Ich hatte letztes Jahr wegen erheblicher psychischer Probleme einen stationären Sanatoriumsaufenthalt (nicht Kuraufenthalt) bei der Beihilfe gestellt und nach einer amtsärztlichen Überprüfung auch genehmigt bekommen. Meine private KV weigerte sich zunächst jedoch, die Kosten zu übernehmen. Selbst die Einreichung des Beihilfegenehmigungsbescheides brachte kein zählbares Ergebnis.
Eine Petition bei dem Ombudsmann für die private KV ergab dann die Rechtsmitteilung, dass das Beihilferecht und das private Versicherungsrecht völlig unterschiedliche Rechtsgebiete seien.
Auch eine Eingabe bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bestätigte zunächst die Rechtsauffassung des Ombudsmannes.
Erst die fachanwaltliche Drohung mit einer Zahlungsklage brachte dann die Übernahme der Arztkosten des amtsärztlich genehmigten Sanattoriumsaufenthaltes sowie eines Pauschalbetrages für die Unterbringung.
Ich hatte mir seinerzeit daher überlegt, den Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York Ban Ki Moon anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass in die Liste der weltweiten Staaten die Staatsbezeichnung des privaten Krankenversicherers aufzunehmen ist, da dieser sich anmaßte, Staatsgewalt auszuüben. Tatsache ist in meinen Augen nämlich immer noch, dass öffentliches Recht (und dazu gehört nun einmal auch das Beihilferecht für Beamte) Vorrang vor Privatrecht (Versicherungsrecht) besitzt; oder machen Sie doch einmal einen Vertrag mit Ihrem Bekannten, dass er Ihren Chef umbringen soll und sie vereinbaren Straffreiheit (ob das dann den Staatsanwalt interessiert).
