Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Moderator: Moderatoren
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Ich habe extra eine Anfrage gestellt mit dem Hinweis des hinzuverdienstes monatlich ...und die Frage der aktuellen Bezüge bei einer kommenden pensionierung. Es wurde tatsächlich in dem Schreiben separat aufgeführt. Einmal die Berechnung nach Dienstjahren und die mindestversorgung die greift.
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Ich habe mir das mit Hessen mal angeschaut, ich komme aber nicht auf deine Zahlen.
Ich ging von einer Dienstunfähigkeit aus und das du Mindestversorgungsbezüge bekommst.
Ich habe statt der A4 die A5 als Berechnungsgrundlage genommen, da es A4 in Hessen nicht mehr gibt.
Mindesthöchstgrenze
150 % von der Endstufe aus A5 = 3822€
71, 75 % von 3822€ = 2742€
+ 467€
Mindesthöchstgrenze somit = 3209€
Besoldungsgruppe A10 Endstufe = 3814€
71,75 % von 3814€ = 2736€
Grenze wäre aus der Besoldungsgruppe somit 2736€. Da die MIndesthöchstgrenze jedoch günstiger ist, wird diese verwendet.
Also 3209€ - Mindestversorgung 1661€ = 1548€ Zuverdienst ohne das dass Ruhegehalt gekürzt wird.
Ich ging von einer Dienstunfähigkeit aus und das du Mindestversorgungsbezüge bekommst.
Ich habe statt der A4 die A5 als Berechnungsgrundlage genommen, da es A4 in Hessen nicht mehr gibt.
Mindesthöchstgrenze
150 % von der Endstufe aus A5 = 3822€
71, 75 % von 3822€ = 2742€
+ 467€
Mindesthöchstgrenze somit = 3209€
Besoldungsgruppe A10 Endstufe = 3814€
71,75 % von 3814€ = 2736€
Grenze wäre aus der Besoldungsgruppe somit 2736€. Da die MIndesthöchstgrenze jedoch günstiger ist, wird diese verwendet.
Also 3209€ - Mindestversorgung 1661€ = 1548€ Zuverdienst ohne das dass Ruhegehalt gekürzt wird.
Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Das scheint durchaus realistischer... hab es halt schwarz auf weiß ausgerechnet bekommen ^^
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Re: Hinzuverdienst bei DU höher als Besoldung?
Hallo.
Ich denke bei der Höchstgrenze für die amtsabhängige Versorgung wird auch der Betrag der Minijobgrenze hinzu gerechnet. Der wird jetzt wohl auch bei allen Ländern wie im Bund 525€ sein.
Ich denke bei der Höchstgrenze für die amtsabhängige Versorgung wird auch der Betrag der Minijobgrenze hinzu gerechnet. Der wird jetzt wohl auch bei allen Ländern wie im Bund 525€ sein.