Frage Nebentätigkeit Beamter

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starmanu13
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Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von starmanu13 »

Ich bin kommunaler Beamter in Bayern und würde gerne eine Nebentätigkeit als Fahrer aufnehmen. Ich bin in Vollzeit. Bei uns in Bayern gilt die Regel, dass man maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten darf und somit die Nebentätigkeit maximal 8 Stunden pro Woche betragen darf. Ich werde die Nebentätigkeit bei meinem Arbeitgeber auch schriftlich anzeigen.

Ich hätte dazu Fragen:

1. Was ist, wenn ich bei der schriftlichen Anzeige eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 8 Wochenstunden (entspricht 34,8 Monatsstunden) und einen Lohn von maximal 450 Euro angebe und diese auch genehmigt erhalte, aber tatsächlich dann mehr als die 8 Wochenstunden dauerhaft arbeite (z.b. 10-12 Wochenstunden) Was passiert, wenn mich der Arbeitgeber dabei erwischt? Kommt dann ein Disziplinarverfahren oder eine Abmahnung oder eine Aufforderung, die Arbeitszeit zu senken? Wo steht die Folge dieses Verstoßes?

--> also was passiert, wenn ich mehr Stunden arbeite als angegeben bzw. genehmigt?

2. Was ist, wenn ich bei der schriftlichen Anzeige eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 8 Wochenstunden (entspricht 34,8 Monatsstunden) und einen Lohn von maximal 450 Euro angebe und diese auch genehmigt erhalte, aber tatsächlich dann mehr als die 450,00 Euro verdiene (z.b. 550 Euro). Was passiert, wenn mich der Arbeitgeber dabei erwischt? Wo steht die Folge dieses Verstoßes? Eigentlich doch egal oder, da der Verdienst anrechnungsfrei ist.

--> also was passiert, wenn ich mehr verdiene als angegeben bzw. genehmigt?

3. Ich wäre als Fahrer unterwegs. Ich müsste zum Arbeitgeber fahren, das Auto holen, zum Kunden fahren, den Kunden wohin fahren. Anschließend hätte ich eine Wartezeit von ca. 2 Stunden zur freien Verfügung. Danach fahre ich den Kunden wieder nach Hause, anschließend das Auto zurück zum Arbeitgeber und nach Hause. Was zählt als Arbeitszeit für die wöchentlichen maximalen 8 Stunden? Was ist, wenn man z.B. im Stau steht oder einen Unfall hat? Zählt das auch alles zur Arbeitszeit? Entlohnt wird das alles nicht, da ich für die Hinfahrt eine Pauschale erhalte und für die Rückfahrt, die sich nur an der Anzahl der Kunden und der Fahrtstrecke orientiert. Wie lange ich brauche, ist egal.

4. Wird das alles überhaupt von der Personalstelle kontrolliert? Wie will man überhaupt die Stunden bei einem Fahrer kontrollieren. Im Lohn wird - so denke ich - nur die Anzahl der Fahrten vermerkt sein. Z.B. monatlich 17 Fahrten mit Lohn 450,00 Euro.

Wer kennt sich im Beamtenrecht oder Arbeitsrecht aus?
beelzebub
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von beelzebub »

Ich kenne das aus leidvoller eigenen Erfahrung, allerdings nur aus Sachsen-Anhalt.
Gegen mich wurde der Vorwurf erhoben, ich ging (und tue das auch weiterhin) einer nichtgenehmigten Nebentätigkeit nach. Ich bin Präsident/Vorsitzender eines Fanclubs eines Fußballvereines und fungiere zusätzlich als Ansprechperson für Fans in meiner Region, ganz offiziell vom Verein geführt - allerdings ehrenamtlich und mit einem Zeiteinsatz von 40 bis 50 Stunden jährlich.

Bei einer Nebentätigkeit geht es nicht in erster Linie um Vergütung, sondern wieviel Du an Zeit investierst. In Sachsen-Anhalt, so wurde mir von unserer Geschäftsleitung mitgeteilt, darf die maximal 20% der wöchentlichen Arbeitszeit (hier sind wir bei Deinen 40:5=8 / 48 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit) überschreiten. Bei 8 Stunden wöchentlich, müsstest Du die Nebentätigkeit theoretisch noch nicht mal angeben.

