Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

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Teree
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Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

Beitrag von Teree »

Hallo

Wenn ein Beamter des Landes NRW wegen DDU in den Ruhestand versetzt wird und auf sein Widerspruchsrecht
gegen die Zurruhesetzung verzichtet, muss der Dienstherr dann trotzdem die 4 wöchige Widerspruchsfrist
einhalten oder kann der Dienstherr den Beamten dann ohne diese Frist Zurruhe setzen?

Gibt es da rechtliche Vorgaben?


LG
GFunkt
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Re: Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

Beitrag von GFunkt »

Teree hat geschrieben: 27. Jun 2018, 09:54 Gibt es da rechtliche Vorgaben?
§ 34 LBG NRW
GFunkt
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Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

Beitrag von GFunkt »

Der Ruhestand beginnt im Regelfall mit dem Ende des Monats, in dem die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand der Beamtin oder dem Beamten zugestellt worden ist. Ein früherer Zeitpunkt kann auf Antrag oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Beamtin oder des Beamten festgesetzt werden (§ 36 Abs. 2 LBG NRW).
Teree
Beiträge: 36
Registriert: 30. Jun 2016, 21:33
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Re: Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

Beitrag von Teree »

§34 LBG NRW
(1)......
so teilt die dienstvorgesetzte Stelle der Beamtin oder dem Beamten oder der Vertreterin oder dem Vertreter unter Angabe der Gründe mit, dass eine Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt sei. Die Beamtin oder der Beamte oder die Vertreterin oder der Vertreter kann innerhalb eines Monats gegen die beabsichtigte Maßnahme Einwendungen erheben.

(2)......
Wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, so ist die Beamtin oder der Beamte mit dem Ende des Monats, in dem ihr oder ihm oder der Vertreterin oder dem Vertreter die Verfügung zugestellt worden ist, in den Ruhestand zu versetzen.

Sind das 2 verschiedene Dinge?

- Mitteilung der Absicht einer Versetzung in den Ruhestand (nach Absatz 1) mit 4 wöchiger Frist für Einwendungen.

- Verfügung der Zurruhesetzung (nach Absatz 2) mit der Folge der Zurruhesetzung mit Ablauf des Monats der Zustellung

Bezieht sich die 4 wöchige Frist für Einwendungen einzig auf die Absichtserklärung? Und wenn ja, müssen diese 4 Wochen
seitens des Dienstherrn auch dann eingehalten werden wenn der Beamte auf Einwendungen/ Widerspruch verzichtet?


LG
Hanswurst I.
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Re: Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

Beitrag von Hanswurst I. »

Niemals auf eine Frist verzichten. Jeder Monat länger bringt länger Gehalt und mehr Pension.
Teree
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Registriert: 30. Jun 2016, 21:33
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Re: Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

Beitrag von Teree »

Hallo

Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten!

Ich möchte nicht auf diese Frist verzichten, da ich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in den Dienst zurücki
kehren kann habe ich meiner Behörde zugesichert keine Klage/ Einwendungen gegen eine mögliche Zurruhesetzung zu erheben.

Daher die Frage ob die Behörde dann trotzdem diese Frist einhält bzw. einhalten muss.

LG
Teree
Beiträge: 36
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Re: Zurruhesetzung Verzicht Widerspruch

Beitrag von Teree »

Ich habe das mündlich geäußert und werde auch keine Einwände erheben.
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