kurt47 hat geschrieben:Die lachen dass sich die Balken biegen-Bezahlung nach Tarifvertrag......
gabs mal bis in die 60er ))))))))))
Dem ist nicht so. Ich weiss das aus meiner politischen Arbeit, in der ich über regionale Kontakte zur IG-Metall verfüge. In der freien Wirtschaft ist nicht alles Gold was glänzt und Kurzarbeit war vor einigen Monaten weit verbreitet... Zudem sind die außertariflichen Stellen eine Seltenheit, mit denen Wissen erkauft wird.
Milchmädchenrechnung. Für zwei Personen...
Kann ich aber auch: Unser Entgeltgruppe 7-Beispiel bezahlt für seine GKV ab 01.01.2010 etwas über 392 Euro... Da bist du mit deinen 303 Euro noch günstig dran.
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Milchmädchenrechnung. Für zwei Personen...
Kann ich aber auch: Unser Entgeltgruppe 7-Beispiel bezahlt für seine GKV ab 01.01.2010 etwas über 392 Euro... Da bist du mit deinen 303 Euro noch günstig dran.
Blödsinn!
Es gibt Versicherungspflichtgrenzen.
Der Höchstbetrag in der GKV beträgt 296,25 Euro, in der PV 45,44 Euro. Da ändert auch die lächerliche Erhöhung des Arbeitnehmeranteils in der GKV in Höhe von 0,3 Prozent nächstes Jahr kaum was.
Und damit kann Dein "Beispiel" kostenlos Ehefrau und 20 Kinder mitversichern...
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Ein A6er hat in Stufe 1 1.848,92 Euro brutto, das sind, ich ziehe mal 150 Euro PKV ab, dann hat er noch 1477,29 Euro.
So langsam trudeln bei mir die Beitragsbestätigungen der PKV für die Beamten 2011 nach den teils saftigen Erhöhungen ein.
Wirklich - Dass einer hier mit 150,- Euro im Monat davon kommt, habe ich noch nicht gesehen.
Übrigens: An anderer Stelle hatte ein Kollege gefragt wegen der Debeka. Ich habe in einem Zeitungsartikel gelesen, dass die Debeka ihre Beamten nächstes Jahr von einer Erhöhung verschonen will. Und tatsächlich kam von denen bisher noch nichts.
Zum Glück für mich. Ich bin da zwar nicht versichert, muss aber diese Daten erfassen und in der Debeka sind nunmal immer noch die meisten...
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Er zahlt für 2 Personen... Das ist ne Milchmädchenrechnung.
Versuch es doch wenigstens mal zu verstehen. Dein "Beispiel" würde für seine Ehefrau keinen Cent zusätzlich berappen müssen, weil es in der GKV egal ist, wieviele Familienmitglieder versichert sind.
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Er zahlt für 2 Personen... Das ist ne Milchmädchenrechnung.
Versuch es doch wenigstens mal zu verstehen. Dein "Beispiel" würde für seine Ehefrau keinen Cent zusätzlich berappen müssen, weil es in der GKV egal ist, wieviele Familienmitglieder versichert sind.
Ist das für Dich auch neu...?
Nö, das ist nicht für mich neu. Würde der deines Beispiels die selbe Energie aufwenden, die du hier für die Schilderung der Situation in die Lösung dieses Problems stecken, dann würden sich seine Kosten beträchtlich nach unten verändern...
Der Höchstbetrag in der GKV beträgt 296,25 Euro, in der PV 45,44 Euro. Da ändert auch die lächerliche Erhöhung des Arbeitnehmeranteils in der GKV in Höhe von 0,3 Prozent nächstes Jahr kaum was.
Der Arbeitnehmer zahlt den Höchstbetrag in der GKV von 296,25 Euro. Das, was die GKV von unserem Beispielfall bekommt, beträgt nunmal mindestens 2531,50*15,5%= 392,38 Euro. Dass der Arbeitnehmer davon selbst nur 7,9%, also knappe 200 Euro selbst bezahlt, ist unerheblich. Zusätzlich erheben einige Krankenkassen noch einen Zusatzbeitrag, der Einkommensunabhängig ist.
Und damit kann Dein "Beispiel" kostenlos Ehefrau und 20 Kinder mitversichern...
Jetzt entfernen wir uns aber weit von dem Thema und vergleichen wirklich Äpfel mit Birnen.
Mikesch hat geschrieben:@ZK
Räusper...
