Krank Kündigung? Keine Übernahme

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Hugo1337
Beiträge: 1
Registriert: 17. Mai 2017, 08:04
Behörde: FV

Krank Kündigung? Keine Übernahme

Beitrag von Hugo1337 »

Guten Morgen zusammen,

Ich Beamter auf Widerruf in der Finanzverwaltung. Aufgrund meiner Gesundheit würde mir mitgeteilt, dass ich nicht übernommen werde in das besmtenverhältnis auf Probe.

Nun ist es aber so das ich momentan krank bin und meine Prüfung im Juni nicht antreten kann und ich auch momentan arbeitsunfähig bin. Kann die FV mich jetzt vorzeitig entlassen? Oder hab ich ein Recht auf die Prüfung?
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Krank Kündigung? Keine Übernahme

Beitrag von herr b »

Als Beamter auf Widerruf kannst du jeder Zeit entlassen werden. Wie das Wort schon sagt, Widerruf.
Dein Dienstherr wird dann sagen das du aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet bist und das
Beamtenverhältnis widerrufen.
In NRW ist es so das dem Beamten aber noch die Möglichkeit gegeben werden soll die Laufbahnprüfung
abzulegen.

Vielleicht hilft ja noch ein klärendes Gespräch mit dem PR oder DStL. Wenn du denen plausibel
erklärst was los, möglicherweise lassen die sich ja umstimmen und sich darauf ein dich nicht zu
entlassen.
Vll besteht die Möglichkeit vor einer evtl Lebzeitverbeamtung als Auflage nochmal zum Amtsarzt zu
müssen.

Ich kenne ja jetzt deine Gesamtfehlzeiten nicht.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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