Wiedereingliederung und Wochenendarbeit?

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gast
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Wiedereingliederung und Wochenendarbeit?

Beitrag von gast »

Hallo!
Ich bin seit fast 3 Monaten wegen einer OP krankgeschrieben gewesen und werde in den nächsten Tagen wieder anfangen mit 4 Stunden täglich zu arbeiten als Wiedereingliederung....

Wir arbeiten im Schichtdienst mit Früh- und Spätdienst und auch am Wochenende...

Darf mich der Arbeitgeber am Wochenende dazu verdonnern zu arbeiten?...weil ich ja eigentlich als krankgeschrieben gelte bei der Wiedereingliederung...und es ist ja wohl auch nicht förderlich , dass man wieder langsam ins Erwerbsleben kommen soll, aber dann gleich 12 Tage oder mehr ohne Pause durchzuarbeiten...

Ich finde irgendwie keinen Gesetzestext, wo bei dem Hamburger Modell die Wochenendarbeit geregelt ist...

Könnt ihr mir vielleicht helfen?...

Gruß Dani
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Das Hamburger Modell gilt nicht für Beamte. Wird es bei Euch analog angewendet, heißt das, dass der Arzt vorgibt, mit wieviel Wochenstunden Du beginnst, um dann stufenweise wieder die Vollbeschäftigung zu erlangen.

Die Dienststelle ist dann gehalten, den Vorgaben des Arztes zu folgen.

Wenn er Dir am Anfang 20 Wochenstunden aufschreibt, können sie Dich nicht 60 Stunden arbeiten lassen. Helfen kann hier der Personalrat.
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Das muss der Arzt im Wiedereingliederungsplan zum Hamburger Modell ausdrücklich ausschliessen. ( Spalte Art der Tätigkeit, ggf. Einschränkungen )

Ansonsten muss die gekürzte Arbeitszeit tatsächlich rund um die Uhr und auch am Wochenende abgeleistet werden, wenn es dieser Arbeitsplatz lt. einem Schichtplan erfordert.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wie schon gesagt: Der Arzt, der die Wiedereingliederung "verschreibt", bestimmt, wie lange und wann der Patient arbeitet, unter Umständen auch, wie seine Fahrzeiten zum Arbeitplatz aussehen, usw. Der Arzt stellt praktisch die Bedingungen.

Man ist während einer Wiedereingliederung normalerweise krank geschrieben, ist also eigentlich gar nicht voll arbeitsfährig.

Den Einsatz im Schichtdienst oder gar im Wochenenddienst halte ich - zumindest in der Anfangsphase einer Wiedereingliederung - für unmöglich, da man sich ja erst langsam wieder an die normalen Arbeitsbelastungen gewöhnen muss, während man noch gesundet!

Der behandelnde Arzt soll also SOFORT entsprechende Verfahrensregeln aufstellen, wie lange und zu welchen Arbeitzeiten der Patient in den Arbeitsalltag einsteigt. Schicht- und vor allem Wochenenddienst sollte erst zum Ende - kurz vor dem Übergang in den normalen Arbeitsalltag - der Wiedereingliederung angesetzt werden.
abfallteil
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Beitrag von abfallteil »

hallo,

also mein kollege, der hat mit 4 stunden pro tag mo-fr. angefangen. da er krank gescrhrieben war durfte er auch nur bürodienst machen. auch wir hatten schichtdienst, jedoch mußte er während der früh oder spätschicht seine 4 stunden ableisten.
wochenenddienst wa rnicht möglich da er ja eigentlich krank ist und auch keine volle verantwortung tragen konnte. er lief damasl quasi acuh nur mit.

mir wurde das hamburger modell auch angeboten nach meiner langen krankheitszeit. aber dann war doch nur die vorzeitige pensionierung möglich.

um so dinge auszuschließen das man dir mehr als 4 stunden pro tag gibt oder mehr als 5 tage am stück, das sollte der behandelnde arzt in den bogen eintragen...

lg

a-teil
gast
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Beitrag von gast »

@Klaus...leider steht unser Personalrat nicht immer hinter uns, deswegen versuche ich mich nicht bei denen zu erkundigen...

Der Arzt hat mir keine Wochenstunden aufgeschrieben, sondern 4 Stunden täglich...

Dann lasse ich bei der Verlängerung gleich mit aufschreiben, dass ich 4 Stunden täglich arbeite und nicht mehr als 5 Tage hintereinander innerhalb von einer Woche...

Vielen Dank!
Gruß Dani
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