Ausrechnen der Versorgung

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defraubeckham
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Ausrechnen der Versorgung

Beitrag von defraubeckham »

Ich würde mir gerne just for fun mal ausrechnen lassen ob ich mir schon mehr wie die Mindestversorgung erarbeitet habe.

Wie mache ich das am besten?

Bekommt mein Vorgesetzter das mit?

Danke
defraubeckham :)
DeBeVau
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Beitrag von DeBeVau »

versuch es einmal damit: http://oeffentlicher-dienst.info/
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Mehr als die Mindestversorgung hat man meistens erst erreicht, wenn man mehr als 25 Dienstjahre auf dem Buckel hat. Vorher ist alles im Mindestpensionsbereich. Wenn man dazu noch einige Jahre Teilzeit hatte oder UoB, dann erst recht.

Sooo einfach geht es mit dem Ausrechnen sowieso nicht.
Wenn du es wissen willst, stelle einfach einen formlosen Antrag (über Mail) an dein PST. Die senden dann deine Personalakte an VES (Versorgungsstelle), die das dann ausrechnen kann.
Es bekommt niemand sonst diesen Antrag oder die Daten zu Gesicht. Man outet sich also nirgendwo.
Gib einfach mal den Termin an, zu dem du (fiktiv) die Pension berechnet bekommen willst.

Die rechnen im Moment aber nur Pensionsansprüche bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aus. Aber daraus kann man ganz einfach alles andere ableiten. (Außer - man gehört zum 55-er-Pensionsjahrgang).

Wie gesagt, da spielen so viele Dinge mit...
Mobex
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Beitrag von Mobex »

Ist bei mir zwar schon länger her, aber ich kann mich Bundesfreiwild nur anschließen. Hab es mir damals auch über PST/VES berechnen lassen und eine recht genaue Hausnummer bekommen - und es wird keine Rundmail an Cheffe & Co geschickt. :wink:

"Just for fun" solltest Du zwar nicht reinschreiben :lol:, aber irgendwie begründen brauchst Du das eh nicht, geht keinen was an und ist ja wohl auch legitim mal wissen zu wollen was einem "blüht", wenn einem plötzlich was passiert .......... oder so.

Na dann lass Dich mal überraschen.
defraubeckham
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Ausrechnen der Versorgung

Beitrag von defraubeckham »

Werde ich mal in Angriff nehmen sobald ich wieder im Büro bin :)
Leasingbeamter
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Beitrag von Leasingbeamter »

Einfach formlosen Antrag mit Angabe des gewünschten Pensionseintrittsdatum an deine Verwaltung senden.

Hat bei mir problemlos funktioniert. Die Antwort kam nach ca. 3 Wochen :wink:
Rudolf_2
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Beitrag von Rudolf_2 »

Das geht sogar noch viel viel einfacher:

PST ANRUFEN - und darum bitten - das ist ALLES!

(Bei mir ist es folgendermaßen abgelaufen: Ich habe irgendwann einmal gegen Ende des letzten Jahres den PST angerufen und einfach nur gefragt, an wen ich mich wenden könne, wenn ich eine derartige Auswertung haben möchte! Die Kollegin hat mir dann gesagt, dass sie gerade eben ein "Ticket" aufgemacht hätte - und ich demnächst dann Post bekäme...) :D
Gruß
Rudolf
Mobex
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Beitrag von Mobex »

Ja ging bei mir damals auch telefonisch.
Bei uns war eh alles recht überschaubar und meist kannte man sich sozusagen schon vom ersten Tag an persönlich. Allerdings kann ich mir lebhaft vorstellen, dass man bei manchen Personen auf ein Telefonat lieber verzichtet, um sich das Anhören etwaige Kommentare zu ersparen.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich hab mir meine Pensions jetzt auch von zwei Seiten berechnen lassen.
Die Differenz liegt bei ca. 20 Euro.
Die Berechnung des externen Modules ist allerdings etwas aussagefähiger, weil es auch die Höchstzuverdienstsumme berechnet und auch noch die Abzüge für Steuer und Pflegeversicherung dranhängt, also das Nettoeinkommen (vor KKasse) ausweist.

