

(Ich habe übrigens drei Kinder)
Moderator: Moderatoren
Vollstrecker hat geschrieben:Noch dürfen alle die 41 Std./Woche arbeiten.
Die Menge von Anträgen für die 40 Std./Woche sind noch nicht genehmigt.
Oder hat einer schon die Zusage schriftlich erhalten
OK, danke, das mit Teilzeit = unschädlich hatte ich bisher auch nur mündlich. Einziger Nachteil dabei soll sein, dass man (frau) bei Steuerklasse V den Familien-Zuschlag etwas höher besteuert, was aber im Jahresausgleich glattgezogen wird.Frankenschädel hat geschrieben:maxg schrieb:
"... Ich habe das mit meiner Frau auch so exerziert. Weiterhin ist es auch unschädlich, wenn einer von beiden Elternteilen Teilzeit arbeitet.
Bei der Aufteilung des Kindergeldes sollte man jedoch das "Zählkind" beachten.
Ab dem vierten Kind gibt es das erhöhte Kindergeld.maxg schrieb:
"Frage:
Was heißt "Zählkind" ? ... was gibt es dabei zu beachten ??"
OK, danke! Klasse erklärt !Frankenschädel hat geschrieben:Ab dem vierten Kind gibt es das erhöhte Kindergeld (...) Daher ist bei kinderreichen Familien die Auftteilung so zu legen. dass weiterhin erhöhtes Kindergeld bezogen werden kann.