Familienzuschlag bei nicht leiblichen Kindern

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Ryback
Beiträge: 4
Registriert: 20. Okt 2007, 17:25
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Familienzuschlag bei nicht leiblichen Kindern

Beitrag von Ryback »

Hallo Kollegen,

nach 2 Antwortversionen vom LBV stell ich nun mal meine Frage hier.

Hab ich denn Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag für die Kinder meiner Lebensgefährtin? Wir sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haushalt und somit einer eheähnlichen Gem.

Danke schon mal ....
frank78
Beiträge: 2
Registriert: 24. Mai 2011, 11:27
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Beitrag von frank78 »

Leider gibt es kein bundeseinheitliches Besoldungsrecht mehr. Da Du etwas vom LBV schreibst, gehe ich davon aus, dass Du im Dienst eines Bundeslandes stehst. Mir ist allerdings kein Besoldungsrecht in Deutschland bekannt, das die im Haushalt lebenden Kinder der Lebensgefährtin berücksichtigen würde, solange es nicht Deine leiblichen (oder adoptierten) Kinder sind.
Beasti
Beiträge: 12
Registriert: 18. Mai 2011, 23:50
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Beitrag von Beasti »

Du kannst das beim LBV nachlesen, dir würde kinderbezogenen Familienzuschlag nur zustehen, wenn du nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem EStG (Kinderfreibetrag) anspruchsberechtigt wärst.

Da du aber mit der Mutter der Kinder zusammen wohnst, und nicht verheiratest bist, bist du somit nicht anspruchsberechtigt. Somit wirst du auch kein kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten.

Wärt Ihr beide verheiratet, sehe die Sache ganz anders aus, und du könntest die Freibeträge auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, somit hättest du lt. EStG den Anspruch erfüllt.
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