Stand zu dem Wiederaufleben der Sonderzahlung

Themen speziell für Bundesbeamte

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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Bei der Telekom sind wir sogar auf einer Sonderbesoldungsliste gelandet, ohne Urlaubsgeld, ohne Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) mit eigener Gehaltstabelle, aus der die Sonderzahlung rausgerechnet ist.

Viele Beamte haben 1. schon vor einigen Jahren gegen den Wegfall der Sonderzahlung geklagt und
2. letztes Jahr gegen die neue Besoldungstabelle Telekom

Es wurden nur einige Verfahren tatsächlich vor Gericht gebracht, die restlichen wurden bis zur Entscheidung ruhend gestellt.

Grund: Benachteiligung gegenüber anderen Bundesbeamten

Steht mittlerweile an 2. Stelle vorm obersten Gericht und wir warten auf die Entscheidung.
Mal sehen, wie hoch dann die Nachzahlungen ausfallen von mehreren Jahren.
Leasingbeamter
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Beitrag von Leasingbeamter »

Ihr seht das alles total falsch!
Wir müssen doch Griechenland, Irland, Portugal usw. mit Milliarden vor dem finanziellen Ruin bewahren, da bleibt eben kein Geld mehr übrig für die eigenen Leute – sprich Beamte!
Also, was wollt Ihr!?
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dove
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Beitrag von dove »

Bundesfreiwild hat geschrieben: . . .

Steht mittlerweile an 2. Stelle vorm obersten Gericht und wir warten auf die Entscheidung.
Mal sehen, wie hoch dann die Nachzahlungen ausfallen von mehreren Jahren.
Ha ha ha
Bundesfreiwild du erstaunst mich.

Die Kollegen im Osten hatten mal wg. Gleichheit bei Überstunden/Mehrarbeit (45 Std./Woche) geklagt. Was ist rausgekommen ?

BBG § 72 AZV §§ 1, 7 BGB §§ 242, 249

Stichworte:

Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch
festgesetzte Wochenarbeitszeit; Freizeitausgleich.

Leitsatz:

Die im
Beitrittsgebiet tätigen Bundesbeamten, die bis zum 31. Dezember
2000 Dienst mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden in
der Woche leisten mussten, haben Anspruch auf Ausgleich der
Zuvielarbeit durch Dienstbefreiung im Umfang von einer Stunde pro
Monat, in dem über den obligatorischen Umfang hinaus Dienst
geleistet werden musste (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C
28.02 -). Urteil des 2. Senats vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 30.02
I. VG Berlin vom 15.03.2002 - Az.: VG 5 A 243.01 -


Ich hatte in der Zeit dort über 380 Std. Mehrarbeit (noch über die 5 Std. hinaus) geleistet und wurde dann mit 2 / 3 Tagen abgespeist !

Glaubst du im ernst ihr bekommt euer R e c h t ?

:?
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Ja.

Die Sonderzahlung wurde vor 5? Jahren von der Wochenarbeitszeit abhängig gemacht, die die Telekom herab gesenkt hatte, um -angeblich- 10000 Postenwegfälle zu verhindern. (Was aber dann doch gemacht wurde).

Im Beamtenrecht steht zudem -sehr salopp gesagt - dass ein Beamter nicht nach Arbeitszeit, sondern nach Anwesenheit bezahlt wird.

Es ist also nicht abhängig von der Wochenarbeitszeit. Ist ja auch egal, ob der Dienstherr die Wochenarbeitszeit auf 41 oder 43 Stunden anhebt, das Gehalt bleibt gleich. Wieso sollte es dann bei Absenkung der Arbeitszeit verringert werden?
Der verordnete Verzicht auf die Urlaubs- und Weihnachtsgeld machte damals übrigens 10% des Nettojahreseinkommens aus.

