ACHTUNG: Wichtige Neuerung im Beihilferecht (Arzneimittel)

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Silencium
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ACHTUNG: Wichtige Neuerung im Beihilferecht (Arzneimittel)

Beitrag von Silencium »

Um dem ein oder anderen Beihilfeberechtigen in Zukunft eine böse Überraschung bei der Geltendmachung von Rezepten zu ersparen möchte ich euch an dieser Stelle gerne etwas mitteilen:

Seit dem 01.01.2011 ist das so genannte "Gesetz über Rabatte für Arzneimittel (AMRabattG)" in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt dieses schwer verständlichen Kaudawelsch's ist, dass ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen künftig auch die Träger der privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen Arzneimittelrabatte gegenüber den Pharmafirmen geltend machen können.

Abrechnungstechnisch funktioniert dies nur wenn:
- auf allen Rezepten die Pharmazentralnummer und
- das Apothekenkennzeichen

deutlich und leserlich zu erkennen ist. Werden Rezepte ab Entstehungsdatum 01.01.2011 eingereicht, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss mit deren unbearbeiteter Rücksendung seitens der PKV und der Beihilfestelle gerechnet werden.

Dieses neue Gesetz ist leider vielen Apotheken auch noch völlig unbekannt obwohl diese dazu verpflichtet sind seit dem 01.01.2011 auch bei Privatrezepten diese Daten aufzunehmen.


§ 5 Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer


Die pharmazeutischen Unternehmer sind verpflichtet, die erforderlichen Preis- und Produktangaben für Arzneimittel einschließlich des Abschlags an den Verband der privaten Krankenversicherung und auf Antrag an die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, an sonstige Träger nach § 1 Satz 2 oder an eine oder mehrere von diesen benannte Stellen auf maschinell lesbaren Datenträgern zu übermitteln.


Bitte weißt ggf. eure Apotheke darauf hin, um unnötige Verzögerungen in eurem Interesse zu vermeiden.
DeBeVau
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Beitrag von DeBeVau »

Hallo Silencium,

heute habe ich eine Antwort zu dem Gesetz über Rabatte zu Arzeimittel erhalten:

An der Regulierungspraxis ändert sich dadurch nichts (weder für die Leistungsabteilung noch für den Versicherten). Verschriebene Medikamente werden nach wie vor (auch unter Berücksichtigung dieses Gesetzes) innerhalb der tariflichen Grenzen erstattet.

Diesen Rabatt holt sich das PKV-Unternehmen dann im Nachhinein vom pharmazeutischen Hersteller.

unterschrieben von der Abteilung - Krankenversicherung - AXA

Viele Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Beitrag von Silencium »

Ganz genau^^

Dennoch sollte man darauf achten, die Apothekenkennziffer ("IK-Nummer") immer von der Apotheke auf das Rezept aufdrucken bzw. handschriftlich ergänzen zu lassen.

Bei den Kassenvordrucken wird das automatisch von der Apotheke aufgedruckt. Das sind dann die Ziffern die ganz oben rechts stehen

z.B.

+2302374+

Bei den meisten Rezepten ist das ohnehin der Fall, nur auf den schönen ärztlichen Schmierzetteln bzw. Privatrezepten wird da gerne mal geschludert ;-)
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