Klaus ich danke Dir.
Natürlich wäre das nur der Plan B. Vorher werde ich natürlich kämpfen um meinen Aktiven Status. Mal sehen ob sich meine jahrelange Mitgliedschaft in der GDP lohnt?
Na und eine Rechtschutz habe ich ja auch noch. Ich habe auch schon mal recherchiert wie oft schichtdienstuntaugliche Kollegen von mir mal in der Poststelle aushelfen mussten.
Wenn da Aushilfen gebraucht werden müsste da ja Bedarf bestehen.
Hallo Ihr lieben hier im Forum. Ich habe mir mal genau Gedanken gemacht. Ich plane eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Natürlich nur eine mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel ohne Verweis auf andere Berufsmöglichkeiten. da gibt es ja meiner Kenntnis nach nur noch 2 oder 3 Versicherer die diese echte Klausel anbieten!!! Da werden ja dann hunderte von Versicherten übers Ohr gehauen und zahlen umsonst oder?? Wenn der Dienstherr sagt liebe Kollegin sie sind nicht mehr Dienstfähig und wir schickem Sie in DDU ( obwohl ich ja gar nicht Krank bin ) na gut dann bekomme ich meine 1300-1400 Brutto Frühpension /Ruhegeld und die Differenz zahlt dann die Versicherung. Ist das zu einfach gemacht oder der richtige Weg wenn aller Kampf gegen den DH oder Amtsärzte nichts bringen würden?? Nochmals. Ich würde natürlich lieber bis 67 im Dienst bleiben aber ich muss ja noch einen Plan B haben. Noch läuft ja nichts gegen mich außer diesem Vorgesetztengespräch. Aber nur abwarten und Däumchen drehen ist nicht mein Ding!! Es gibt hier so viele Menschen im Forum da muss doch jemand bestimmt Erfahrungen gemacht haben.
Bitte teilt mir Eure Sicht der Dinge mit.
Hallo Dienstwillig,
dass mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gute Idee (kostet ca. 50 €/Monat bei 1000 € Versicherungssumme).
Aber Vorsicht:
Funktioniert nur, wenn bei Abschluß der Versicherung ALLE Arztbesuche bzw. Erkrankungen der letzten 15 Jahre angegeben wurden.
Ansonsten bezahlst du uU. jahrelang deinen Beitrag und im Eintrittsfalle weigert sich die Versicherung zu bezahlen...
Hallo das ist ja eine schwierige Aufgabe. Die lieben Versicherungsmakler so nennen sich die Vertreter heute, knallen mich mit Angeboten zu mit Beiträgen von 35 bis 150 Euro und alle sagen verschiedenes aus. Ich muss jetzt mal genau sammeln was für mich sinnvoll ist. Es gibt ja da noch die Vollzugsdienstuntauglichkeit, die Feuerwehrdienstuntauglichkeit usw…….
Ich hoffe hier liest mein Posting jemand der mir einen Tipp geben kann. Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken. Ich finde es ja auch fast schon Krank wenn eine Beamtin nicht unterzubringen ist Sie als Dienstuntauglich einzustufen. Was ist denn mit dem Telekom Bahn und Postbeamten passiert. Wurden die alle als Krank abgestempelt???
Viele Grüße
Dienstwillig
Moin Dienstwillig,
grundsätzlich ist es Sache Deines Dienstherren, Dir bei Nichterreichen der Schießvorgaben eine neue BESCHÄFTIGUNG zu verschaffen und nicht mit der Zurruhesetzung etc. zu drohen....
Als Beamtin A4 käme z.B. auch eine Tätigkeit in der Poststelle bzw. als Bürobote etc. in Betracht, sollte eigentlich kein Problem darstellen.
Es sei denn, man WILL Dich unter Druck setzen (vielleicht mal einen Vorgesetzen geärgert??).
Ich würde im Beisein eines Personalrates (oder schriftlich) eine Tätigkeit einfordern, mit der DDU kommen sie ohne Dein Einverständnis nicht durch....
Grüße,
Roland
Hallo Klaus und Roland. Vielen Dank für eure Antworten !!!
