Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

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geoschr
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Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von geoschr »

Hallo :)

Ich habe eine Zusage für die Einstellung in den Landesdienst als Beamter auf Widerruf erhalten. Dabei geht es konkret um den Vorbereitungs für den gehobenen technischen Dienst.

Deshalb muss ich demnächst zum Amtsarzt. Dies bereitet mir momentan jedoch sehr viele Kopfschmerzen. Denn ich bin seit frühster Kindheit auf dem rechten Ohr komplett taub.

Kann dieser Umstand negative Auswirkungen auf die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und später auf die Verbeamtung haben?

Vielleicht ist hier jemand mit den gleichen körperlichen Problemen oder kann mir sagen ob meine Sorgen berechtigt sind.

Viele Grüße :)
Skedee Wedee
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Skedee Wedee »

Puh, ich kenne mich damit nicht so richtig aus. Aber eine Frage vorweg: liegt ein Schwerbehindertenausweis vor und wenn ja, wie viele Prozent?
geoschr
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von geoschr »

Nein es liegt kein Schwerbehindertenausweis vor. Nach meiner Recherche würde mir ein Gdb von 20 zustehen
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Ruheständler
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Ruheständler »

...da wirst Du wohl Recht haben.
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Elhrim
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Elhrim »

Es könnte darauf ankommen, ob für deinen Beruf, er ist ja "technisch" ein gutes Gehör Voraussetzung ist ?
Sollte dem so sein, könnte es tatsächlich problematisch werden.

Die Untersuchung dient ja grundsätzlich um festzustellen, ob du für diesen Beruf gesundheitlich geeignet bist und ob mit einer frühzeitigen DU zu rechnen ist - wenn mich nicht alles täuscht!

Ansonsten möchte ich dir schon mal gratulieren, dass sich der Dienstherr für dich entschieden hat und wünsche dir weiterhin viel Glück und gutes Gelingen, ggf. berichtest du mal, ob es geklappt hat :)

VlG
geoschr
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von geoschr »

Also ich hab mit meinem Dienstherr schon darüber gesprochen. Deren Aussage ist, dass eine einseitige Taubheit kein Problem ist. Jedoch kann ich nicht einschätzen wieweit die "Macht" und die persönliche Einschätzung des Amtsarztes reicht...
Skedee Wedee
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Skedee Wedee »

Du darfst es auf keinen Fall bei der amtsärztlichen Untersuchung verschweigen. Vor meiner Lebenszeitverbeamtung wurde ich nochmals untersucht und dabei kam unter anderem ein Hörtest dran.
geoschr
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von geoschr »

Das habe ich auch auf keinen Fall vor :)
Torquemada
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Torquemada »

Thema nicht so hochhängen. Ein wirkliches Problem liegt doch gar nicht vor.
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Ruheständler
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Ruheständler »

... ein GDB von 20 stellt wirklich kein ernstes Problem dar, wenn alle mitspielen vom Dienstherrn runter über die unvermeidbaren Entscheidungsträger in der Hirarchieleiter und dabei feststellen das man Dich auf dem Dienstposten braucht ist doch alles klar.
Gruß vom Ruheständler
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Dienstunfall_L
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich würde auch auch gelassen hingehen - und gelassen auftreten!

Wenn dein Dienstherr kein Hindernis in einseitger Taubheit sieht und es keine Hinweise gibt, dass das Gehör der anderen Seite sich verschlechtern könnte(*) innerhalb xxxx [Frist weiß ich nicht im Kopf] und auch anhand des sonstigen Gesundheitszustands nicht absehbar ist, dass du innerhalb eines Zeitraums von xxx dienstunfähig wirst, dann dürfte einer Verbeamtung eigentlich nichts entgegen stehen.

(*) durch gesundheitl. Vorerkrankung (z. B. wenn diese die Ursache der Taubheit der einen Seite war und ein Verlauf absehbar ist, dass es beidseitig auftritt), ggf. auch durch die Tätigkeit, wenn sie besonders gefährdend wäre

Wird schon!
Elhrim
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Elhrim »

Guten Morgen,

ich gehe ebenfalls davon aus, dass es dann keine Probleme geben sollte, da dein Dienstherr dir selbst schon grünes Licht signalisiert hat.

Gehe ganz entspannt hin :) ich wünsche dir viel Erfolg.
DerHagn
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von DerHagn »

Der Prognosezeit raum der eintretenden DU ist doch bis Pensionsbeginn. Zumindest war das "damals" so. Der Amtsarzt kann sich schon quer stellen, eigene Erfahrung. Leider.
Skedee Wedee
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Skedee Wedee »

Zum einen ist abschließender Entscheidungsträger die Einstellungsbehörde und zum anderen hängt es in diesem speziellen Fall von mehreren Faktoren ab, woraus die einseitige Taubhaut resultiert. Ist es eine fortschreitende Krankheit, bestehen amtsärztliche Bedenken. Ist ein Unfall oder bsp. Scharlach kausal gewesen, sind die Aussichten auf DDU als gering einzustufen. Nur darf der Bewerber - wie oben geschrieben - die einseitige Taubheit und deren Ursache nicht verheimlichen, denn es kommt bei der amtsärztlichen Untersuchung heraus. Auch kann ich nachvollziehen, dass sich der TE Gedanken macht, die ich aber, sollte es keine fortschreitende Krankheit sein, als nahezu unbegründet einstufe.
Gerda Schwäbel
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

DerHagn hat geschrieben: 15. Jan 2019, 08:27 Der Prognosezeit raum der eintretenden DU ist doch bis Pensionsbeginn. …
Wenn es um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst geht, dann ist Prognosezeitraum der Zeitraum bis zur Laufbahnprüfung. Nach meiner Erinnerung war das schon vor mehr als 40 Jahren so - jedenfalls in dem Bereich, in dem ich damals tätig gewesen bin.
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