Eingruppierung Erfahrungsstufen Niedersachsen

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
SFr
Beiträge: 1
Registriert: 14. Mai 2017, 12:09
Behörde: JVA Niedersachsen

Eingruppierung Erfahrungsstufen Niedersachsen

Beitrag von SFr »

Hallo,

ich bin seit 01.08.2016 als Inspektoranwärter A9 für das Land Ni eingestellt. Nun steht für mich die Eingruppierung in die besagten Erfahrungsstufen an. Vor meiner Zeit im öffentlichen Dienst, war ich Angestellter im Vertrieb und hatte diverse Aufgaben im IT Bereich meines damaligen AG. Mir stellt sich nun die Frage, ob und in welchem Umfang diese Zeiten auf die Erfahrungsstufen anzurechnen sind. Oder wird in meinem Fall nur eine Vergleichsrechnung zu den Alterstufen vorgenommen, da ich ja vor dem 31.12.16 eingestellt wurde Außerdem wäre es interessant, ob ich beim Wechsel in BaP und BaL die festgestellte Stufe behalte.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Eingruppierung Erfahrungsstufen Niedersachsen

Beitrag von Bananen-Willi »

Meiner Meinung nach dürftest du hier in die Röhre schauen und wirst in der ersten für deine Laufbahngruppe vorgesehene Erfahrungsstufe eingruppiert werden. Wenn ich §7 NBesG richtig lese, erfolgt die Bestimmung der Besoldung erst mit Zuordnung des Amtes. Auf den "Einstellungszeitpunkt" kommt es hier scheinbar nicht an, sondern lediglich, wann dir ein Amt übertragen wird. Als Anwärter hast du grundsätzlich kein Amt inne, dies geschieht im Regelfall erst nach Bestehen der Laufbahnprüfung.

Anrechnungsfähige Vordienstzeit oder auch nur förderliche Dienstzeit scheinst du auch nicht zu haben, was hier anrechnungsfähig ist, legt § 25 NBesG fest. So gut wie alle dort genannten Punkte setzen ein Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlichen Arbeitgeber voraus, das scheint bei dir nicht der Fall zu sein, da du schriebst "vor meiner Zeit im öffentlichen Dienst". Allenfalls kämen im Abs. 2 die Nr. 6 (Wehrdienst) Nr. 8 Kinderbetreuung oder Nr. 9 (Pflege eines Angehörigen) in Frage, die unter Umständen auf dich zutreffen könnten.

Mich wundert aber etwas, dass du jetzt eingruppiert werden sollst, nach noch nicht einmal einem Jahr. Durchläufst du nicht den regulären Vorbereitungsdienst oder ist der für deine Verwendung sehr verkürzt? Das wären wichtige Angaben für eine korrekte Einschätzung gewesen, so dass die obigen Angaben erstmal nur grundsätzlich und nicht speziell auf deinen Fall sind.
Antworten