Studium im vorzeitigen Ruhestand

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der Zug
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Studium im vorzeitigen Ruhestand

Beitrag von der Zug »

Hallo und guten Tag, liebe Leidens- und Freudesmitstreiter!

Auf folgenden Sachverhalt habe ich trotz intensiver Suche im Internet als auch bei der Gewerkschaft und dem bes. HPR bisher keine Antwort gefunden:

Ich bin seit 2005 (mit 40) im vorzeitigen Ruhestand wegen DUDU (Dienstunfall mit folgender Dienstunfähigkeit), ein positives Leistungsprofil durch Amtsarzt liegt vor. (Wieso eigentlich positiv?) Reaktivierungsprüfungen bisher 2 x, erstes Ergebnis vom Februar 2007: weiterhin dienstunfähig, 2. Ergebnis: laut Amtsarzt tauglich, laut Dienstherr aber derzeit nicht reaktivierbar.
Die nächste Überprüfung ist angekündigt für 07/2011.
Nun habe ich die Möglichkeit, ab dem beginnenden Wintersemester ein Studium anzutreten und möchte das auch ganz gern; zum einen, weil ich das Abi habe und bisher nicht studierte und zum anderen auch irgendwie für mich selbst ganz persönlich.

Nun meine Fragen:
1.) Muß ich die Aufnahme des Studiums der Versorgungsbehörde melden? Laut Merkblatt nicht, aber man weiß ja nie.
2.) Wenn die nächste Reaktivierungsprüfung eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis zuläßt, muß ich dem Folge leisten, das ist bekannt. Gibt es Möglichkeiten, das Studium zu beenden, sprich die Reaktivierung erst nach erfolgtem Abschluß des Studiums durchführen zu lassen, evtl. Beurlaubung, Freistellung, Härtefall? oder so?

Gern höre ich von Euch und Ihnen Vorschläge und Meinungen und danke schon heute dafür.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn Sie im einstweiligen Ruhestand sind, kann sie niemand daran hindern, etwas für Ihre persönliche Weiterbildung zu tun.

Wenn es gegenüber dem Dienstherrn Verpflichtungen gibt, beziehen die sich nur auf Nebentätigkeiten, insbesondere welche mit gewerblichem Einkommen. In keiner Dienstanweisung oder Gesetz habe ich irgendwo etwas über private Weiterbildungsmaßnahmen gelesen. Man kann niemanden daran hindern, im Ruhestand Bildungsinteressen zu verfolgen.

Ein Studium zählt auf gar keinen Fall dazu. Allerdings würde ich es dem Dienstherrn auch nicht auf die Nase binden, wenn ich privat "aus Spaß an der Freud'" studiere. Dann kööönnnnte er doch auch darauf kommen, dass Sie wieder dienstfähig wären.

Deshalb bei einer Reaktivierungsuntersuchung dahin gehend nichts erwähnen. Keine schlafenden Hunde wecken. Immer dran denken:
Beamter erst mal aus dem Dienst entfernt - den will man auch in der Regel nicht wiederhaben. Schön weiter schwächeln!

Wenn es dann doch so käme, kann man immer noch drüber reden. Allerdings glaube ich nicht daran, dass man Sie dann für ein Studium freistellen würde.
der Zug
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Beitrag von der Zug »

Hallo, Bundesfreiwild,
Besten Dank erstmal für Ihre schnelle Antwort, ich wollte nur noch mal andere Meinungen hören, weil eben so viele verschiedene kursieren.
Was eine evtl. Reaktivierung betrifft, bin ich recht gut gelaunt, da ich bis zum Lebensende Medikamente nehmen muß, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Im Lokfahrdienst dürfte eine Reaktivierung damit relativ unmöglich sein.
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