Befürderung / Besoldung

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Steven83
Beiträge: 7
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Befürderung / Besoldung

Beitrag von Steven83 »

Hallo zusammen.
Ist es beamtenrechtlich möglich direkt von A6 in A8 befördert zu werden?

Grund: Arbeitgeberwechsel, die Stelle ist mit A8 ausgeschrieben, der Stelleninhaber hat allerdings erst A6 (die hat er allerings auch schon seit einigen Jahren)

Wäre super, wenn mir diesbezüglich weitergeholfen werden könnte.

Danke, Schiff
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dove
Beiträge: 307
Registriert: 1. Jan 2009, 18:36
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Beitrag von dove »

Soweit mir bekannt ist, kann er sich auf einen A8 bewerben, wird dann "schneller" A7 und schließlich A8.
Eine Sprungbeförderung gibt es meines Wissens nicht.

der
dove
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Sonnenschein
Beiträge: 12
Registriert: 27. Okt 2010, 10:51
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Beitrag von Sonnenschein »

Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass der neue Arbeitgeber Dich mit A7 übernimmt.
Das geht aber nur, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Heisst, Du musst bereits beim alten Arbeitsgeber auf einer A7 Stelle sitzen und die gesetzlichen Fristen hinter Dir haben.
kuddel
Beiträge: 88
Registriert: 9. Mai 2007, 18:23
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Beitrag von kuddel »

Hallo

Also der neue Dienstherr kann dir selbstverständlich die Urkunde nach A7 verleihen dann wäre aber eine wartezeit von 2 Jahren Notwendig und dann kannst du nach A8 befördert werden, du muss nicht bei deinem Alten Dienstherr in A7 gewesen sein.

Gruss
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