Klagen vor dem Verwaltungsgericht kann man schon. Eingestellt wird man aber deshalb nicht.
Wenn man Glück hat bekommt man ein bisschen Geld.
Der Freistaat hat sich mal bei mir die Blöße gegeben in einer Ablehnung zu schreiben, dass er mich deshalb nicht nimmt, weil ich schon Anwärter in einer anderen Behörde bin (in der ein noch größerer Personalmangel herrscht).
Ich war aber so dumm nicht zu klagen, sondern der Behörde das zu schreiben.
Daraufhin hat man das Bewerbungsverfahren bis zum Ende durchgezogen, und ich habe dann vom Präsidenten der Behörde ein persönlich unterschriebenes Schreiben mit einem wasserdichten Grund bekommen, warum ich nicht genommen werde.
Wenn es nicht mein persönlicher Schaden wäre, könnte ich mich darüber köstlich amüsieren. ...
