Dienstunfähigkeitsversicherung
Moderator: Moderatoren
Wer macht hier Werbung ?Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ja. Und nicht in einem Werbeforum für hauptamtliche Versicherungsvertreter..DeBeVau hat geschrieben:Eine Frage sei mir einmal erlaubt:
Befinden wir uns hier überhaupt in einem Forum für Beamte?
Warum versucht man in diesem Forum Beamte schlecht zu machen ?
Schwarze Schafe gibt es überall. Deshalb sollte man prüfen von wem man sich beraten lässt. Grundsätzlich nie sofort einen Vertrag unterschreiben sondern zuerst einmal alle Details lesen und evt. eine Zweitmeinung einholen. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ist jeder Versicherungsvertreter verpflichtet den Antrag, das Beratungsprotokoll und die Versicherungsbedingungen dem Kunden auszuhändigen. Dem Kunden die erforderliche Zeit zum Lesen der Unterlagen zu lassen und danach die unterschriebenen Unterlagen abzuholen.Genau. Und genau das macht dieser Personenkreis eben suspekt. Da werden Dinge von Verkäufern verkauft, die keine Ahnung von ihrem Produkt haben oder sie haben diese und verschwigen die strittigen Punkte bewusst."In diesem Tenor äußern sich alle Riester Infoseiten. Sollten alle diese Aussagen falsch sein, dann bitte eine Quellenangabe des Gesetzes"
Ob ein Versicherungsmakler Interesse hat, seinen Kunden die gesetzlichen Grundlagen einer Riester-Rente aufzuzeigen möchte ich einmal bezweifeln.
Wie oben schon erwähnt, jeder muß für sich entscheiden von wem er sich beraten lässt.Liegt das evtl. daran, dass Makler Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen anbieten und deshalb unter dem Schlechten noch das Beste auswählen?Auch verstehe ich nicht, wie man auf der einen Seite hier im Forum gegen Versicherungsleute wettert und auf der anderen Seite eine Internetseite eines Versicherungsmaklers zitiert.
Man beachte das Impressum von - http://www.riesterrente-online.info/
(Gabriel & Partner - Versicherungsmakler Berlin)
Ich gehe davon aus, dass jeder Beamte rechnen kann:Zudem findet man genügend andere Quellem im Internet, die behaupten, dass weder die Steuervorteile noch die staatlichen Zuschüsse von anderen Personen als des Ehepartners vererbt werden können. Schon ist man mit der Rendite im untersten Bereich.
Beamter - ledig - mtl. Brutto-Einkommen 3.000 €
Gesamtbeitrag = 4 % vom Jahresbrutto = 1.440,00 €
abzüglich Grundzulage = 154,00 €
Jährlicher Eigenbeitrag = 1.286,00 €
.....................................................................................
Sonderausgabenabzug = 505,00 €
abzüglich Grundzulage 154,00 €
Erstattung über die Einkommensteuer = 351,00 €
....................................................................................
monatlicher Aufwand = 120,00 €
Effektiver Eigenaufwand
nach Steuervorteil = 78,00 €
Eigenbetrag = 107,00 €
entspricht einer Rendite von 53,85 %.
Hier wurde noch nicht die Rendite aus dem Riestervertrag berücksichtigt.
Der Riestervertrag ist möglich als Rentenversicherung, Bausparvertrag oder Investmentsparvertrag.
@ Zollkodex-Ritter.Pers. Angriffe dieser Art fallen doch immer auf den Angreifer zurück. Wie in die Ecke getrieben muss man sich doch fühlen, wenn man sich so herab lassen muss um die sachliche Ebene zu verlassen...@ Mikesch,
ich frage mich allen Ernstes, sind Sie überhaupt Beamter.
Nach Ihrer Ausdrucksweise kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Sie werfen doch hier auch nicht mit Beleidigungen um sich.
Im Beamtenjargon ist dies so nicht üblich, deshalb habe ich mir diese Frage erlaubt.
Zum Schluß noch eine Anmerkung:
Jeder soll für sich selbst entscheiden ob für ihn eine Riesterrente oder Dienstunfähigkeitsabsicherung in Frage kommt.
Wenn ja, lasst Euch von einem Vorsorgespezialisten beraten und denkt daran als Mitglied der Fachverbände des DBB + bei Ver.di gibt es Sonderrabatte bis zu 7 %.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Schon wieder so` Ding...DeBeVau hat geschrieben: .....................................................................................