Das führte dazu, das Beamte mit 2-3 Kindern mit ihrem Gehalt unter die Hartz-IV-Grenze fielen und Klage eingereicht haben. Denn - der Beamte muss wenigstens auf dem Exitenzminimum alimentiert werden. Wenn er aber weniger bekommt, als ein Hartz-IV-er in der gleichen Konstellation, dann sind die Beamtenbezüge eindeutig zu niedrig. Soll sich mal keiner Illusionen machen, was ein junger Familienvater mit A7 so verdient.

Nun wird es im Konzern auch davon abhängig gemacht, wo man -entgegen dem mal ursprünglich besetzten Dienstposten mit 34 oder 38 Std WAZ - in einer Abordnung z.B. zur BA f. Arbeit (41 Std WAZ) arbeitet.
Dann wird einem - sozusagen als Belohnung - das Weihnachtsgeld wieder gegönnt. Nun KÖNNEN ja nicht alle T-Beamten irgendwo anders mit höherer WAZ dienen/arbeiten. Also ist es nicht nur eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bundesbeamten, sondern auch im Vergleich mit den Kollegen im gleichen Konzern.

Diese Sonderzahlungen wirken sich - zusätzlich - für T-Beamte deswegen auch nicht mehr auf die spätere Pension aus, weil mittlerweile - als Steigerung des ganzen - eine zweite "Nummer" in Kraft gesetzt wurde.

Die zweite "Nummer" war, dass mit dem neuen Postpersonalrechtsgesetz eine besondere Gehaltstabelle für die Telekombeamten in Kraft trat, in der die Sonderzahlungen, die ab da in das Gehalt der Bundesbeamten in monatlichen "Raten" bereits eingerechnet sind, nicht mehr enthalten sind.

Alle Gehaltssteigerungen beziehen sich auf das abgesenkte Gehalt - fallen also in echt deutlich niedriger aus als bei den anderen Bundesbeamten - und die Pension wird natürlich auch vom letzten aktiven Gehalt berechnet.
Wenn das dann in 15 Jahren durch die generelle Absenkung in der Besoldungstabelle - deutlich geringer ausfällt, als bei den restlichen Bundesbeamten, ist auch hier die T-Beamtenschaft deutlich benachteiligt.

Hier wird also auch die Gleichheit in der Alterversorgung berührt.

Natürlich ist hier der Bund als Hauptaktionär der T UND Gesetzgeber derjenige, der ein Hauptinteresse an diesen Absenkungen hat. Er muss (immer dran denken - Hauptaktionär und späterer Pensionszahler) weniger Personalkosten aufbringen und hat später noch einen deutlichen Reibach, wenn die Pensionen gezahlt werden müssen.

Ja, ich denke, da werden die obersten Richter stark ins Grübeln kommen.

Und - bisher sind alle Verfahren, die Grundsätzliches -fast immer negatives - des Beamtenverhältnisses bei der Telekom berührt haben, FÜR die Beamten ausgegangen.

Im Jahresbericht 2010 des Unternehmens (wird immer zur Hauptversammlung veröffentlicht) stand - als Warnung an die Aktionäre drin - dass man Rücklagen bilden müsse, um die Folgen dieser kommenden Urteile abdecken zu können. Also rechnet selbst der Konzern damit, dass es für die Beamten ausgehen könnte.
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dove
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Beitrag von dove »

Bundesfreiwild hat geschrieben:
Ja.

. . .
Ui,
danke für die ausführliche Antwort. Ich drück euch die Daumen :!:

PS: Ich weiß wieviel ein A7/Familienvater in die Hand bekommt :wink:
PSS: Bitte halt uns auf dem laufenden, danke

der
dove
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zolltrottel
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Beitrag von zolltrottel »

ttwoch, 18. Mai 2011, 19:27 UHR
Steuereinnahmen steigen weiter kräftig

Berlin – Der starke Anstieg der Steuereinnahmen hat sich zu Frühjahrsbeginn fortgesetzt. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung” nahm die FGinanzverwaltung im April 38,5 Milliarden Euro ein. Das sind 3,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. In absoluten Zahlen legte vor allem die Lohnsteuer um eine Milliarde auf 11,4 Milliarden Euro zu. Prozentual lagen die Gewerbesteuer sowie die Steuern auf Kapitalerträge vorn, die über die Hälfte mehr einbrachten als im April 2010. In den ersten vier Monaten des Jahres stieg das Steueraufkommen damit um fast neun Prozent auf 161,6 Milliarden Euro.

