Was dürfen Beamte mit ihrem Vermögen tun?

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Rocker35
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Was dürfen Beamte mit ihrem Vermögen tun?

Beitrag von Rocker35 »

Hallo alle zusammen :)

Ich bin quasi ein Beamten-Neuling und hätte da mal eine beamtenrechtliche Frage. Konkret bezieht sich diese Frage auf das Berliner Beamtenrecht.
Meine Frage, dürfen Beamte mit ihrem eigenen Vermögen in Immobilien, Unternehmen oder auch Aktien und dergleichen investieren? Ich frage deswegen, weil ich künftig gerne mein Geld sinnvoll anlegen / nutzen wollen würde, ich weiß jedoch nicht in wie weit das Beamtenrecht da Grenzen kennt.

Wenn ich § 63 Abs. 1 Nr. 1 LBG richtig interpretiere, müssten die von mir genannten Investitionsmöglichkeiten doch auch einem Beamten zustehen oder? (Diese Frage mag dämlich klingen, aber wie gesagt habe mich bisher nicht mit der Materie auseinandergesetzt)

Hier ein Auszug:

§ 63
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, Anzeigepflicht
(1) Nicht genehmigungspflichtig sind

1.
die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung der Beamtin oder des Beamten unterliegenden Vermögens,

2.
schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten,

3.
mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbstständige Gutachtertätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Hochschulen und an Hochschulen der Bundeswehr sowie von Beamtinnen und Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten und

4.
Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung anzuzeigen.

(3) Tätigkeiten nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie eine Tätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen nach Absatz 1 Nummer 4 sind schriftlich vor ihrer Aufnahme anzuzeigen, wenn für sie ein Entgelt oder ein geldwerter Vorteil geleistet wird. Hierbei sind insbesondere Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie die voraussichtliche Höhe der Entgelte und geldwerten Vorteile anzugeben. Jede Änderung ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(4) Die zuständige Stelle kann aus begründetem Anlass verlangen, dass über eine ausgeübte nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit schriftlich Auskunft erteilt wird, insbesondere über deren Art und Umfang.

(5) Eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ist ganz oder teilweise zu untersagen, wenn die Beamtin oder der Beamte bei ihrer Ausübung dienstliche Pflichten verletzt.

http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsess ... BE2009pP60

Schon mal für eure Meinungen, Anregungen und Hilfe! :)
Hanswurst I.
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Re: Was dürfen Beamte mit ihrem Vermögen tun?

Beitrag von Hanswurst I. »

Die Verwaltung eigenen Vermögens unterliegt keinen Einschränkungen. Teilweise sind natürlich schon Dinge zu beachten, aber die hängen eher mit dem allgemeinen Beamtenrecht zusammen dass z.B. Wissen aus dem Dienst nicht dafür verwendet werden darf irgendwelche Firmenanteile zu kaufen. Ein oder mehrere Häuser vermieten, mit EIGENEM Geld Aktien jonglieren, Fonds haben etc. ist alles kein Problem. Oder auch die "gewerbliche Tätigkeit" bei einer PV-Anlage auf dem Hausdach ist nicht anzeigepflichtig.

Anzeigepflichtig sind Nebentätigkeiten für die Du von jemand anderem eine Vergütung bekommst. Also z.b. abends in der Tanke arbeiten oder das Büro für einen Selbständigen machen. Da wird dann nicht nur nach dem Verdienst gekuckt sondern auch was das ist. Striptänzerin im Puff und Polizistin schließt sich da natürlich auch. Oder Sachbearbeiter im Bauamt und neben in einem Architekturbüro arbeiten und die Eingaben machen. Nichts halt was mit dem Dienst zusammenstoßen oder ein schlechtes Bild werfen könnte.

Eigene Vermögensverwaltung ist aber kein Problem und auch nicht anzeigepflichtig. Die Zahl der Millionäre und Milliardäre im Beamtentum ist ja nicht so sonders hoch wobei ich den einen oder anderen kenne, der geht auch nur zum Dienst damit er tagsüber verräumt und krankenversichert ist.
AndyO
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Re: Was dürfen Beamte mit ihrem Vermögen tun?

Beitrag von AndyO »

Sicherlich darf man keine Parteien finanzieren, die gegen das Grundrecht sind oder dieses ablehenen. Man darf auch keine Medien finanzieren, die den Ruf der jeweiligen Behörde schädigen. Ansonsten natürlich nichts, was mit dem Recht in Konflikt steht (z.B. Geldwäsche, Drogenhandel, Prostitution, etc.).
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