Das Amt ist wohl sauer auf viele Beamte weil es jetzt schon bei uns in Berlin in den letzten 3 Jahren 7 Beamte gibt die auf einmal Probleme haben Deshalb stellt der DH jetzt wahrscheinlich auf Stur. Das Problem sind ja die Planstellen. Der DH begründet die Problematik damit dass er ja die Dienst/Wachgruppen mit Waffenträgern besetzen will und nicht mit Boten oder anderen Mitarbeitern. Deswegen wurde jetzt auf diese strenge Tour umgeschaltet. Wie schon gesagt noch ist es bei mir nicht so weit weil ich ja auch nichts schriftlich habe nur werde ich natürlich jedesmal nervöser beim Schießen. Dabei macht es mir so viel Freude. Wir haben eine coole Schiessanlage modernster Bauart mit Kinocharakter. Die Personen im den Filmen treffe natürlich ich immer Perfekt nur die Bösen!!!! nur diese Quadrate und Rechtecke bei den Jahresübungen treffe ich nicht so gut. Da gibt es Zeitvorgaben und verschiedene Distanzen aus der Deckung heraus usw...Mein Schiessausbilder sagt immer ich Ballere zu viel und ich schalte nicht ab beim Schießen. Er meint 5 Schuss in 7 Sekunden sind zu schnell?? Die P6 ist zwar nicht die neuste Waffe aber sehr Bedienerfreundlich finde ich!!!Mein Ausbilder macht schon immer 3 Kreuze wenn ich zum Schießen komme und die Männer geben dann immer an wie gut sie doch sind!!!! Ich frage immer nach extra Schiessterminen aber immer heißt es nein wir haben für Euch immer nur mittwochs Zeit!!! Sorry ich bin in meiner Begeisterung vom Thema abgekommen. Ich will nicht Dienstunfähig werden weil ich nicht krank bin!!! Der Dienst macht mir so viel Freude so das ich mich schon seit fast 12 Jahren ohne Krank zu sein zum Dienst bemühe!! Jedenfalls habe ich mich noch nie Krankschreiben lassen!!! Ich bin so froh über meine Arbeit. Vielleicht hat jemand Tipps für mich??? Es gibt ja da noch einen Kollegen der hat auch ähnliche Probleme ist aber zu Stolz darüber zu reden und lässt alles auf sich zu kommen. Na lasse Ihn doch denke ich mir dann. Bei mir muss immer alles im Voraus geplant sein!! Schützenvereine sind leider sehr teuer in Berlin
Viele Grüße und nochmal Knutscha für Eure Anteilnahme
*Knutscha ist ein Berliner Dialekt
sollte er dich in den Ruhestand schicken besteht sogar die Möglichkeit mit dem Entsprechnenden Antrag vor Gericht wärend der Klage gegen den Ruhestand sein volles Gehalt weiterzubekommen.
Aber mal im ernst was soll den der Amtsarzt in sein Gutachten Schreiben, ist Dienstunfähig weil sie z.zt Probleme beim Schießen hat ...... aber sonst Kerngesund!!!!!??????
Roland64 hat geschrieben:Moin Dienstwillig,
grundsätzlich ist es Sache Deines Dienstherren, Dir bei Nichterreichen der Schießvorgaben eine neue BESCHÄFTIGUNG zu verschaffen und nicht mit der Zurruhesetzung etc. zu drohen....
Als Beamtin A4 käme z.B. auch eine Tätigkeit in der Poststelle bzw. als Bürobote etc. in Betracht, sollte eigentlich kein Problem darstellen.
Es sei denn, man WILL Dich unter Druck setzen (vielleicht mal einen Vorgesetzen geärgert??).
Ich würde im Beisein eines Personalrates (oder schriftlich) eine Tätigkeit einfordern, mit der DDU kommen sie ohne Dein Einverständnis nicht durch....
Grüße,
Roland
Warum Einverständnis ????Selbstverständlich kann der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand wegen DDU schicken auch ohne Einverständnis des Beamten oder des Personalrates.
Da brauchen die nicht das Einverständnis des Beamten!!!!!
Dienstwillig hat geschrieben:Hallo Ihr lieben hier im Forum. Ich habe mir mal genau Gedanken gemacht. Ich plane eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Natürlich nur eine mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel ohne Verweis auf andere Berufsmöglichkeiten. da gibt es ja meiner Kenntnis nach nur noch 2 oder 3 Versicherer die diese echte Klausel anbieten!!!
Dienstwillig
Sinnvoll wäre es auf jeden Fall gewesen, solch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Würde Dir die DBV empfehlen incl. einer Teildienstunfähigkeitsabsicherung. Wenn Du in einem Fachverband des DBB Mitglied bist, bekommste sogar noch einen Sondernachlass.
Nur, vermute ich, dass es in Deinem Fall etwas zu spät damit ist und der Abschluss nicht mehr möglich ist.
Hallo Dienstwillig,
nochmal zur Quelle des Übels:
Wenn ich Richtig verstehe, liegt die ganze Misere an Deinen "mangelnden Schießkünsten".....
Dir als offizielle Schusswaffenträgerin müßte es doch möglich sein, auch außerhalb von vorgegebenen "Prüfungszeiten" mit Deiner Dienstwaffe auf einem Schießstand zu trainieren. Wenn nicht auf dem BMI-Schießstand, dann halt auf einem privaten. Es gibt ja wohl im Raum Berlin Schützenvereine, die Großkaliber schießen. Samstags und Sonntags haben die meistens auf und kostet auch nicht die Welt. Vielleicht mal eine Mitgliedschaft ins Auge fassen. Es gibt eine klassische "Duell-Disziplin" (3x5 Schuss auf Klappscheibe, wobei die Scheibe pro Schuss nur für 5 Sek. sichtbar ist). Da kann man wunderbar üben, ohne Zeitdruck, Vorgesetzte, dummen Sprüchen usw. usw.
Mal drüber nachdenken....
viele Grüße,
Roland
Hallo Roland ich darf meine Dienstwaffe nur im Dienst tragen bzw führen. Ich darf meine Waffe nur in Verbindung meiner Dienstgeschäfte tragen.Vielleicht gibt es aber Schiessanlagen wo ich mir Schusswaffen ausleihen kann ?? Ich habe auch schon überlegt ob ich anfange zu stänkern und sage : So lieber DH bevor Ihr mich aufs Altenteil schicken wollt gebt mir doch extra Schiesstermine damit ich besser werde. Was haltet Ihr davon ??? Ich möchte jetzt auch noch nicht mit Anwälten kommen weil ja noch gar nichts gegen mich läuft. Nicht das die mich dann als GAGA abschieben wollen.
LG Dienstwillig