Danke, dass wir auch was davon haben !!! Nämlich nix.........
kurt47
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@ Zolltrottel

Beitrag von kurt47 »

Ja und da wundern sich die C und die S-Parteien dass ihnen die Wähler abhanden gekommen sind.
Ich musste mir die Augen reiben als ein Grüner MinPräs zumindest mal gesagt hat er wird die Sparmaßnahmen und die Kürzungen beim ÖD sozial staffeln, also eine soziale Komponente einbauen.

So etwas fällt einem christlichen oder einem christlich-sozialen Finanzminister nicht ein. War auch für einen Grünen Politiker ein Novum.
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Bundesfreiwild
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schon bestehende Urteile "erzwungene Teilzeittätigkeit&

Beitrag von Bundesfreiwild »

Es gibt auch schon alte Urteile, die sich auf Zwangsabsenkung und damit verbundene Absenkung des Gehalts (gegenüber dem Vollzeitstatus) beziehen.
Dieses hier ist von 2000/Land Hessen


Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
Beamte dürfen nicht zur Teilzeitbeschäftigung mit
verringerter Besoldung gezwungen werden. Dies hat
das Bundesverwaltungsgericht heute in dem
Rechtsstreit eines Lehrers gegen das Land Hessen
entschieden.
Das beklagte Land hatte die Arbeitszeit des Klägers bei
seiner Einstellung im Beamtenverhältnis auf zunächst
80 v. H. und nach Ablauf von fünf Jahren auf 90 v. H.
der regelmäßigen Arbeitszeit eines vergleichbaren
vollzeitbeschäftigten Lehrers festgesetzt. Die
unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung und die
entsprechende Verringerung des Gehalts waren
Bedingung für die Einstellung des Klägers in den
Schuldienst. Seine auf Vollzeitbeschäftigung gerichtete
Klage hatte Erfolg.
Eine aufgezwungene Teilzeitbeschäftigung mit
verringerten Bezügen verkürzt den
verfassungsrechtlichen Anspruch des Beamten auf
hauptberufliche Dienstleistung gegen vollen
amtsangemessenen Lebensunterhalt. Den
verfassungsrechtlichen Vorgaben trägt das für die
Länder maßgebliche Bundesrecht Rechnung. Bei
bundesrechtskonformer, insbesondere
verfassungskonformer Auslegung des Hessischen
Beamtengesetzes können auch bei einem
Bewerberüberhang Beamte in Teilzeitbeschäftigung nur
eingestellt werden, wenn sie volle Beschäftigung wählen
können.
BVerwG 2 C 1.99 - Urteil vom 02. März 2000

Ich denke, die T-Beamten haben recht gute Chancen, dass die T mal wieder einen auf die Nase bekommt.

Deshalb rate ich ALLEN Kollegen, die es bisher noch nicht getan haben, bei ihrem zuständigen PST zumindest ab der nächsten Bezügemitteilung Widerspruch gegen die nicht erfolgte Sonderzahlung und gegen die Bezahlung nach der neuen T-Gehaltstabelle einzulegen.
Falls das Urteil dann evtl. positiv für die Beamten entschieden wird, muss es ab dem Widerspruchstermin eine Nachzahlung geben.