Es ging um:
560 Euro sinds für alleinverdienende Verheiratete und in die Jahre gekommene.
Also gehört die Ehefrau in die Berechnung mit rein. Dieser Betrag ist völlig normal.
cu,
Mikesch
Für das Beispiel schon, nur ist es nicht zielführend, derartige unvergleichbare Beispiele zu bringen: Auf der einen Seite den Single, und auf der anderen Seite das Paar. Ich bin mir sicher, dass sich dieser scheinbare Nachteil fast vollständig in Wohlgefallen auflöst (oder gar umkehrt), wenn wir das Ehegattensplitting mit Steuerklasse 3 und 5 und den Verheiratetenzuschlag in die Wagschale werfen. Also ist es sehr wohl Äpfel mit Birnen verglichen.
Dass die PKV bei Beamten für genau zwei Institutionen Vorteilhaft ist, brauchen wir nicht zu diskutieren: Für den Staat und für die Versicherungswirtschaft.
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Der Arbeitnehmer zahlt den Höchstbetrag in der GKV von 296,25 Euro. Das, was die GKV von unserem Beispielfall bekommt, beträgt nunmal mindestens 2531,50*15,5%= 392,38 Euro. Dass der Arbeitnehmer davon selbst nur 7,9%, also knappe 200 Euro selbst bezahlt, ist unerheblich.
Du bist jetzt einfach überfordert.
Übrigens: Die Barmenia hat auch nicht erhöht.
Wie machen die das bloß. Ich muss bei der DBV satte zehn Prozent nächstes Jahr drauflegen...
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Für das Beispiel schon, nur ist es nicht zielführend, derartige unvergleichbare Beispiele zu bringen: Auf der einen Seite den Single, und auf der anderen Seite das Paar. Ich bin mir sicher, dass sich dieser scheinbare Nachteil fast vollständig in Wohlgefallen auflöst (oder gar umkehrt), wenn wir das Ehegattensplitting mit Steuerklasse 3 und 5 und den Verheiratetenzuschlag in die Wagschale werfen. Also ist es sehr wohl Äpfel mit Birnen verglichen.
Dann vergleiche doch den verheirateten Beamten mit einem verheirateten Angestellten. Ehegattensplitting gibt es doch auch für Angestellte.
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Der Arbeitnehmer zahlt den Höchstbetrag in der GKV von 296,25 Euro. Das, was die GKV von unserem Beispielfall bekommt, beträgt nunmal mindestens 2531,50*15,5%= 392,38 Euro. Dass der Arbeitnehmer davon selbst nur 7,9%, also knappe 200 Euro selbst bezahlt, ist unerheblich.
Du bist jetzt einfach überfordert.
Noch lange nicht
Übrigens: Die Barmenia hat auch nicht erhöht.
Wie machen die das bloß. Ich muss bei der DBV satte zehn Prozent nächstes Jahr drauflegen...
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Für das Beispiel schon, nur ist es nicht zielführend, derartige unvergleichbare Beispiele zu bringen: Auf der einen Seite den Single, und auf der anderen Seite das Paar. Ich bin mir sicher, dass sich dieser scheinbare Nachteil fast vollständig in Wohlgefallen auflöst (oder gar umkehrt), wenn wir das Ehegattensplitting mit Steuerklasse 3 und 5 und den Verheiratetenzuschlag in die Wagschale werfen. Also ist es sehr wohl Äpfel mit Birnen verglichen.
Dann vergleiche doch den verheirateten Beamten mit einem verheirateten Angestellten. Ehegattensplitting gibt es doch auch für Angestellte.
Kannst Du Dir das vorstellen...?
Du hast doch das Ehepaar mit dem Single vergleichen wollen
Bleibt noch der Verheiratetenzuschlag, der abmindernd wirkt.
Übrigens bekommen Angestellte und Selbstständige, die in der PKV versichert sind, überhaupt keine Beihilfe und tragen 100% der PKV selbst. Wenn wir schon bei Äpfel und Birnen sind, ist dieser Vergleich auch erlaubt.
Des weiteren:
Warum lässt sich dann der so gebeutelte, unterbezahlte Beamte nicht einfach entlassen? Mit Harz IV würde es den beiden doch sicher besser gehen... Wohl doch nicht, denn sonst wäre dieser Schritt schon längst getan oder das finanzielle steht nicht im Vordergrund.
Erst führt er als Vorteil für den alleinverdienenden Beamten das Ehegattensplitting ins Feld - ohne offensichtlich zu berücksichtigen dass dies für alle gilt und jetzt muss ich ihn schon wieder enttäuschen.
Auch in der Wirtschaft und bei der sonstigen Steuergesetzgebung gibts die Unterschiede zwischen vh und ledig.
Der Mittelständler mit sozialer Kompetenz macht auch hier Unterschiede und schert sich nicht um Tarifverträge wenn er die guten Arbeitskräfte halten will. Und nur ein Unternehmer mit sozialer Kompetenz kann die guten Arbeitskräfte an seine Firma binden. Eine Binsenweisheit - nicht für alle aber für den erfolgreichen Unternehmer.