Sonderausgabenabzug = 505,00 €
abzüglich Grundzulage 154,00 €
Erstattung über die Einkommensteuer = 351,00 €
....................................................................................
Sonderausgabenabzug bedeutet eine Verminderung des zu versteuernden Einkommens, d.h., der effektive Betrag richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz. Die Erstattung kann auch je nach anderen Versicherungsbeiträgen gegen 0 gehen. So oder so ist o.a. Betrag eher falsch.
Aber ich?DeBeVau hat geschrieben:@ Zollkodex-Ritter
Sie werfen doch hier auch nicht mit Beleidigungen um sich.
Im Beamtenjargon ist dies so nicht üblich, deshalb habe ich mir diese Frage erlaubt.

Wie sagte meine Mutter immer: "Wer sich den Schuh anzieht..."
Habe ich jemanden persönlich einen "Versicherungsfritzen, Versicherungs- oder Politheini" genannt? Bestimmt nicht, aber nur dann kann es eine Beleidigung sein. Eine Beleidigung muss immer personenbezogen sein. Und wenn ich etwas für "Beschiss" halte, gehört auch dies zu meiner Meinungsfreiheit.
Andererseits könnte ich jetzt beleidigt sein, da der Umkehrschluss aus dem obigen Satzt bedeutet, ich würde beleidigen. Ich beleidige hier niemanden, um das mal klar zu stellen!
Vielleicht sollten sich die Vertreter gewisser Gruppen mal an die eigene Nase fassen, warum große Teile der Gesellschaft sie so abwertend betrachten;-)
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Und was auch nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass die Steuervorteile gar keine sind, sondern dass der Gesetzgeber nachgelagert besteuert, d.h., er stellt die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei um sie dann bei Renteneintritt zu versteuern. Die Rendite beträgt also in diesem Fall gar nicht 53,85%, sondern ist steuerpflichtig.DeBeVau hat geschrieben:
Hier wurde noch nicht die Rendite aus dem Riestervertrag berücksichtigt.
Der Riestervertrag ist möglich als Rentenversicherung, Bausparvertrag oder Investmentsparvertrag.
Und das ist das, was ich unter nicht seriös verstehe: Darauf weist kein Berater hin.
Wenn wir nun die Gegenrechnung machen würden, dann bin ich mir nach wie vor sicher, dass wir auf ne Rendite kommen, die eindeutig nicht im zweistelligen Bereich liegt. Auch sollte man noch erwähnen, dass die Inflation nicht mit starren Anlagesummen ausgeglichen werden kann. Um eine Rendite zu halten, muss man jährlich die Investitionssumme anpassen.
@ mikesch,
bei Ihnen gebe ich es auf.
Unterhalten Sie sich einmal mit einem fachkundigen Finanzbeamten,
(auch Landesbeamter) und lassen Sie sich von ihm über den steuerlichen Vorteil eines Riestervertrages aufklären.
Ach so personenbezogen muß eine Beleidigung sein.... hm wenn also jemand sagt... alle Beamte sind Schlafmützen oder besoffen dann ist das keine Beleidigung....
Welches Geisteskind Sie sind...
Das weitere erspare ich mir.
bei Ihnen gebe ich es auf.
Unterhalten Sie sich einmal mit einem fachkundigen Finanzbeamten,
(auch Landesbeamter) und lassen Sie sich von ihm über den steuerlichen Vorteil eines Riestervertrages aufklären.
Ach so personenbezogen muß eine Beleidigung sein.... hm wenn also jemand sagt... alle Beamte sind Schlafmützen oder besoffen dann ist das keine Beleidigung....
Welches Geisteskind Sie sind...
Das weitere erspare ich mir.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
@ zollkodex-Ritter
natürlich haben Sie recht, dass die Riesterrenten im Alter versteuert werden.
1. jedoch ist Ihr Einkommen im Alter nicht mehr so hoch.
2. Haben Sie zusätzliche steuerliche Altersfreibeträge.
Unterm Strich lohnt es sich immer noch.
Ein Riester-Vorsorge-Berater kann Ihnen die steuerlichen Unterschiede bezogen auf Ihre Versorgungsbezüge bzw. Ihrer derzeitigen Bezüge zeigen.
Aber wenn Sie keine Rücklagen für Ihr Alter bilden, von welchem Einkommen wollen Sie dann leben ?
Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Versorgungsbezüge reichen aus,
ja dann geben Sie ihr Geld für andere Dinge aus.
