Hallo an alle!
Nach Ausfallzeiten (Schwangerschaft/Elternzeit) sollte es doch so sein, dass einem diese nicht zum Nachteil werden, indem Zulagen nach Dienstwiederantritt nicht mehr gezahlt werden. Ich bin seit 1998 Waffenträger und hatte durch 3 Schwangerschaften auch 3 Ausfallzeiten von jeweils mehr als 1 1/2 Jahren. Ich bin jetzt in der FKS und deswesgen, so wurde mir gesagt, sei die Polizeizulage an die Erfüllung an die Voraussetzung zum Führen einer Waffe gebunden. Warum ausgerechnet die FKS??? Mir fällt kein schlagendes Argument ein, angesichts der Zeit, die ich bereit vorher Waffenträger war....
Ausgleichszulage
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