Wenn Du einen ordentlichen Arbeitsvertrag machst, steht da sicher was von 8 Stunden die Woche. Wer will nachprüfen, ob Du die eine Woche 7 Stunden arbeitest, oder 9? Wichtig sind die 450 Euro nicht zu überschreiten. Kontrolliert wird das sicher nur, wenn Deine Tätigkeit negative Auswirkungen auf Deinen Dienst hat, oder Du jemanden (wie in meinem Fall) ans Bein gepinkelt hast, der dann Kraft seiner weit höheren Position einem kleinen Mann zeigen will, dass der Hammer, der gaaaaanz oben hängt, ihm selber auf die Füße fällt...
Es ist mir bis heute ein Rätsel, was der höhere Dienst glaubt, was ein Fanclubvorsitzender macht...;)
Bommbär
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von Bommbär »

Ich habe auch einen Nebenjob, am Anfang jeden Jahres muss ich meine Einkünfte aus dem vergangenen Jahr melden.
Bei einer Betriebsprüfung würde das auffallen. Falsche Angaben machen?
Strafrechtlich sehr bedenklich, ich würde es nicht machen. Ist die Sache nicht wert!
connigra
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von connigra »

Hei,

ich möchte hier noch etwas anmerken: Seit einigen Jahren müssen für alle geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer (Minijobber) Aufzeichnungen über ihre Stunden geführt werden. In der Art am Montag, 01.09..... von 12-16 Uhr gearbeitet usw.Dienstag, 02.09. von 18-20 Uhr, Freitag 10.09. 16-18 Uhr.....diese Aufzeichnungen muss der AG am Ende des Monats parat haben um sie bei einer ev. Prüfung dem Zoll (glaube der macht das) vorlegen zu können.
Denkbar wäre bei dir ein flexibles Arbeitszeitkonto - du bekommst jeden Monat 450 € ausbezahlt und arbeitest mal weniger mal mehr- die Jahresstundenzahl muss passen. Und du darfst höchstens circa 56 Stunden pro Monat arbeiten - dafür an anderen Monaten weniger oder gar nicht. Ob deinem jetzigen Arbeitgeber wirklich interessiert ob du mal 7 oder 10 Stunden arbeitest??? Wo kein Kläger da kein Richter, solange du deinen Job gut machst.
Also mein Schwiegersohn hat noch nie einen Verdienstnachweis über den Minijob abgeben müssen. Bei einem Minijob darf man 2x pro Jahr mehr verdienen. Insgesamt 6300 €.
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Bananen-Willi
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von Bananen-Willi »

