Wechsel zur Kommune

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Kristik
Beiträge: 3
Registriert: 9. Mai 2017, 11:48
Behörde: Finanzverwaltung

Wechsel zur Kommune

Beitrag von Kristik »

Hallo zusammen,
seit August 2015 bin ich Beamtin auf Probe in der Finanzverwaltung (NRW). Leider sagt mir die Arbeit nicht wirklich zu. Hinzu kommt dass ich einen Anfahrtsweg von 50 km habe, den ich aufgrund des Verkehrs mit der Bahn zurücklegen muss (insgesamte Dauer am tag fast 3 Stunden). Nun habe ich im Internet gesehen, dass eine Kommune einen Sachbearbeiter für den Bereich Finanzen sucht (Besoldung A9 wie ich momentan). Ich überlege mich zu bewerben. Da ich jedoch noch Beamtin auf Probe bin, hat meine Bewerbung einen Sinn? Würde eine Kommune einen Beamten auf Probe einstellen? Wie ist das mit der Rückzahlung der Anwärterbezüge? Gilt das in so einen Situation ebenfalls, falls es tatsächlich zum Wechsel käme?
Der Vorteil meiner Dienststelle ist, dass ich mir spontan freinehmen sowie mal früher gehen kann, ohne dass mein Vorgesetzter etwas dagegen hat. Läuft das in der Kommune auch so "locker" ab?
In der Stellenausschreibung steht nichts über die Einsicht in die Personalakte. Wird diese auf jeden Fall eingesehen, falls ich mich bewerbe?
Sollte der jetzige Dienstherr von der Bewerbung mitbekommen, könnte das für mich Nachteile haben, falls ich eine Absage kriegen würde? Wird so etwas in der Personalakte vermerkt?
Danke für die Antworten!
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Speedito
Beiträge: 28
Registriert: 23. Jul 2015, 10:47
Behörde: Kommunalverwaltung Hessen

Re: Wechsel zur Kommune

Beitrag von Speedito »

Hi,

ich versuche mal ein paar Antworten zu geben:

Würde eine Kommune einen Beamten auf Probe einstellen? Klar, warum nicht?

Läuft das in der Kommune auch so "locker" ab? Das hängt natürlich von der jeweiligen Kommune ab und lässt sich nicht pauschalieren, meinen Erfahrungen nach läuft es bei Kommunen aber ebenfalls oft "locker" ab.

Wird diese auf jeden Fall eingesehen, falls ich mich bewerbe? Die Personalakte wird bei Beamten fortgeführt, sie würde also vom neuen Diensthern übernommen und dann weitergeführt.

Sollte der jetzige Dienstherr von der Bewerbung mitbekommen, könnte das für mich Nachteile haben, falls ich eine Absage kriegen würde? Wird so etwas in der Personalakte vermerkt? Im Normalfall sollte der jetige Dienstherr nichts von deiner Bewerbung mitbekommen. Wenn in der Kommune natürlich jemand arbeitet der wiederum jemand bei deinem jetzigen Dienstherren kennt, könnte natürlich drüber geredet werden. In der Personalakte wird eine Bewerbung bei einem anderen Dienstherren nicht vermerkt.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Gruß
Speedito
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Wechsel zur Kommune

Beitrag von Tyto »

