Stellenausschreibung - Bewerbungsberechtigung

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Florian Hanebüchen
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Stellenausschreibung - Bewerbungsberechtigung

Beitrag von Florian Hanebüchen »

Hallo,

nehmen wir mal an, in einer Stellenanzeige stünde folgendes:

Bewerbungsberechtigt sind bei Erfüllen der o.g. Qualifikationen Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes der BesGr [...], sowie Tarifbeschäftigte und Personen, die ein tarifliches Arbeitsverhältnis anstreben.

Und weiter unten:

Da sich das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (ohne Sachgrund) richtet, sind nur Beschäftigte bewerbungsberechtigt, die bisher noch nicht in einem (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben oder stehen.

Was heißt das? Ich verstehe nicht, wer durch den zweiten Absatz nun genau ausgeschlossen ist. Ist ein normaler Bundesbeamter, der vor langer Zeit als Angestellter mit befristetem Vertrag eingestiegen ist, tatsächlich nicht bewerbungsberechtigt?

Gruß
Hanebüchen
Johnny75
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Beitrag von Johnny75 »

Quatsch ;)

Da steht ja "Beschäftigte", und nicht "Beamte und Beschäftigte".

"Beschäftigte" sind diejenigen, die früher Angestelle bzw. Arbeiter hießen.

Der Sinn hinter diesem Satz ist ja - wenn ich das richtig sehe - dass sich der Arbeitgeber kein Ei der Art ins Nest legen möchte, dass er jemanden einstellt, der schon mal 2 Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigt war und bei einer erneuten (rechtswidrigen) Befristung automatisch unbefristet weiter beschäftigt werden müsste.

Beamte haben damit ja überhaupt nichts zu tun.
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