Wiedereingliederungsmaßnahme kann nicht angetreten werden

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Selfi1983
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Wiedereingliederungsmaßnahme kann nicht angetreten werden

Beitrag von Selfi1983 »

Hallo zusammen,

ich schreibe heute zum ersten mal und hoffe auf Erfahrungen.
Ich bin seit dem 27.9.2016 durchgehend dienstunfähig aufgrund von mehreren Knieoperationen.
Ich bin erst 33 und habe schon eine Teilprothese.
So, jetzt aber zu meinem Problem. Anfang April hatte ich eine amtsärztliche Untersuchung wegen Prüfung meiner Dienstfähigkeit. Dort wurde mir dann gesagt, dass ich Anfang Juni eine Wiedereingliederung beginnen soll.
Ich muss dabei sagen, dass mein Orthopäde zu dem Zeitpunkt schon nicht mit dem HeilungsProzess zufrieden war und eine weitere Operation angedacht war. Dies teilte ich der AmtsÄrztin auch so mit. Aber sie meinte dann nur, dass es ja noch viel Zeit bis dahin wäre.
So, jetzt ist der Zeitpunkt aber gekommen und leider bin ich absolut noch nicht in der Lage die Wiedereingliederungsmaßnahme anzutreten. Mein Orthopäde hat mich heute für weitere 5 Wochen krank geschrieben. Wie es ja nun mal so ist, habe ich beim Personalamt heute leider keinen mehr erreicht. Meine Frage ist, was nun passiert??erneute Untersuchung durch den AmtsArzt??Vielleicht hat ja hier schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich bin ein wenig verzweifelt.
Liebe Grüße
GFunkt
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Re: Wiedereingliederungsmaßnahme kann nicht angetreten werden

Beitrag von GFunkt »

Sie schicken wie sonst auch die AU-Bescheinigung an die Personalstelle und haben damit Ihrer Pflicht zunächst genüge getan. Was weiter geschieht müssen Sie dann abwarten. Ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, aber ich meine, dass erst mal nichts passieren wird.

Soweit ich weiß, gibt es für Beamte keine gesetzliche Spezialregelung wie bei Arbeitnehmern (§ 74 SGB V), sondern es kommt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG) allgemein zum tragen. Wenn in Ihrem Bundesland bei stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahmen entsprechend wie bei Arbeitnehmern verfahren wird, hat Ihr behandelnder Arzt ein gewichtiges Wort mitzureden, denn er soll bei Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten (ab wann, wie lange täglich unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten) bescheinigen bzw. in Abstimmung mit Ihnen einen Wiedereingliederungsplan entwickeln (sog. "Hamburger Modell"). Ihr behandelnder Arzt beurteilt aktuell die Arbeits(un)fähigkeit und nicht irgendwann Wochen oder Monate später ein Amtsarzt nach Aktenlage. Wie soll er das auch machen, wenn er Sie gar nicht zu Gesicht bekommen hat? Natürlich kann der Dienstherr auch einen Amtsarzt beteiligen. Aber das ist bei längeren durchgehenden Arbeitsunfähigkeiten eigentlich üblich.
Selfi1983
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Re: Wiedereingliederungsmaßnahme kann nicht angetreten werden

Beitrag von Selfi1983 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die AU ist schon auf dem Weg zum Dienstherrn. Dann warte ich einfach mal ab.
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