Und wenn man sich mal ausrechnet:
für mehrere Jahre Urlaubs- und Weihnachtsgeld
+ Nachzahlung der Differenz alte/neue Gehaltstabelle
da kann schon ein erhebliche Betrag zusammen kommen.
Leasingbeamter
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Re: @ Zolltrottel

Beitrag von Leasingbeamter »

kurt47 hat geschrieben:Ja und da wundern sich die C und die S-Parteien dass ihnen die Wähler abhanden gekommen sind.
Ich musste mir die Augen reiben als ein Grüner MinPräs zumindest mal gesagt hat er wird die Sparmaßnahmen und die Kürzungen beim ÖD sozial staffeln, also eine soziale Komponente einbauen.

So etwas fällt einem christlichen oder einem christlich-sozialen Finanzminister nicht ein. War auch für einen Grünen Politiker ein Novum.
..meinst du mit S-Partei die SPD? Wenn ja, dann kann mand das so stehen lassen, die waren nämlich keinen Deut besser :evil:
zolltrottel
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Beitrag von zolltrottel »

die spd war unter schröder vorreiter der kürzungen. die c parteien haben es fortgeführt! wir haben halt keine lobby und sind die prügelknaben der nation........
kurt47
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Na klar !!!

Beitrag von kurt47 »

Mit S meine ich natürlich die sPD und die csU.
Wer hat sonst von den bisher und derzeit regierenden und noch ein s im Parteinamen ?

Bei den Beamten sind sich alle einig.
Da werden zwar manchmal die Backen aufgeblasen aber gepfiffen wir nicht.
Beispiel gefällig:
SPD-Fraktionschef Peter Struck forderte von Schäuble "eine soziale Lösung". Struck: "Eine Rasenmähermethode macht meine Fraktion nicht mit." Kleine Beamte, Briefträger oder Unteroffiziersränge bei der Bundeswehr dürften "nicht über den gleichen Kamm geschoren werden wie der höhere Dienst". Die Abschläge müssten sozial gestaffelt werden. Struck: "Unten darf nichts gekürzt werden, dafür oben mehr." Die geplante Einsparung von rund einer halben Milliarde Euro sollte insgesamt aber erreicht werden.
zolltrottel
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Beitrag von zolltrottel »

ja fordern kann ich viel. ich forder auch den weltfrieden..........und? ebend. ich bin mal gespannt wann der ganze laden zusammenbricht. ich war lange geduldig, aber so langsam reicht es. die pkv hat auch wieder um 30 euro erhöht. das wir jeden tag dumme sprüche kriegen. okay. das es vorurteile sind und von halbwissen zeugt, auch okay. das wir keine lobbie haben na ja. aber das der mittlere dienst finanziel am stock geht und immer mehr aufgebürdet bekommt ist nicht okay !!!!!! gutes geld für gute arbeit!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wir haben bei der T die Konsequenz gezogen:
Nur wer klagt, bekommt (im Erfolgsfall) auch Recht.

Und je mehr klagen, desto besser.
Denn Richter sehen auch irgendwann mal rot, wenn bundesweit 150 Mal und mehr immer wieder gleich gelagerte Klagen eingereicht werden und die beklagte Institution es immer noch nicht kapiert.
zolltrottel
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betrüger

Beitrag von zolltrottel »

"Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble rechnet für dieses Jahr mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 19 Milliarden Euro gegenüber der letzten Steuerschätzung vom November. Dies gehe aus seiner Vorlage für die in Fulda beginnende dreitägige Steuerschätzung hervor, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise."

bei der streichung des versprochenen "weihnachtsgeldes" wurden nur 500 millionen gespart, aber tausenden vor den kopf geschlagen. danke noch einmal dafür !!!!!!!
ofw
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Beitrag von ofw »

Ich bin ja wirklich auf den nächsten Februar gespannt...

Da läuft der aktuelle Tarifvertrag für die Angestellten nämlich aus (ja genau der Tarifvertrag, der uns jetzt im August nochmal wahnsinnige 0,3% bringt)

Ich bin echt mal gespannt, wie wir danach wieder abgespeisst werden. Eine gefühlte Inflation von 10 millionen %, aber für jede Schei... ist Kohle da. Nur für uns nicht :evil:
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