Wie gesagt. Jeder muß das für sich selbst entscheiden.
Beste Grüße
natürlich haben Sie recht, dass die Riesterrenten im Alter versteuert werden.
1. jedoch ist Ihr Einkommen im Alter nicht mehr so hoch.
2. Haben Sie zusätzliche steuerliche Altersfreibeträge.
Unterm Strich lohnt es sich immer noch.
Ein Riester-Vorsorge-Berater kann Ihnen die steuerlichen Unterschiede bezogen auf Ihre Versorgungsbezüge bzw. Ihrer derzeitigen Bezüge zeigen.
Aber wenn Sie keine Rücklagen für Ihr Alter bilden, von welchem Einkommen wollen Sie dann leben ?
Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Versorgungsbezüge reichen aus,
ja dann geben Sie ihr Geld für andere Dinge aus.
Wie gesagt. Jeder muß das für sich selbst entscheiden.
Beste Grüße
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Ich empfehle mal die Unterhaltung mit einem Anwalt und vor allem bezüglich, was ICH gesagt habe.DeBeVau hat geschrieben:Ach so personenbezogen muß eine Beleidigung sein.... hm wenn also jemand sagt... alle Beamte sind Schlafmützen oder besoffen dann ist das keine Beleidigung....
Du könntest auch Politiker werden, die Qualifikation dazu hast Du für mich jedenfalls...steuerlichen Vorteil eines Riestervertrages aufklären
Es ging um den Begriff "Sonderausgabenabzug" und NICHT "Steuervorteile", wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Dir empfehle ich mal ne Unterhaltung mit einem Finanzbeamten was es mit dem Begriff "Sonderausgabenabzug" auf sich hat.
Winden und Wenden dazu falsche Aussagen, ich hoffe nur, dass mir Vetreter Deiner Gattung Mensch weit weg vom Halse bleiben.
Ne, ich bin wech, is ja nich zu ertragen...
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Da ich noch in jungen Jahren bin, und ich Besoldungstabellen lesen kann, weiss ich, dass mein Einkommen noch steigen wird. Die Steuerlast wird in etwa gleich sein wie jetzt, da ich auch keine absetzbaren Aufwendungen mehr habe. Der Einwand sticht nicht.DeBeVau hat geschrieben:@ zollkodex-Ritter
natürlich haben Sie recht, dass die Riesterrenten im Alter versteuert werden.
1. jedoch ist Ihr Einkommen im Alter nicht mehr so hoch.
Die Altersfreibeträge sind nicht mehr vorhanden, wenn ich in Pension gehen werde und zudem wirkt sich die Riesterrente auch nicht auf den Altersentlastungsbetra aus. Der Altersentlastungsbetrag dient nur dazu, den Übergang der Rentner von in der nur im Ertragsanteil besteuerten Rente politisch zu verkaufen und damit die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen (die schon immer voll besteuert wurden) und Renten zu gewährleisten.2. Haben Sie zusätzliche steuerliche Altersfreibeträge.
Im Vergleich zu was?Unterm Strich lohnt es sich immer noch.
Wenn sie das schon als Experte hier im Forum nicht können, andere mit Traumrenditen versuchen zu ködern, die nachgelagerte Besteuerung und der Wegfall der staatlichen Förderung an die Erbengemeinschaft verschweigen, dann benötige nicht ich diesen Berater, sondern Sie.Ein Riester-Vorsorge-Berater kann Ihnen die steuerlichen Unterschiede bezogen auf Ihre Versorgungsbezüge bzw. Ihrer derzeitigen Bezüge zeigen.
Ob diese schwachen Argumente für Abschlüsse reichen, sei dahingestellt. Ich lasse mich nicht auf das Niveau von Suggestivfragen, die mit den Zukuftsänsten der Menschen spielen, herab.Aber wenn Sie keine Rücklagen für Ihr Alter bilden, von welchem Einkommen wollen Sie dann leben?
Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Versorgungsbezüge reichen aus,
ja dann geben Sie ihr Geld für andere Dinge aus.
Wie gesagt. Jeder muß das für sich selbst entscheiden.
@ DeBeVau
wie ist das eigentlich wenn du hier wie du beratend Tätig wirst?
Gilt dein Wohl eher dem Beamten oder deiner Provision.
Soory aber ich sehe bei Fianz-bzw Versicherungsvertretern hier im Forum doch einen entscheidenten Interessenkonflikt.
