Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung

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HDMIMHL
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Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung

Beitrag von HDMIMHL »

Hallo an alle :) ,

ich hoffe, ich bin an der richtigen Stelle mit meiner Anfrage.

Kurz zu unserer Situation:
Mein Mann und ich bauen demnächst und versuchen aktuell abzuwägen, welche Höhe die monatliche Kreditrate haben darf, damit wir unsere Lebenshaltungskosten und sonstigen Ausgaben bewältigen können. In der aktuellen Situation ist das kein Problem, aber wir möchten auch Nachwuchs und wissen nicht genau, wie es mit Elterngeld und co. aussieht. Nach stundenlangem Suchen und 15 grundverschiedenen Ergebnissen in diversen Elterngeldrechnern sind wir hier gelandet.

Ich möchte bzw. kann nicht voll in Elternzeit gehen und will gerne nach drei Monaten nach der Geburt mit 12 Wochenstunden (A12, Grundschule) wieder arbeiten. Ich bin privat versichert, verheiratet und habe ein Nettoeinkommen von 2673€.

:?: Meine Fragen sind nun;
- Ist es richtig, dass ich während der 14 Wochen Mutterschutz mein volles Nettogehalt erhalte?
- Wenn ich nach 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und 4 weitern Wochen zu Hause sein mit 12 Wochenstunden weiterarbeite (geschätzt 1184€, wenn man das so pauschal durch die Stundenanzahl rechnen kann),
wie viel Elterngeld bekomme ich dann noch dazu?
- An welcher Stelle und in welcher Höhe wird das Kindergeld und der Familienfreibetrag eingerechnet?
- Bekommt man zusätzlich zu den 192€ Kindergeld, die jeder für das erste Kind bekommt noch ein zusätzliches Kindergeld oder wird das Kindergeld für Beamte anstelle des allgemeinen gerechnet?

Worst case :o
- An welcher Stelle kann ich, im dem Fall, dass man mir nicht weiterhelfen kann so etwas erfragen?

Herzlichen Dank für eure Antworten und viele Grüße!
Torquemada
Moderator
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Re: Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung

Beitrag von Torquemada »

HDMIMHL hat geschrieben: 14. Mai 2017, 20:24

- Ist es richtig, dass ich während der 14 Wochen Mutterschutz mein volles Nettogehalt erhalte?
- Wenn ich nach 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und 4 weitern Wochen zu Hause sein mit 12 Wochenstunden weiterarbeite (geschätzt 1184€, wenn man das so pauschal durch die Stundenanzahl rechnen kann),
wie viel Elterngeld bekomme ich dann noch dazu?
- An welcher Stelle und in welcher Höhe wird das Kindergeld und der Familienfreibetrag eingerechnet?
- Bekommt man zusätzlich zu den 192€ Kindergeld, die jeder für das erste Kind bekommt noch ein zusätzliches Kindergeld oder wird das Kindergeld für Beamte anstelle des allgemeinen gerechnet?

Worst case :o
- An welcher Stelle kann ich, im dem Fall, dass man mir nicht weiterhelfen kann so etwas erfragen?
Immer den Rechner vom Bundesfamilienministerium nehem ! Antworten auch dort: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/fam ... onus/73798

Elterngeld-Rechner

https://www.familien-wegweiser.de/Elter ... hnerPlaner


Achtung: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer. Eventl. das bei der Bezugsdauer berücksichtigen bzw. sich steuerrechtich beraten lassen, wenn man das selbst mit einem guten Steuerrechner nicht ausrechenen kann.

Siehe hier die Zeile Progressionsvorbehalt.

http://www.parmentier.de/steuer/index.p ... echnerjava



https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?



Während des Mutterschutzes läuft deine Besoldung ganz normal weiter.
Du erhälst das normale Kindergeld UND beim Familienzuschlag die Stufe zwei. Beide Dinge haben nichts miteinander zu tun.

Das Kindergeld beantragst du einfach mit den dort erhältlichen Anträgen bei deiner Personalstelle.

Fragen beantwortet auch Pro Familia. Die helfen gerne weiter, wenn man das Zeug intellektuell nicht hinbekommt. Ist ja auch kompliziert.
HDMIMHL
Beiträge: 2
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Re: Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung

Beitrag von HDMIMHL »

Vielen Dank für die ganzen Tipps und Hinweise!
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