Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

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jo4motion
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Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

Beitrag von jo4motion »

Hallo,

seit ungefähr fünf Monaten befinde ich mich in der Ausbildung des gehobenen Dienstes bei der Bundespolizei. Leider musste ich feststellen, dass dieser Beruf doch nicht meinen Vorstellungen entspricht; deshalb möchte ich - wie in der Überschrift bereits geschrieben - einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf stellen. Mir ist bekannt, dass diese Angelegenheit in § 33 BBG geregelt ist; aus diesem Paragraphen geht jedoch leider nicht die maximal zu erwartende Zeitspanne, bis zum Eingang der Entlassungsverfügung hervor. Deshalb ist meine Frage, wie lange es dauern kann, bis ich die Entlassungsverfügung erhalte. Ich hoffe es dauert nicht länger als vier Wochen. Für baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.


Mit freundlichen Grüßen jo4motion
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Wenn Du jetzt "kündigst", brauchst Du auch jetzt nicht mehr zum Dienst gehen.

Für Beamte gibt es keine Kündigungsfristen. Wer nicht mehr will, kann sofort gehen.
jo4motion
Beiträge: 2
Registriert: 25. Jan 2011, 17:34
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Beitrag von jo4motion »

Ich meine wann ich meine Entlassungsverfügung erhalte und damit die Exmatrikulation von der Fachhochschule des Bundes. Ich will mich nämlich an einer Uni einschreiben und dazu muss ich erst "offiziell" aus dem Studium zum gehoben Dienst in der Bundespolizei entlassen sein. Wann kann ich also frühstens mit der Entlassungsverfügung rechnen?
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Beitrag von Klaus »

Frag Deine Personalstelle. Woher sollen wir denn wissen, wie schnell die arbeiten bzw. wie die momentane Arbeitssituation dort aussieht. Haben die nichts zu tun, kannst Du das in 10 Minuten bekommen. Gehen die gerade unter, kann das acht Wochen dauern...
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