Um mal einen Anhaltspunkt für alle zu bieten:
A8 Endstufe, Steuerkl. 1, 37,8 Dienstjahre (Beginn der Berechnung 1977 - also ab dem 21. Lebensjahr - für 01.01.2012), Berechnung für DDU.

ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 2719 brutto
Ruhegehalt 1835
10,8% Abzug 198
Ruhegehalt: 1636
abzüglich Steuer 109
Sozi 5,66
Kirchensteuer (falls man so wahnsinnig ist, und den Verein noch unterstützt): 9,83
Netto 1496
Davon gehen noch die Krankenkassenbeiträge ab, so rund 180 Euro
echtes Netto also rund 1310 Euro

Da bei der 55-er-Pension die 10,8 % Versorgungsabschlag NICHT abgezogen werden, rechnet man die wieder drauf, zahlt dann aber auch wieder Steuer dafür, und kommt mit ca. 100 Euro mehr Netto raus.
Man kann also mit einer Nettopension von ca. 1400 Euro rechnen.

Der Höchstmögliche Nebenverdienst, der NICHT auf die Pension angerechnet wird, liegt in diesem Falle dann bei 1019 Euro brutto.
1,5faches der rgf Dienstbezüge Endstufe Besoldungsgruppe A4 x 0,7175 = 2656 Euro. Die Differenz aus diesem Betrag und der tatsächlichen Bruttopension ist dann die Höchsthinzuverdienstgrenze bis zur regulären Altersgrenze (individuell unterschiedlich - je nach Geburtsjahrgang)
Für 1957 liegt sie bei 65 Jahren 11 Monate.

Alles, was darüber hinzu verdient wird, wird der Pension gegengerechnet bis zu einem Selbstbehalt von 20% = 327 Euro in diesem Musterbeispiel.
Danach ist gewerbliches Nebeneinkommen nur noch anzuzeigen, es wird aber nicht mehr mit der Pension verrechnet. Es sei denn, man wird weiterhin im öffentlichen Dienst verwendet und bekommt auch Geld dafür. Das wird auch weiterhin gegengerechnet.

Zusammentreffen mit Rentenansprüchen
Da ich erst spät bei der T angefangen habe und mehr als 5 Beitragsjahre zusammen bekam, konnte ich mir die Rentenbeiträge in den 80ern auch gar nicht auszahlen lassen. Demzufolge habe ich den gigantischen Rentenaspruch von rund 130 Euro im Raum stehen.

Falls man unterhalb seiner regulären Pension bleibt, die man zum regulären Termin bekommen hätte, werden diese Rentenzahlungen auch tatsächlich (bis zur regulären Pensionshöhengrenze) an mich ausgezahlt werden (sofern keine Gesetzesänderung kommt) und erhöhen damit mein Alterseinkommen aber erst ab dem REGULÄREN Pensions/Rentenalter. Also kann ich damit erst mit 65J11M rechnen.

Falls man die volle Pension bekäme, wird die Rente an die Pensionskasse/Versorgungsstelle ausgezahlt und mit der Pension verrechnet. Die Rente wird also gezahlt, nur die Pensionskasse wird um die 130 Euro entlastet und der Beamte hat nichts davon.

Natürlich hat jeder eine ganz persönliche Berechnungssituation. Es werden ja auch evtl. vorhandene Studienzeiten, etc. als Dienstjahre anerkannt, Teilzeitjahre oder UoB mindern die Dienstzeit.

Also die DDU-Berechnung anfordern (falls die 55-er-Pensionsberechnung noch nicht geht) und mit den darin berechneten Daten kann man dann relativ einfach auch nochmal ein anderes Berechnungsprogramm bemühen.

Im mittleren Dienst werden besonders die Frauen mit Kindern, Teilzeit, etc. kaum über die Mindestpension hinauskommen, wenn sie mit 55 schon gehen möchten. Die liegt bei A8 in meiner Berechnung bei 1393 Euro brutto (vor allen Abzügen)

Der Gewinn für den Bund bei der 55-er-Pension wird schnell klar:
Man spart sich die deutlich höheren Pensionen zum regulären Pensionsalter. Denn erst nach ca. 25 Dienstjahren beginnt überhaupt eine Steigerung zu wirken, die über die Mindestpension hinaus läuft.
Man kommt - vor allem auf die Masse gesehen - in Summe deutlich billiger weg, auch wenn die Pension früher angetreten wird. Vor allem wenn man die steigenden Lebensalter dabei würdigt.

