§ 16 Abs.4 Nr.2 LVO NRW (Erwerb der Laufbahnbefähigung in 2 Jahren und 6 Monaten; Anzahl Arbeitgeber relevant?

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Student1986
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§ 16 Abs.4 Nr.2 LVO NRW (Erwerb der Laufbahnbefähigung in 2 Jahren und 6 Monaten; Anzahl Arbeitgeber relevant?

Beitrag von Student1986 »

Hallo,

ich habe eine Frage zu § 16 Abs. 4 Nr. 2 LVO. Die Norm besagt i.V.m. der Anlage 2, dass auch Absolventen eines Studiengangs, bspw. aus der Fächerbereichsgruppe der Wirtschafts-und Sozialwissenschaften, nach 2 Jahren und 6 Monaten eine Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung allgemeine Dienste erlangen können.

Meine Frage ist nun folgende: Muss die Arbeitsleistung der oben genannten 30 Monate zum Erwerb der Laufbahnbefähigung an einem Stück, also bei dem gleichen Dienstherren abgeleistet worden sein, oder ist es unerheblich, wenn sich die Zeit bspw. wie folgt zusammensetzt:

Kommune A: 18 Monate
Kommune B: 12 Monate

Das die Stellen von der Wertigkeit der Laufbahngruppe 2 entsprechen sei hier vorausgesetzt. Vielen Dank für mögliche Antworten/Hinweise.
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