Warum wird z.B. jedem erzählt ob "Beamter oder nicht" das die Riesterrente so toll sei.
Wenn man sich die Provisionen die auf einen abgeschlossenen Riestervertrag gezahlt werden ansieht hat man keine Fragen mehr.
Ich will hier sicher die Versicherungsbranche nicht schlecht machen dennoch geht es in ersten Linie um den Umsatz. Ist ja auch verständlich.
Daher sehe ich das mit deiner beratenden Funktion hier etwas kritisch.
wie ist das eigentlich wenn du hier wie du beratend Tätig wirst?
Gilt dein Wohl eher dem Beamten oder deiner Provision.
Soory aber ich sehe bei Fianz-bzw Versicherungsvertretern hier im Forum doch einen entscheidenten Interessenkonflikt.
Warum wird z.B. jedem erzählt ob "Beamter oder nicht" das die Riesterrente so toll sei.
Wenn man sich die Provisionen die auf einen abgeschlossenen Riestervertrag gezahlt werden ansieht hat man keine Fragen mehr.
Ich will hier sicher die Versicherungsbranche nicht schlecht machen dennoch geht es in ersten Linie um den Umsatz. Ist ja auch verständlich.
Daher sehe ich das mit deiner beratenden Funktion hier etwas kritisch.
Hallo snirsna,
ich kann Dein Mißtrauen verstehen.
Nur mache ich hier keine Werbung als Versicherungsvertreter sondern versuche die Möglichkeiten wie ein Beamter sich absichern kann etwas zu erläutern.
Eine richtige Beratung kann man nur durchführen,
wenn man die persönlichen Informationen über den Kunden hat.
Deshalb rate ich grundsätzlich jedem sich bei einem Vorsorgeexperten vor Ort (zu Hause) beraten zu lassen.
Von Abschlüssen übers Internet rate ich jedem ab.
Ich bin jedem der spezielle Fragen zur Beihilfe, Krankenversicherung oder Dienstunfähigkeitabsicherung hat, gerne behilflich.
Viele Grüße!
ich kann Dein Mißtrauen verstehen.
Nur mache ich hier keine Werbung als Versicherungsvertreter sondern versuche die Möglichkeiten wie ein Beamter sich absichern kann etwas zu erläutern.
Eine richtige Beratung kann man nur durchführen,
wenn man die persönlichen Informationen über den Kunden hat.
Deshalb rate ich grundsätzlich jedem sich bei einem Vorsorgeexperten vor Ort (zu Hause) beraten zu lassen.
Von Abschlüssen übers Internet rate ich jedem ab.
Ich bin jedem der spezielle Fragen zur Beihilfe, Krankenversicherung oder Dienstunfähigkeitabsicherung hat, gerne behilflich.
Viele Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich bin nun schon gut zwei Jahre verbeamtet. Was mich jetzt interessiert ist ob man wirklich noch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherungbenötigt....Ich hätte jetzt gedacht, dass man als Beamter auch im Krankheitsfall sicher aufgehoben ist und keine zusätzliche Versicherung benötigt. Wie denkt ihr denn hier? Ist so eine Dienstunfähigkeitsversicherung wirklich notwendig?
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Also wenn Du wie ich Schreibtischtäter bist, nicht wirklich. Ich hatte es gestern schon in einem anderen Thread geschrieben: Überlege mal, was muss passieren, das Du Deinen Schreibtischjob nicht mehr machen kannst? Und was muss passiert sein, wenn Du es tatsächlich nicht mehr kannst? Die Antwort lautet in beiden Fällen Koma oder Tod. Und dann kann es Dir egal sein.koester hat geschrieben:Ich bin nun schon gut zwei Jahre verbeamtet. Was mich jetzt interessiert ist ob man wirklich noch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherungbenötigt....Ich hätte jetzt gedacht, dass man als Beamter auch im Krankheitsfall sicher aufgehoben ist und keine zusätzliche Versicherung benötigt. Wie denkt ihr denn hier? Ist so eine Dienstunfähigkeitsversicherung wirklich notwendig?
Bist Du kein Schreibtischtäter wird es sowieso schwierig. Alle Berufe die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich bringen, haben Schwierigkeiten zu einem vernünftigen Tarif eine Versicherung zu bekommen (z.B. Polizisten, Feuerwehr) bzw. können häufig gar nicht erst eine Police abschließen. Alle anderen brauchen sie wie gesagt nicht.