Hallo Kristik,

ich versuche mal einen Anfang zu machen und mal auf die Fragen einzugehen:
Nun habe ich im Internet gesehen, dass eine Kommune einen Sachbearbeiter für den Bereich Finanzen sucht (Besoldung A9 wie ich momentan).
Hier würde ich empfehlen genau die Voraussetzungen zu prüfen, denn bei uns werden bestimmte Studiengänge (z.B. steuerlicher Schwerpunkt) nicht gleichwertig anerkannt, ansonsten ist hier erstmal kein Problem erkennbar.
Da ich jedoch noch Beamtin auf Probe bin, hat meine Bewerbung einen Sinn?
Der Status macht im Grunde keine Probleme, die Dienstherren müssten sich nur einig werden. Sollte der neue Dienstherr dich unbedingt haben wollen, dann wäre im äußersten Falle sogar eine "Raubverbeamtung" (also im Grunde eine erneute Verbeamtung) möglich. Falls der neue Dienstherr kein Interesse am Verbeamten hat bzw. sich nicht mit dem alten Dienstherrn einigen möchte, dann könnte es Probleme geben.
Würde eine Kommune einen Beamten auf Probe einstellen?
Da die Stelle mit A9 ausgeschrieben ist, kann man davon ausgehen das auch Beamte auf Probe sich bewerben dürfen.
Wie ist das mit der Rückzahlung der Anwärterbezüge?
Wahrscheinlich gilt bei dir auch die Standardklausel, dass du nach Studienende 5 Jahre im öffentlichen Dienst dienen musst. Spezifiziert bei einem Dienstherrn ist dies für gewöhnlich nicht, also musst auch nichts zurückzahlen wenn du zu dieser Kommune wechselst.
Gilt das in so einen Situation ebenfalls, falls es tatsächlich zum Wechsel käme?
Du bleibst dem öffentlichen Dienst treu, also sollte ein Wechsel nicht schädlich sein.
Der Vorteil meiner Dienststelle ist, dass ich mir spontan freinehmen sowie mal früher gehen kann, ohne dass mein Vorgesetzter etwas dagegen hat. Läuft das in der Kommune auch so "locker" ab?
Ja freinehmen ist ganz locker, einfach kurz ne Whatsapp an den Chef und nächsten Tag ne Schachtel Merci mitnehmen... Ernsthaft, wie sollen wir hier einschätzen ob die Kommune mit der Stelle (wobei beides nur vage genannt wurde) ein unkompliziertes Freimachen ermöglicht??? :D :lol:
In der Stellenausschreibung steht nichts über die Einsicht in die Personalakte. Wird diese auf jeden Fall eingesehen, falls ich mich bewerbe?
Jegliche Akteneinsicht außerhalb deiner eingereichten Unterlagen bedarf deiner Zustimmung. Genau wie die Beantragung eines Führungszeugnisses könnte die Kommune auch die Personalakteneinsicht fordern, mir sind da aber noch keine Fälle bekannt. Glaube auch nicht das Dienstherren sich gern in die Karten schauen lassen.
Sollte der jetzige Dienstherr von der Bewerbung mitbekommen, könnte das für mich Nachteile haben, falls ich eine Absage kriegen würde? Wird so etwas in der Personalakte vermerkt?
Ob ein Bewerbung Nachteile bringt (falls der Dienstherr dies mitbekommt) kann hier auch niemand sagen. Falls dein jetziger Chef bei den Zeiten locker ist, vielleicht sieht er deine Situation auch als schwierig an und hilft vielleicht wenn du das Gespräch suchst? ;)
In die Personalakte gehört definitiv kein Eintrag über Bewerbungen an fremde Stellen.


Das sollte einen ersten Überblick geben und hilfreiche User wie @Torquemada ergänzen bestimmt noch was :)

Edit: Mist bin nur Zweiter xD
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Wechsel zur Kommune

Beitrag von Tyto »

Wird diese auf jeden Fall eingesehen, falls ich mich bewerbe? Die Personalakte wird bei Beamten fortgeführt, sie würde also vom neuen Diensthern übernommen und dann weitergeführt.
Dafür hätte ich gern mal ne Quelle. Hab es schon ein paar Mal miterlebt, dass Dienstherren (besonders wenn sie sich nicht verstehen) keine Unterlagen weitergegeben haben und eine neue Akte angefangen werden musste. Ist dies in Gesetzen festgelegt?
Kristik
Beiträge: 3
Registriert: 9. Mai 2017, 11:48
Behörde: Finanzverwaltung

Re: Wechsel zur Kommune

Beitrag von Kristik »

Danke für die rasche Antworten!
]Hier würde ich empfehlen genau die Voraussetzungen zu prüfen, denn bei uns werden bestimmte Studiengänge (z.B. steuerlicher Schwerpunkt) nicht gleichwertig anerkannt, ansonsten ist hier erstmal kein Problem erkennbar.
Als Voraussetzung wird laut Stellenausschreibung Folgendes erwartet:

Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten,
Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirt/-in bzw. zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in oder über einen gleichwertigen Hochschulabschluss bzw. eine entsprechende Laufbahnbefähigung.
Idealerweise besitzen Sie bereits Berufserfahrungen im Bereich der kommunalen Finanzwirtschaft.
Persönlich überzeugen Sie durch Ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr selbstständiges, vorausschauendes Arbeiten verbunden mit Eigeninitiative, Kommunikations- und Teamfähigkeit.
Sie sind in der Lage präzise und sorgfältig zu arbeiten. Eine zielorientierte und analytische Denk- und Handlungsweise wird vorausgesetzt.
Gute PC-Kenntnisse und ein sicherer Umgang mit den Microsoft Office Produkten werden vorausgesetzt. Kenntnisse der Software DATEV sind wünschenswert.
Bei entsprechender Leistung besteht die Perspektive auf weitere Förderung, z.B. durch Weiterbildung in Form des Angestelltenlehrgangs II, sowie mit der Übernahme von Führungsverantwortung.
Die Eingangsvergütung bemisst sich nach Entgeltgruppe 9a TVöD /A 9 ÜbesG NRW.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.


Ich habe das Duale Studium "Diplom-Finanzwirt" an der FHF in Nordkirchen absolviert. Sehe das als einen gleichwertigen Hochschulabschluss bzw. als eine entsprechenden Laufbahnbefähigung an :D Oder bin ich auf dem Holzweg?

Ich habe hier einige Beiträge gelesen, in denen geraten wurde, lieber in die Kommune zu wechseln als in der Finanzverwaltung zu bleiben. Kann mir einer die genauen Vorteile schildern?
Die Kommune ist relativ klein (Gemeinebevölkerung 11.000 ).

Ich habe die Sorge, dass ich den Wechsel -sollte es überhaupt mit der neuen Stelle klappen- bereuen werde. Aber da kann mir natürlich keiner sagen, was besser wäre, ich weiß :D
Torquemada
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Re: Wechsel zur Kommune

Beitrag von Torquemada »

Die Kommunen hier in Baden-Württemberg (wird auch woanders vermutlich so sein) haben in den nächsten im Finanzbereich (Kämmerei) massive Abgänge aus demographischen Gründen. Es sollte sich hier die gute Chance auf Beförderungen oder Wechsel zu höherwertigen Stellen im Kommunalbereich ergeben. Zumindest in Baden-Württemberg ist der Markt an qualifizierten Kräften quasi tot.....wer will als Angestellter im Finanzbereich nach TVÖD 9 arbeiten? Die Absolventen der Beamtenfachhochschulen der Kommunen (Duales Studium)sind viefach auch nicht zu versessen auf den Finanzbereich.
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Wechsel zur Kommune

Beitrag von Tyto »

Ist doch ne mittlere Dienststelle oder? A9a ist doch Ende mD und da man nur den VFA bräuchte, sollte dein Studium ausreichend sein.
Kann mir einer die genauen Vorteile schildern?
Vorteile Kommune ggü. Finanzverwaltung kann eigentlich fast nur die Größe und räumliche Einschränkung sein. Dies ist Fluch (wenig Aufstiegsmöglichkeiten) und Segen (geregelte Arbeit beim Wohnort mit mäßigem Stress) zugleich. Jedoch würde ich mich davor hüten eins besonders zu loben oder zu verdammen, denn es sind immer Einzelfälle.

Bsp: Landkreis Vorpommern Greifswald -> verbeamtet nicht mehr und stellt im gehobenen Dienst mit E6 ein, da es ja die Probezeit wäre...
Amt in MV -> bildet Anwärter im gehobenen Dienst aus und hat vor diesen als Amtsleiter A12 einzustellen.

Es kann also so oder so verlaufen.

Die Absolventen der Beamtenfachhochschulen der Kommunen (Duales Studium)sind viefach auch nicht zu versessen auf den Finanzbereich.
Das kann ich aus meinem Jahrgang definitiv bestätigen. Wir haben im Studium gut BWl, wenig VWl und zu wenig Doppik gehabt. Das der Bereich Finanzen auch spannend sein kann, ist erst im Praktikum rausgekommen, jedoch haben die meisten versucht in Richtung Soziales, Asyl etc. zu gehen. Finanzen ist von der Besoldung auch tatsächlich eher unattraktiv. (Ausnahme Rechnungsprüfungsamt)
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