Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

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blumfeld11
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Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von blumfeld11 »

Liebes Forum,

ich bin derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni in Thüringen, demnach Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Ich kann diese Tätigkeit aus Distanz-/Belastungs-/Familiengründen nicht mehr ausfüllen und möchte mein befristetes Verhältnis vorzeitig auflösen, um nochmal ein Studium im höheren Dienst in der Verwaltung anzugehen, wo gewisse jetzige Probleme deutlich abgemildert wären. Nun ist es bekanntlich so, dass bei einer Eigenkündigung und auch bei einem Aufhebungsvertrag sehr wahrscheinlich eine Sperrfrist des ALGI von 12 Wochen eintreten würde, was für mich ein recht großes Problem darstellt. Von mehreren Leuten habe ich gehört, dass eine solche Sperrfrist letztlich nur durch ein ärztliches Attest, das mir die jetzige Überbelastung bescheinigt, (möglicherweise) verhindert werden kann. Ich würde diesen Schritt über meinen Hausarzt, der meine Situation gut kennt, auch gehen, nur habe ich die Befürchtung, dass das nach hinten losgehen könnte, wenn ich mich tatsächlich für eine Beamtenanwartschaft entscheide (was ich nach jetzigem Stand auch möchte). Meine Frage ist nun, ob mir dazu jemand weiterhelfen kann, inwiefern ein Attest über eine Überbelastung ein Problem für eine Anwartschaft sein kann? Dem Amtsarzt könnte man sowas ja nicht verschweigen, nehme ich an? Ich bin auch nicht darauf aus, mir irgendwas zu erschleichen, habe nur wirklich Angst vor dieser Sperrfrist bzw. den Folgen eines Attests, das mir vielleicht den Weg einer Anwartschaft verbaut. Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank!


Beste Grüße!
Torquemada
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Re: Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von Torquemada »

Ein solches Attest wird ausschließlich der Leistungsabteilung der Bundesanstalt für Arbeit vorgelegt. Warum sollte da ein Amtsarzt etwas erfahren bzw. erfahren dürfen?
Ein Aufhebungsvertrag bzw. eine Kündigung aus persönlichen Gründen gehen einen Amtsarzt nichts an.
Bitte etwas mehr Courage in einem demokratischen Rechtsstaat.

Zudem: warum schreibt der Hausarzt nicht einfach mal krank, um dich aus dieser Situation herauszunehmen?
Wann soll denn das Studium anfangen? Das solltest du zeitlich koordiniern. Denn was willst du denn den Arbeitsvermittlern der Bundesagentur für Arbeit erzählen? Die werden dich drängen, dass du schnell wieder in Arbeit kommst und gar kein ALG1 brauchst.
Skedee Wedee
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Re: Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von Skedee Wedee »

Bei der zukünftigen PKV könnte das aber negativ aufschlagen und ist im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht anzugeben. Warum sich möglicherweise Prozente einhandeln (und als Widerrufsbeamter gilt noch nicht einmal die Öffnungsklausel), wenn es einfach über den Weg des Aufhebungsvertrages geht. Dadurch unterliegst Du meines Wissens zwar der Sperrfrist, aber alles unter einen Hut zu bekommen ist manchmal nicht möglich. Und bevor Du Dir eine Ablehnung bei der PKV als Widerrufsbeamter einhandelst und später als Probebeamter Dir unter Umständen Prozente als Risikozuschlag auferlegt werden, würde ich notfalls auf die ALG1-Stütze vom Staat verzichten.
blumfeld11
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Re: Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von blumfeld11 »

Torquemada hat geschrieben: 13. Jan 2019, 16:19 Warum sollte da ein Amtsarzt etwas erfahren bzw. erfahren dürfen?
Weil ich der Meinung bin, dass Freunde, die Anwärter waren, meinten, dass es auch beim Amtsarzt eine Anzeigepflicht für gewisse Vorerkrankungen gibt? Und da dachte ich, dass gewisse F-Diagnosen, also für Überbelastungen, bei einer Prüfung meiner Anwartschaft eine Rolle spielen könnten. Wie gesagt, ich habe keinerlei direkte Erfahrung im Feld des Beamtentums und seinen Rechten und Pflichten, deshalb frage ich. (Zu den Ambivalenzen eines demokratischen Rechtsstaats könnte ich so einiges erzählen.) ;)

Torquemada hat geschrieben: 13. Jan 2019, 16:19 Zudem: warum schreibt der Hausarzt nicht einfach mal krank, um dich aus dieser Situation herauszunehmen?
Das hat er schon mal getan, es bringt aber auf Dauer nichts. Es wäre jetzt zu kompliziert, meine Beweggründe darzulegen, die haben im Grunde ja auch nichts mit meiner Frage zu tun, da meine Entscheidung eh feststeht.