connigra hat geschrieben: 21. Sep 2018, 20:58 ...diese Aufzeichnungen muss der AG am Ende des Monats parat haben um sie bei einer ev. Prüfung dem Zoll (glaube der macht das) vorlegen zu können.
Die Kontrolle der Arbeitsnachweise wird bei der Überprüfung des (Neben-)Arbeitgebers durch die Rentenversicherung/Knappschaft durchgeführt, und zwar auf Vollständigkeit und Zulässigkeit. Sollten dabei Regelverstöße festgestellt werden, hat der Arbeitgeber ein Problem, der Arbeitnehmer eher weniger. Regelverstöße werden hierbei nur im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen für einen Minijob kontrolliert, was der primäre Dienstherr für "Sonderregeln" wie max. 48 Wochenstunden etc. aufstellt, interessiert die Rentenversicherung nicht. Der AG wird hier ca. alle 3-4 Jahre kontrolliert.
connigra hat geschrieben: 21. Sep 2018, 20:58 Denkbar wäre bei dir ein flexibles Arbeitszeitkonto - du bekommst jeden Monat 450 € ausbezahlt und arbeitest mal weniger mal mehr- die Jahresstundenzahl muss passen. Und du darfst höchstens circa 56 Stunden pro Monat arbeiten - dafür an anderen Monaten weniger oder gar nicht. Ob deinem jetzigen Arbeitgeber wirklich interessiert ob du mal 7 oder 10 Stunden arbeitest??? Wo kein Kläger da kein Richter, solange du deinen Job gut machst.
Als Beamter hat der Dienstherr sehr wohl das Recht, Vorgaben zu machen, in welchem Rahmen und Umfang eine Nebentätigkeit ausgeübt wird. Dass man sich an die Vorgaben hält, versichert man bereits im Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit, darüberhinaus kann der Dienstherr jederzeit eine Versicherung, dass der Beamte sich daran hält, einfordern. Die Frage, ob man hier die Unwahrheit sagt, wenn man dazu aufgefordert wird, erübrigt sich eigentlich aufgrund der Beamtenpflichten.
connigra hat geschrieben: 21. Sep 2018, 20:58 Also mein Schwiegersohn hat noch nie einen Verdienstnachweis über den Minijob abgeben müssen. Bei einem Minijob darf man 2x pro Jahr mehr verdienen. Insgesamt 6300 €.
Einen Verdienstnachweis muss man nur dann abgeben, wenn man bei mehr als einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt ist, hierfür haben Bund und viele Länder eine Höchstgrenze eingeführt, alles was man darüberhinausverdient, muss an den DH abgeliefert werden. Um Nachprüfen zu können, ob die Grenze überschritten und wieviel an den Dienstherrn abzuführen ist, muss man einen Verdienstnachweis vorlegen. Beispiel: Man ist Finanzbeamter A8 in Bayern und übt eine Nebentätigkeit auf 450,-Euro-Basis bei seiner Heimatgemeinde aus, dann darf man im Jahr maximal 5.148,64 € hinzuverdienen, das wären pro Monat eben nicht 450,- Euro, sondern nur ca. 429. Jeder Cent über den 5.148,64 € ist am Jahresende an den Dienstherrn abzuführen. (Was es unsinnig machen würde, mehr als für 429,- Euro zu arbeiten) Geregelt ist die im 3. Abschnitt der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung, wie solche Regelungen bei Bund und anderen Ländern gestrickt sind, mach ich mir nicht die Mühe nachzusehen, wird aber schätzungsweise ähnlich geregelt sein, einfach mal in seine Länderregeln reinschauen.
Wenn man die Nebentätigkeit bei einem rein privaten Arbeitgeber ausübt, gelten nur die Grenzen des Minijobs. Woher stammt die Zahl 6300,- Euro? Meiner Kenntnis nach (und so steht es auch auf der Seite der Minijobzentrale) ist der Höchstbetrag 5400,- Euro. Dieser kann ausnahmsweise auch mehr sein, bis zu 3 mal im Jahr kann man aus nicht vorhersehbaren Gründen (Definition: Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit. ) Planmäßig mehr verdienen kann gewaltig nach hinten losgehen, wenn der Grund durch die Minijobzentrale nicht anerkannt wird, dann fällt man nämlich bei einem Jahresverdienst ab 5400,01 Euro sofort unter die Regeln des Midijobs und zahlt sauber nach, und zwar nicht nur für das zuviel verdiente, sondern für alles. Steuerfreie Zuschläge (Nacht- und Feiertagszuschläge etc) werden hierfür nicht berücksichtigt und können immer mehr verdient werden.
connigra
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von connigra »

@Bananen Willi:
ich meinte mit der Stundenaufzeichnungspflicht nicht die 3 jährigen turnusmäßigen Überprüfungen der Sozialbeiträge, sondern wirklich die Zollkontrollen, die es seit 2015 gibt(Datum schwant mir so um die 2015 verbürge mich aber nicht dafür, ich meine es war zeitgleich mit der Einführung des Mindestlohns).
Die 6300 € stammen vom Firmensteuerberater, bei der meine Kinder während der Studienzeit und Ref Zeit beschäftigt waren. Er hatte darauf hingewiesen, dass 2 mal im Jahr die Möglichkeit bestünde mehr zu verdienen. In dieser Firma gab es immer wieder mal unvermutet ein erhöhtes unverhofftes Arbeitsaufkommen, das abgearbeitet werden musste.
Von daher stimmt das mit deinen Ausführungen schon überein.
Im Grunde gebe ich dir schon Recht mit dem was du schreibst. Bei manchen Nebenjobs ist das aber nicht immer so einfach....!
Von daher kommt es halt immer auf den Einzelfall an.
Stell dir mal vor du bist Beamter und nebenbei hast du eine Band uns spielst auf Hochzeiten. Eine Hochzeit dauert oft von morgens 8 bis spät in die Nacht.... ! Du müsstest nach 8 Stunden zu spielen aufhören - weil man nicht mehr als 48 Wochenstunden arbeiten darf... Theorie und Praxis gehen manchmal nicht konform.
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Bananen-Willi
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von Bananen-Willi »

