Dienstunfähig mit 63 J.
Moderator: Moderatoren
Dienstunfähig mit 63 J.
Gibt es hier auch den jährlichen Abzug von 3,6 %
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Im Bundesbeamtengesetz heisst es:
Wer mit dem 63. Lebensjahr auch 40 Dienstjahre zusammen hat, dem wird nichts abgezogen.
Bei den Ländern (die ja auch gelegentlich feudal - ähm - förderalistisch) unterschiedliche Gesetze haben, muss man im landestypischen Beamtenrecht nachlesen.
Ich empfehle, zu googlen:
Zurruhesetzung Beamte (Bundesland)
Wer mit dem 63. Lebensjahr auch 40 Dienstjahre zusammen hat, dem wird nichts abgezogen.
Bei den Ländern (die ja auch gelegentlich feudal - ähm - förderalistisch) unterschiedliche Gesetze haben, muss man im landestypischen Beamtenrecht nachlesen.
Ich empfehle, zu googlen:
Zurruhesetzung Beamte (Bundesland)