Torquemada hat geschrieben: 13. Jan 2019, 16:19 Wann soll denn das Studium anfangen?
Im günstigsten Fall im Oktober 2019, ist also leider noch ne ganze Weile hin.

Torquemada hat geschrieben: 13. Jan 2019, 16:19 Denn was willst du denn den Arbeitsvermittlern der Bundesagentur für Arbeit erzählen? Die werden dich drängen, dass du schnell wieder in Arbeit kommst und gar kein ALG1 brauchst.
Das Gefühl habe ich dort nicht und habe bei Akademikern, die vermittelt werden sollen, eigentlich auch noch keinen Fall erlebt, wo es nicht sachlich und objektiv zuging, eigentlich sogar das Gegenteil.

Skedee Wedee hat geschrieben: 13. Jan 2019, 17:00 Bei der zukünftigen PKV könnte das aber negativ aufschlagen und ist im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht anzugeben. Warum sich möglicherweise Prozente einhandeln (und als Widerrufsbeamter gilt noch nicht einmal die Öffnungsklausel), wenn es einfach über den Weg des Aufhebungsvertrages geht. Dadurch unterliegst Du meines Wissens zwar der Sperrfrist, aber alles unter einen Hut zu bekommen ist manchmal nicht möglich. Und bevor Du Dir eine Ablehnung bei der PKV als Widerrufsbeamter einhandelst und später als Probebeamter Dir unter Umständen Prozente als Risikozuschlag auferlegt werden, würde ich notfalls auf die ALG1-Stütze vom Staat verzichten.
So sehe ich das derzeit auch, danke für den Beitrag. Im Grunde schildert das ja auch mein Dilemma. Ich treffe mich am Dienstag mit einem Freund, der für eine PKV arbeitet, und werde ihn nach solchen Dingen fragen. Ic h hoffte einfach, dass es hier ein paar Erfahrungswerte im Forum gibt.
Torquemada
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Re: Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von Torquemada »

Skedee Wedee hat geschrieben: 13. Jan 2019, 17:00 ...... wenn es einfach über den Weg des Aufhebungsvertrages geht. Dadurch unterliegst Du meines Wissens zwar der Sperrfrist, aber alles unter einen Hut zu bekommen ist manchmal nicht möglich.
Das ist unter Abwägung der Situation natürlich die vernünftige Lösung. Zudem kann auch direkt bis zum Studium eine andere Arbeit aufgenommen werden. ALG1 ist ohnehin nicht sehr hoch.
blumfeld11
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Re: Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von blumfeld11 »

Der Vollständigkeit halber wollte ich mich noch kurz zurückmelden, nachdem ich mit einem kompetenten Mitarbeiter einer PKV gesprochen habe. Auch er hat mir geraten, ein Attest, das womöglich eine psychische Überbelastung ausstellen würde, zu umgehen, wenn es denn geht. Er meinte, dass während der Anwartschaft keine PKV verpflichtet ist, jemanden aufzunehmen, somit würde man wohl nur unter der Zahlung eines deutlich höheren Beitrags rein kommen, und summiert auf die drei Jahre Anwartschaft können das insgesamt auch mehrere tausend Euro werden. Ein Aufhebungsvertrag, der mir im besten Falle eine gewisse Abfindung garantiert, ist somit wohl das Beste, das man noch rausholen kann, wie ihr das ja auch schon geschrieben habt. Danke also nochmals für die Hilfe, ich denke, dass mir jetzt klar ist, dass es keine zufriedenstellende Lösung gibt, aber irgendwie wird es schon gehen.
Torquemada
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Re: Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von Torquemada »

blumfeld11 hat geschrieben: 22. Jan 2019, 10:13 Er meinte, dass während der Anwartschaft keine PKV verpflichtet ist, jemanden aufzunehmen, somit würde man wohl nur unter der Zahlung eines deutlich höheren Beitrags rein kommen, und summiert auf die drei Jahre Anwartschaft können das insgesamt auch mehrere tausend Euro werden.
Du kannst während der Anwärterzeit auch freiwillig bei der GKV bleiben....kostet dann mit Pflege so um die 200 Euro. Frage mal deine KK.
blumfeld11
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Re: Folgen eines ärztlichen Attests für Anwartschaft

Beitrag von blumfeld11 »

Torquemada hat geschrieben: 22. Jan 2019, 11:35 Du kannst während der Anwärterzeit auch freiwillig bei der GKV bleiben....kostet dann mit Pflege so um die 200 Euro. Frage mal deine KK.
Das ist richtig, nur ist der Betrag wirklich hoch im Vergleich zu manchen PKV-Angeboten für Anwärter (ohne alle genauen Details zu kennen). Ich werde noch ein wenig drüber grübeln, irgendeine Lösung wird schon passen.
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