connigra hat geschrieben: 24. Sep 2018, 21:04 Stell dir mal vor du bist Beamter und nebenbei hast du eine Band uns spielst auf Hochzeiten. Eine Hochzeit dauert oft von morgens 8 bis spät in die Nacht.... ! Du müsstest nach 8 Stunden zu spielen aufhören - weil man nicht mehr als 48 Wochenstunden arbeiten darf... Theorie und Praxis gehen manchmal nicht konform.
Da hätten Sie schon recht...aber das nenne ich "das Pferd von hinten aufzäumen". Ich rede nicht von der gesetzlichen Höchstarbeitsgrenze von 48 Stunden, sondern von der Vorgabe des Dienstherren, nur 8 Stunden pro Woche eine Nebentätigkeit auszuüben. Diese 8 Stunden maximale Nebentätigkeit hat sich als Norm für die Regelgenehmigung durchgesetzt, auch ein Teilzeitbeamter mit 20 Wochenstunden bekommt im Regelfall nur 8 Stunden pro Woche genehmigt, auch wenn er theoretisch ja 28 arbeiten könnte. Ob es nun konkret 8, 7 oder 9 Stunden sind, ist prinzipiell egal, der Dienstherr setzt eine maximale Wochenstundenzahl für die Nebentätigkeit fest. Und wenn man nicht gewährleisten kann, dass man diese festgesetzte Stundenzahl einhalten kann, dann kann die Nebentätigkeit eben nicht genehmigt werden.

Das mit den Zollkontrollen war mir neu, man lernt doch nie aus. Auf der Zollseite hab ich dazu folgendes gefunden:
Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.
So far so good...scheint wohl auf alle Minijobber zuzutreffen. Ich selbst habe auch zwei Minijobber angestellt und dachte bisher immer, ich führe die Stundennachweise für die Sozialversicherungskontrolle. Dass auch der Zoll das kontrolliert...Sachen gibts.... :lol:
connigra
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von connigra »

am 3. Werktag (oder so ähnlich) des folgenden Monats muss die Aufzeichnung vom letzten Monat vorliegen. Mich erschließt sich dieser Unsinn nicht - da kann man grad reinschreiben was man will. Für mich ist es ergo eine ABM- Papier schwarz machen. So schaffe ich als Regierung neue Jobs..! Oder wollte man dem Unternehmer die Minijobber vergraulen? Ein Schelm, der Böses vermutet.
Torquemada
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 26. Sep 2018, 20:10 Mich erschließt sich dieser Unsinn nicht - da kann man grad reinschreiben was man will.
Naja....die Angaben müssen korrekt sein. Deine Privatmeinung nützt keinem Betrüger vor Gericht...
connigra
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von connigra »

@ Torquemada:
wieder mal falsch verstanden oder von mir falsch ausgedrückt. Beachte bitte meinen weiteren Hinweis ....über die Vergraulung der Unternehmer wegen dem Aufwand, den die Unternehmen seit einigen Jahren wegen dieser Aufzeichnungspflicht haben.

Da stellt sich der Unternehmer schon die Frage: Soll ich 3 Minijobber Arbeit geben, oder stell ich lieber eine Ganztagskraft ein und umgehe den Behördenkram.

Man kann drüber geteilter Meinung sein.....!:-) warum diese Aufzeichnungspflicht eingeführt wurde.
caleb
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Re: Frage Nebentätigkeit Beamter

Beitrag von caleb »

Ich belebe jetzt mal den Thread wieder :D

Ich, bin wie der Threadersteller auch in Bayern als Beamter tätig. Ich möchte zusätzlich noch gerne 4 Stunden am Sonntag bei einer Fastfoodkette auf Minijobbasis arbeiten.
1. Gibt es bei der Genehmigung ein Problem mit der Art der Tätigkeit?
2. Wenn man wie ich sowieso gerne bei einer wöchtenlichen Sollzeit von 40 Stunden sowieso schon durchschnittlich 5 Stunden mehr arbeitet, kann es dann ein Problem geben?

Viele Grüße
Rascher1
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