Einige Fragen zur Elternzeit bei Beamten

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Sandra.Behrens
Beiträge: 1
Registriert: 2. Nov 2008, 20:59
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Einige Fragen zur Elternzeit bei Beamten

Beitrag von Sandra.Behrens »

Hallo,
ich bin im Moment in Elternzeit, bin Kommunalbeamtin und habe einige Fragen, die ich im Internet nicht beantwortet bekomme, war schon auf einigen Seiten. Ich wäre sehr froh, wenn jemand mir die Fragen beantworten könnte.


1. Frage
Habe ich auch nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitstelle?
Die Frage geht dahin, dass es sonst vielleicht Sinn macht, noch während der Elternzeit in den Dienst zurückzukehren, denn da habe ich ja Anspruch auf eine Teilzeitstelle und wenn man die einmal hat, ist es meistens gut

2. Frage
Wann und wielange habe ich einen Beihilfeanspruch? Wann kann ich in die gesetzliche Versicherung? Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich mich nach der Elternzeit beurlauben lasse?muss ich diese Ansprüche nehmen oder kann ich mich auch über meinen Mann gesetzlich versichern? ( würde viel Geld sparen)


3. Frage
Wenn ich mich nach den drei Jahren Elternzeit noch ein halbes Jahr beurlauben lasse und dann noch ein zweites Kind bekomme, habe ich dann Anspruch auf Gehaltszahlung in der Mutterschutzzeit, die ja während der Beurlaubung wäre?


4. Frage
gleicher Fall wie bei 3), bin ich dann auch wieder in der Elternzeit, auch wenn ich beurlaubt bin? Oder ist das dann weiter Beurlaubung?

5. Frage
Wie ist es, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde? Gibt es dann Mutterschutz? Und wie sieht die Rechte da?

6. Frage
habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ich bin leider in keiner Gewerkschaft, da habe ich auch schon gefragt.

Wäre dankbar für ein paar Tips oder Antworten.
Vielen Dank!
Sandra
Steuereintreiber93
Beiträge: 8
Registriert: 17. Apr 2008, 14:13
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Beitrag von Steuereintreiber93 »

Am besten bei der zuständigen Beihilfestelle und Bezügestelle nachfragen. Ich hab dort immer erschöpfende Antworten bekommen.
Sabine
Beiträge: 17
Registriert: 11. Jun 2008, 16:13
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Beitrag von Sabine »

ich kann dir nur was zum Punkt 2. sagen

Du kannst nicht in die Familienkasse solange du eine Beihilfeberechtigung hast.
Du kannst aber auf diese nicht alleine verzichten sondern muß dann auch die Anrechnung auf die Versorgungsbezüge abtreten...

So war es jedenfalls vor 9 Jahren.

Liebe Grüsse
Sabine
Frau Carina
Beiträge: 8
Registriert: 9. Okt 2008, 20:44
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Beitrag von Frau Carina »

Hallo!!

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales müsste dir eigentlich genau diese Fragen beantworten können.
In Bayern gibt es in jedem Regierungsbezirk eine Stelle.
Internet: www.zbfs.de
Weil dort bearbeiten sie die ganzen Dinge, die mit Elterngeld zu tun haben. Deswegen denke ich, sie kennen sich bestimmt auch mit dem Thema aus.

Kannst ja mal versuchen :wink:

LG
Frau Carina
Beiträge: 8
Registriert: 9. Okt 2008, 20:44
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Beitrag von Frau Carina »

Sorry, ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen :?

Die Internetadresse ist:

www.zbfs.bayern.de
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