Für den Steuerzahler ist die 55-er-Pension neutral, weil die T die Pensionskasse füllen muss mit dem Differenzbetrag, der durch die verfrühte Pensionierung die Pensionskasse belasten würde und durch den Steuerzahler aufgefangen werden müsste, weil der Bund seit 50 Jahren versäumt hat, ausreichende tatsächliche Beiträge in eine Pensionskasse einzuzahlen.

Wer sich die Rücklagen für "Personalabbaumaßnahmen" in der Bilanz der DTAG mal ansieht (wird ja demnächst zur Hauptversammlung Mai/Juni wieder neu erscheinen), lagen diese 2009 bei einem SEHRSEHR hohen Milliardenbetrag.
Eigentlich verschiebt der Bund aber nur Geld von der linken in die rechte Tasche, weil er ja zu 30% noch Anteilseigner der DTAG ist.

Alles Finanzspielchen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben etwas zur Erklärung der Systematik beigetragen. Die persönliche Berechnung muss man folgen lassen.
defraubeckham
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Bezüge

Beitrag von defraubeckham »

@Bundesfreiwild: wenn ich mir jetzt deine Ausrechnung ansehe komme ich echt ins grübeln.........

Ich kenne einige Beamte die schon mit knapp 40 ihre Mindestversorgung erhalten und das sind ja dann gute 1000 Euro Netto und die Krankenkasse ist schon abgerechnet.....
Wenn man dann sich noch einen 400 Euro Job sucht hat man ja fast wenn ich jetzt mal von einer Teilzeitbeschäfigten ausgehe so viel wie sonst auch.......
:) :) :)
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja, für all die (mehrheitlich) weiblichen Mindestpensionskandidaten ist die 55-er-Pension deshalb auch wirklich eine Alternative, der T den Rücken zu kehren.
Sie bekommen manchmal sogar mehr Mindestpension als sie im aktiven Teilzeitverhältnis verdienen (falls sie relativ niedrige Wochenarbeitszeiten haben). Oft fallen auch hohe Aufwendungen für Auto und Sprit weg. Da kommt man schnell auf Null Verlust oder sogar in ein Plus.
Die, die lange in UoB waren, bekommen auch nur die Mindestpension, selbst wenn sie nach 40 noch 15 Jahre voll arbeiten. Wird halt alles gegeneinander gerechnet.

Deshalb sind z. B. von meinen Einstellungsjahrgängen 77-80, soweit ich das abschätzen kann, vielleicht noch 20% überhaupt im aktiven Dienst - meistens die Vollzeitkräfte. Der Rest hat sich - wie du schon sagst - im Einzelfall bereits nach (damals möglichen) 5 Beamtendienstjahren verflüchtigt, spätestens aber mir so Anfang 40. Bei unseren Telegrafie-Treffen alle Jahre mal wieder, sind bis auf wenige Ausnahmen alle im Ruhestand (und die meisten sind jünger als ich).

Für UNS ist es nämlich nicht attraktiv, für 37 Jahre Vollzeit mit nur 350 netto Euro über Mindestpension gehen zu sollen. Mein realer Nettoeinkommensverlust spielt sich dann bei rund 500 Euro ab. Für Unverheiratete kommt natürlich auch kein Ehepartner in den Einkommens- bzw. in den Pension/Rentenpool, der eine derartig negative Einkommensentwicklung abfedern könnte.
Ehrlich, mit 1400 Euro netto, da bleibt bei mir aber auch kein einziger Euro übrig, um eine Rücklage für Urlaub oder Kfz oder Haushaltsmaschinenersatz zu bilden. Selbst der Aufwand für eine individuelle Lesebrille wird dann zum finanziellen Abenteuer, von den zu erwartenden Steigerungen bei Krankenkasse und Zuzahlungen gar nicht zu reden.

Und mit 55 ist man auch deutlich zu jung, um seine Freizeit mangels Kohle vor dem TV oder Laptop zu verbringen.

