@kuddel:
"Selbstverständlich kann der Dienstherr den Beamten Zwangspensionieren, auch gegen seinen willen, dagegen kann der Beamte dann Klagen."
Moin allerseits,
sooo einfach kann und wird ein Dienstherr eine Zwangspensionierung nicht einleiten, hier müssen doch einige Formalien eingehalten werden bzw. Gründe vorliegen.
In dem vorliegenden Fall ist die Beamtin NICHT häufig krank, dass wäre für den DH die einfachste Variante. Der Wegfall von Dienstposten usw. ist grundsätzlich nicht das Problem des Beamten und rechtfertigt nicht eine "Zwangspensionierung" (sonst wäre ich als DB-Beamter schon längst weg....).
Also erst einfach mal abwarten was passiert.
Wenn der DH was will muss ER kommen und die entsprechenden Gremien
wie Personalrat usw. mit einbinden und den Beamten entsprechend zu informieren. Hier ist immer genug Zeit, erstmal einen Widerspruch einzulegen und dann weiterzusehen.
viele Grüße,
Roland
Beamtin soll gegen Ihren Willen in Frühpension
Moderator: Moderatoren
Roland64 hat geschrieben:@kuddel:
"Selbstverständlich kann der Dienstherr den Beamten Zwangspensionieren, auch gegen seinen willen, dagegen kann der Beamte dann Klagen."
Moin allerseits,
sooo einfach kann und wird ein Dienstherr eine Zwangspensionierung nicht einleiten, hier müssen doch einige Formalien eingehalten werden bzw. Gründe vorliegen.
In dem vorliegenden Fall ist die Beamtin NICHT häufig krank, dass wäre für den DH die einfachste Variante. Der Wegfall von Dienstposten usw. ist grundsätzlich nicht das Problem des Beamten und rechtfertigt nicht eine "Zwangspensionierung" (sonst wäre ich als DB-Beamter schon längst weg....).
Also erst einfach mal abwarten was passiert.
Wenn der DH was will muss ER kommen und die entsprechenden Gremien
wie Personalrat usw. mit einbinden und den Beamten entsprechend zu informieren. Hier ist immer genug Zeit, erstmal einen Widerspruch einzulegen und dann weiterzusehen.
viele Grüße,
Roland
Morgen
Warum werden dann bei der Bundesbahn, Telekom, Post am laufenden Band Beamte Zwangspensioniert.
Auch bei der DB sind genug Beamte Zwangspensioniert worden, siehe Urteile der VG und OVG in NRW.
Das sind auch die Unternehmen die sich bei Widerherstellung der Dienstfähigkeit und Antrag auf Reaktivierung sich dagegen wehren den Beamten wider einzustellen mir der begründung der zwingenden Dienstliche Gründe, siehe auch Urteile der VG und OVG in NRW, gerade im falle der Reaktivierung gibt es Klagen bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Der Personalrat kann eingebunden werden muss aber nicht, und bei einer Zwangspensionierung kann er höchsten mitwirken, entscheiden kann er nichts. Über die Dienstfähigkeit entscheidet allein der Dienstherr.
Und glaube mir ich weiß wovon ich rede, habe das alles hinter mir incl. Klage vor dem VG und OVG in NRW.
Ich kann nur einen guten RA für Beamtenrecht empfehlen, der die Personalakte anfordert und den Dienstherr auffordert Offenzulegen welche Maßnahmen getroffen wurden um die Dienstfähigkeit widerherzustellen.
Gruss
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Moin,
"Auch bei der DB sind genug Beamte Zwangspensioniert worden, siehe Urteile der VG und OVG in NRW."
Mir ist nur ein Fall bekannt (ein Lokführer wurde mit 51 Jahren betriebsdienstuntauglich und wurde vom Bundeseisenbahnvermögen zwangspensioniert). Der besagte Beamte hat sich allerdings mittlerweile wieder erfolgreich "eingeklagt" und für ihn ist extra ein Dp. -pro forma-geschaffen worden.
Weitere Fälle sind mir nicht bekannt, obwohl ich einen "Draht" diesbezüglich habe.
Wenn eine sogenannte "Zwangspensionierung" bzw. eher "dauernde Dienstunfähigkeit" ausgesprochen wird, erfolgt dies meistens in beiderseitigem Einvernehmen zwischen Beamten und DH nach dem Motto:
"Wir haben nichts mehr für dich und schicken dich zum Bahnarzt, der soll dich krank schreiben und wir pensionieren dich dann"
So läuft das.....
"Auch bei der DB sind genug Beamte Zwangspensioniert worden, siehe Urteile der VG und OVG in NRW."
