Begrenzte Dienstfähigkeit

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Eistroll77
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Begrenzte Dienstfähigkeit

Beitrag von Eistroll77 »

Hallo! Ich hätte eine Frage zur begrenzten Dienstfähigkeit! Bei mir wurde eine begrenzte Dienstfähigkeit in Höhe von 50% amtsärztlich festgestellt. Das amtsärztliche Gutachten wurde seitens meiner Behörde Anfang März 2017 (mit meiner Einverständniserklärung für die begrenzte Dienstfähigkeit!) bereits an den Dienstherrn geschickt. Bis heute ist nichts passiert. :|

Ich bin seit Anfang März nach längerer Dienstunfähigkeit wieder in meiner Behörde tätig. Allerdings nur 4 Stunden täglich. Dafür habe ich ein fachärztliches Attest, dass ich nicht länger als 4 Std. tgl. arbeiten darf.

Meine Frage ist nun, ab wann die begrenzte Dienstfähigkeit denn gilt. Ich mein, ich bin ja jetzt schon über 2 Monate wieder in meiner Behörde tätig und beziehe meine vollen Dienstbezüge. Von der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit seitens des Dienstherrn ist noch nichts da. Kann eine begrenzte Dienstfähigkeit, mal angenommen heute vom Dienstherrn festgestellt werden, aber mit rückwirkendem Charakter zum Anfang März 2017 (Dienstbeginn mit 4 Std.)? Ich mache mir halt einfach Gedanken, dass mein Dienstherr für die Zeit von Anfang März 2017 bis zur Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit einen Teil der Bezüge zurückfordert, da ich ja nur 4 Std. täglich Dienst geleistet habe.

Kennst sich hier jemand mit sowas aus?

Besten Dank schon mal...
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Begrenzte Dienstfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

Wenn bisher nur das amtsärztliche Gutachten vorliegt, ist eigentlich noch nichts passiert. Im Prinzip läuft die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit genau so ab, wie die Feststellung einer (dauernden) Dienstunfähigkeit. Das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung und die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit durch den Dienstherrn muss dieser Ihnen erst noch offiziell schriftlich mitteilen. Daran anschließend haben Sie 1 Monat Zeit, ggf. noch Einwendungen vorzubringen. Besoldungsmäßig wirkt sich das dann erst mit dem Ende des Monats aus, in dem Ihnen die Entscheidung des Dienstherrn über die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit zugestellt wurde.
Eistroll77
Beiträge: 25
Registriert: 10. Mai 2017, 08:24
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Re: Begrenzte Dienstfähigkeit

Beitrag von Eistroll77 »

Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte halt Bedenken, weil ich ja seit Anfang März aufgrund meines Attestes nur 4 Std. täglich arbeite und aber die vollen Dienstbezüge erhalte. Vielen Dank nochmal 😊
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