Zumindest kann ich nur eines sagen: Als Mindestpensionsanwärter muss man bei Telekoms kein schlechtes Gewissen haben, wenn man die Möglichkeit mit 55 wahrnimmt. Die T will es ja so.

Ehrlich gesagt: Wenn ich in dieser Teilzeitsituation wäre, und praktisch keine finanziellen Einbußen gegenüber meinem aktiven Einkommen hätte, würde die T von mir nur noch eine Staubwolke sehen. Was da seit Jahren abläuft ist einfach nur widerwärtig.
Raja
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55er oder DDU

Beitrag von Raja »

Hi
nach Stöbern in diversen Antworten hab ich da aber doch nochmal ne Frage :
Wo ist der finanzielle Unterschied bei DDU oder 55er Regelung ? Nachdem gerade ja die 55 wieder aktuell ist eine interessante Frage ? ! :)
Hat da einer Kenntnis auser das die 10,8 % ( aus der Berechnung hier im Forum ) zugerechnet werden - wofür sind die eigentlich ?
Wird denn auch gekürzt wie bei der "normalen" Rentenversicherung für jedes Jahr vor 67 mit 0,3 % pro Monat ?
Zählt zur Mindestversorgung eigentlich nur die Beamtenzeit oder auch die Vor-Angestelltenzeit - denn da wäre ja sonst die Verrechnung der Rente mit Pension unfair ! :roll:

Raja
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Raja.
DDU: es werden maximal 3 Steigerungsjahre abgezogen, als 3x3,6 Prozent.
Damit kommt man auf die 10,8%.
Das attraktive an der 55-er-Pension ist, dass diese NICHT abgezogen werden.
Macht bei A8 Single mit 55 und ewige Vollzeit so ca. 200 Euro BRUTTO aus.

Die Rente hat mit der 55-er Pension überhaupt nichts zu tun. Die wird, falls man Ansprüche neben der Pension hat, sowieso erst bei Erreichen der individuellen Lebensaltersgrenze gezahlt, also irgendwo zwischen 65 und 67 je nach Jahrgang zwischen 1955-1960.

Ich rate dir, falls du mehr als 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt hast, ZUERST deine Rentenansprüche mit der BfA abzuklären und diesen Bescheid dann dem Antrag auf Pensionsberechnung beizugeben. Natürlich zahlt der Staat nicht doppelt für die gleiche Zeit.
Rudolf_2
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Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Raja",
Zählt zur Mindestversorgung eigentlich nur die Beamtenzeit oder auch die Vor-Angestelltenzeit - denn da wäre ja sonst die Verrechnung der Rente mit Pension unfair !
Wie es mit der Vor-Angestelltenzeit und der entsprechenden Anrechnung auf die Mindestversorgung aussieht, kann ich momentan zwar nicht ganz genau sagen. Meines Erachtens nach werden diese Zeiten aber als Zeiten im privatrechtlichen AV im ÖD berücksichtigt, und zwar nach § 10 Satz 1 Nr.1 BeamtVG!
Dazu kannst Du aber sicherlich mit der nötigen Zeit zur Suche mehr in Erfahrung bringen!

Entweder ist die Formulierung Deiner Frage etwas unglücklich gewählt, oder aber das Thema stellt sich damit erst gar nicht, denn bei einer Mindestversorgung wird der individuell erreichte Rentenanspruch immer dann "oben drauf" gezahlt, und damit nicht angerechnet, wenn die Höchstpension nicht erreicht wird! Gezahlt wird aber nur maximal bis zur Höchstgrenze dessen, was man bei "normalem" Ruhestand hätte erreichen können.
Gruß
Rudolf
defraubeckham
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Ausrechnen der Versorgung

Beitrag von defraubeckham »

so meine Mail ans PST ist letzte Woche raus.
Bin mal gespannt wie mein Versorgungsanspruch so aussieht....

Ich würde super gerne aufhören und mir einen 400 Euro Job zusätzlich suchen.
Muss man diesen dann genehmigen lassen?

Meine Freundin hat ein Nebengewerbe angemeldet muss dieses (war auch bei T und ist jetzt nicht mehr dabei) auch bei der T noch angemedet werden?

LG + schönen 1. Mai