Mir ist nur ein Fall bekannt (ein Lokführer wurde mit 51 Jahren betriebsdienstuntauglich und wurde vom Bundeseisenbahnvermögen zwangspensioniert). Der besagte Beamte hat sich allerdings mittlerweile wieder erfolgreich "eingeklagt" und für ihn ist extra ein Dp. -pro forma-geschaffen worden.
Weitere Fälle sind mir nicht bekannt, obwohl ich einen "Draht" diesbezüglich habe.
Wenn eine sogenannte "Zwangspensionierung" bzw. eher "dauernde Dienstunfähigkeit" ausgesprochen wird, erfolgt dies meistens in beiderseitigem Einvernehmen zwischen Beamten und DH nach dem Motto:
"Wir haben nichts mehr für dich und schicken dich zum Bahnarzt, der soll dich krank schreiben und wir pensionieren dich dann"
So läuft das.....
Also eine Zwangspensionierung ist für mich wenn ich gegen meinen Willen in den Ruhestand Versetzt werde, das beruht nicht auf gegenseitigkeit!!!!! Das es genug fälle gibt wo der Beamte dieses so hinnehmen ist mir auch klar.
Siehe auch :
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
1 A 3598/07
12 K 727/08
unter der Suchfunktion Beamte Dienstunfähig oder Reaktivierung
oder
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=11&t=213151
Beitrag von Leon6
oder
Wie alle Bundesbeamten können die der Deutschen Bahn zugewiesenen Bundesbeamten vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie dienstunfähig sind und nicht im Bereich des Dienstherrn auf einer anderen Stelle beschäftigt werden können, deren Anforderungen sie noch gewachsen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Urteile vom 26. März 2009, Az. 2 C 46.08 und 2 C 73.08).
Zwei Lokomotivführer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr imstande sind, im Fahrdienst zu arbeiten, wandten sich gegen ihre Versetzung in den Ruhestand. Die Vorinstanzen haben die Versetzungen aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidungen bestätigt. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen bei seiner Beschäftigungsbehörde nicht mehr amtsangemessen beschäftigt werden kann. Dies steht hier nicht fest. Die Kläger sind zwar nicht mehr imstande, Lokomotiven zu führen. Die Vorinstanzen haben jedoch nicht geprüft, ob geeignete Stellen im Innendienst des Bahnbetriebs, dem die Kläger zugewiesen waren, vorhanden waren. Die Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand sind jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil nicht ausreichend geprüft wurde, ob eine Verwendung im Innendienst bei einem anderen Unternehmen der Deutschen Bahn oder in der Bundesverwaltung möglich ist. Der gesetzliche Grundsatz "Weiterverwendung statt Frühpensionierung" erlaubt die Versetzung in den Ruhestand erst, wenn im Bereich des Dienstherrn erfolglos nach einer geeigneten Verwendungsmöglichkeit gesucht wurde. In Betracht kommen grundsätzlich auch Stellen, für die der Beamte umgeschult werden muss. Es genügt nicht, den Beamten aufzufordern, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Verantwortung des Dienstherrn für die Bundesbeamten, die der Deutschen Bahn zugewiesen sind, darf die für die Versetzung zuständige Bundesbehörde die obligatorische Suche nicht der Deutschen Bahn überlassen. Die Suche darf auch nicht deshalb unterbleiben, weil die Deutsche Bahn einen Teil der ihr zugewiesenen Bundesbeamten nicht beschäftigt, sondern dem Personalüberhang zugewiesen hat. Diese Praxis ist mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten Beschäftigungsansprüchen der Beamten nicht vereinbar.
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG vom 26.03.2009
Siehe auch :
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
1 A 3598/07
12 K 727/08
unter der Suchfunktion Beamte Dienstunfähig oder Reaktivierung
oder
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=11&t=213151
Beitrag von Leon6
oder
Wie alle Bundesbeamten können die der Deutschen Bahn zugewiesenen Bundesbeamten vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie dienstunfähig sind und nicht im Bereich des Dienstherrn auf einer anderen Stelle beschäftigt werden können, deren Anforderungen sie noch gewachsen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Urteile vom 26. März 2009, Az. 2 C 46.08 und 2 C 73.08).
