Hallo
Ich spiele mit dem Gedanken eine persönliche Auszeit zu nehmen und dann in einer neuen Stadt neu durchzustarten. An meinem jetzigen Wohnort hält mich nichts mehr bis auf die Arbeit. Die Arbeit ist nicht schlecht aber auch nicht sonderlich attraktiv.
Ich bin Beamter auf Lebenszeit, 26 Jahre jung. Mein Plan ist es zu kündigen (oder wie auch immer das im Beamtenrecht heist) und dann für 1 Jahr nach China zu gehen weil ich die Kultur kennen lernen möchte, Mandarin lernen möchte und evtl. auch dort oder in der Umgebung Fuß fassen möchte (ich war schon oft in Südostasien und Ostasien, also ich weiß worauf ich mich einlasse). Sollte ich aber in China/Taiwan/Korea oder Japan nicht Fuß fassen können, möchte ich wieder nach Deutschland zurückkehren nach 1 oder 1,5 Jahren und mir dann in einer attraktiveren Stadt (Großstadt) einen neuen Job suchen.
Das einzige was mich abschreckt ist, dass ich meinen Beamtenstatus verliere. Habe ich nach der Rückkehr wieder die Möglichkeit in den Beamtenstatus einzutreten? Bei gleicher Gehaltsklasse (a10)? Was passiert mit den Pensionszahlungen?
Kurz gesagt: Ist ein Out, and Back in so einfach möglich?
Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
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Re: Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
Da du schon über fünf Jahre Beamter bist (wenn du den Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf absolviert hast), wirst du entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder hast (je nach Bundesland) einen Anspruch auf Altersgeld.
Persönliche Einschätzung von mir als Gobetrotter durch Arabien, Nordafrika, Pakistan und den Nahen Osten:
Dein Sicherheitsempfinden (was mache ich zurück in Deutschland, falls das net funzt?) passt überhaupt nicht zu deinen Asia-Plänen mit China etc.
Wenn du hier wieder auftauchen solltest, kannst du dich natürlich Deutschlandweit auf Beamtenstellen bewerben und der Dienstherr kann dich dann auch wieder verbeamten, wenn er will.
Persönliche Einschätzung von mir als Gobetrotter durch Arabien, Nordafrika, Pakistan und den Nahen Osten:
Dein Sicherheitsempfinden (was mache ich zurück in Deutschland, falls das net funzt?) passt überhaupt nicht zu deinen Asia-Plänen mit China etc.
Wenn du hier wieder auftauchen solltest, kannst du dich natürlich Deutschlandweit auf Beamtenstellen bewerben und der Dienstherr kann dich dann auch wieder verbeamten, wenn er will.
Re: Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
Danke für die Antwort. Das läuft dann also einfach so ab, dass ich mich auf Beamtenstellen bewerbe und der Dienstherr kann mich dann im Beamtenstatus wieder einstellen? Irgendwie hatte ich befürchtet, dass das komplizierter ist.
Was meinst du damit mein Sicherheitsempfinden passt nicht? Ich will nur ein Backup haben und nicht nach 1 Jahr wenn ich dort unglücklich bin, es nicht klappt oder sonst was passiert nach Hause kommen um festzustellen, dass ich die Chance (Beamtenstatus auf Lebenszeit) für immer verpasst habe.
Ich werde sobald es "akut" wird auch mit meinem Dienstherren reden ob nicht ein unbezahlter Urlaub möglich wäre. Ich finde es einfach sinnfrei diese Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen.
Was meinst du damit mein Sicherheitsempfinden passt nicht? Ich will nur ein Backup haben und nicht nach 1 Jahr wenn ich dort unglücklich bin, es nicht klappt oder sonst was passiert nach Hause kommen um festzustellen, dass ich die Chance (Beamtenstatus auf Lebenszeit) für immer verpasst habe.
Ich werde sobald es "akut" wird auch mit meinem Dienstherren reden ob nicht ein unbezahlter Urlaub möglich wäre. Ich finde es einfach sinnfrei diese Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen.
Re: Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
Du kannst jederzeit um Entlassung bitten, kündigen können nur Angestellte.
Eine erneute Verbeamtung liegt nach den gesetzlichen Gegebenheiten bei den Dienstherren, die Chancen sind jederzeit (vom GG geschützt) für alle Deutsche gleich.
Ich würde es definitiv mit sowas wie Sabbatjahr oder einer gehaltsfreien Beurlaubung versuchen, ansonsten bin ich ganz bei Torquemada.
Eine erneute Verbeamtung liegt nach den gesetzlichen Gegebenheiten bei den Dienstherren, die Chancen sind jederzeit (vom GG geschützt) für alle Deutsche gleich.
Ich würde es definitiv mit sowas wie Sabbatjahr oder einer gehaltsfreien Beurlaubung versuchen, ansonsten bin ich ganz bei Torquemada.
- Baumschubser
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Re: Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
Mit 26 Beamter auf Lebenszeit??? Hab ich da was verpasst?
- Bananen-Willi
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Re: Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
Aber eindeutig Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern gibts kein Mindestalter. In der Regel 3 Jahre BaP (maximal möglich 5 Jahre, § 25 BayBG), dann BaL...unabhängig vom Lebensalter. Die 27er-Schwelle wurde glaub 2008 oder so abgeschafft.Baumschubser hat geschrieben: ↑7. Mai 2017, 17:59 Mit 26 Beamter auf Lebenszeit??? Hab ich da was verpasst?
- Baumschubser
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Re: Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
Wieder was gelernt.
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Re: Was genau geschieht bei Kündigung/Beendigung der Tätigkeit?
27er-Schwelle wurde 2009 abgeschafft.