Zwei Lokomotivführer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr imstande sind, im Fahrdienst zu arbeiten, wandten sich gegen ihre Versetzung in den Ruhestand. Die Vorinstanzen haben die Versetzungen aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidungen bestätigt. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen bei seiner Beschäftigungsbehörde nicht mehr amtsangemessen beschäftigt werden kann. Dies steht hier nicht fest. Die Kläger sind zwar nicht mehr imstande, Lokomotiven zu führen. Die Vorinstanzen haben jedoch nicht geprüft, ob geeignete Stellen im Innendienst des Bahnbetriebs, dem die Kläger zugewiesen waren, vorhanden waren. Die Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand sind jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil nicht ausreichend geprüft wurde, ob eine Verwendung im Innendienst bei einem anderen Unternehmen der Deutschen Bahn oder in der Bundesverwaltung möglich ist. Der gesetzliche Grundsatz "Weiterverwendung statt Frühpensionierung" erlaubt die Versetzung in den Ruhestand erst, wenn im Bereich des Dienstherrn erfolglos nach einer geeigneten Verwendungsmöglichkeit gesucht wurde. In Betracht kommen grundsätzlich auch Stellen, für die der Beamte umgeschult werden muss. Es genügt nicht, den Beamten aufzufordern, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Verantwortung des Dienstherrn für die Bundesbeamten, die der Deutschen Bahn zugewiesen sind, darf die für die Versetzung zuständige Bundesbehörde die obligatorische Suche nicht der Deutschen Bahn überlassen. Die Suche darf auch nicht deshalb unterbleiben, weil die Deutsche Bahn einen Teil der ihr zugewiesenen Bundesbeamten nicht beschäftigt, sondern dem Personalüberhang zugewiesen hat. Diese Praxis ist mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten Beschäftigungsansprüchen der Beamten nicht vereinbar.
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG vom 26.03.2009
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- Behörde:
- Tätigkeit: Telekomikerin
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Quote: Warum werden dann bei der Bundesbahn, Telekom, Post am laufenden Band Beamte Zwangspensioniert.
Auch bei der DB sind genug Beamte Zwangspensioniert worden, siehe Urteile der VG und OVG in NRW.
Antwort: Weil man dort sämtliche Beamten so schnell wie möglich loswerden will und jeder noch so kleine Krankheitsfall, der länger anhält, die Frage nach der dauernden Dienstunfähigkeit aufwirft und der Dienstherrenbefugte (DTAG) dies dann auch auf massivste Art und Weise durchzieht.
Man will die Telekom möglichst schnell beamtenfrei haben, um diese "Störenfriede", die mit dem BeaBesoldungssystems natürlich auf kreuz stehen mit dem Tarifsystem für die Tarifkräfte. Passt dem Bund alles nicht mehr in den Kram. Weg mit den Beamten, damit man die Telekom auch endlich verzocken und wieder paar Milliarden in den maroden Staatshaushalt kippen kann. Kommt dazu, dass man Beamte natürlich nicht SOOO gut unter Druck setzen kann, wie Tarifkräfte (Kündigung).
Bei der Bahn läuft es ähnlich.Halt alle privatisierten Staatsunternehmen haben das gleiche Problem. Die Postbank war ja auch Teil der Deutschen Bundespost. Die war relativ klein, die Beamten hat man so oder so rausgequetscht und die Postbank dann für einen Batzen an die Deutsche Bank verscherbelt.
Und so geht es auch mit den anderen Teilen der Postnachfolgeunternehmen weiter.
Auch bei der DB sind genug Beamte Zwangspensioniert worden, siehe Urteile der VG und OVG in NRW.
Antwort: Weil man dort sämtliche Beamten so schnell wie möglich loswerden will und jeder noch so kleine Krankheitsfall, der länger anhält, die Frage nach der dauernden Dienstunfähigkeit aufwirft und der Dienstherrenbefugte (DTAG) dies dann auch auf massivste Art und Weise durchzieht.
Man will die Telekom möglichst schnell beamtenfrei haben, um diese "Störenfriede", die mit dem BeaBesoldungssystems natürlich auf kreuz stehen mit dem Tarifsystem für die Tarifkräfte. Passt dem Bund alles nicht mehr in den Kram. Weg mit den Beamten, damit man die Telekom auch endlich verzocken und wieder paar Milliarden in den maroden Staatshaushalt kippen kann. Kommt dazu, dass man Beamte natürlich nicht SOOO gut unter Druck setzen kann, wie Tarifkräfte (Kündigung).
Bei der Bahn läuft es ähnlich.Halt alle privatisierten Staatsunternehmen haben das gleiche Problem. Die Postbank war ja auch Teil der Deutschen Bundespost. Die war relativ klein, die Beamten hat man so oder so rausgequetscht und die Postbank dann für einen Batzen an die Deutsche Bank verscherbelt.
Und so geht es auch mit den anderen Teilen der Postnachfolgeunternehmen weiter.