Angaben zur Steuererklärung bei DU

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honeybee58
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Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von honeybee58 »

Vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem:Arbeitszimmer und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle wirken sich ja bekanntlich positiv bei der Steuererklärung aus.Wie sieht es aber im Krankheitsfall aus, also wenn man lange Zeit dienstunfähig ist ?2015 wurden obige Angaben vom Steuerbüro mit eingerechnet ,(DU seit Frühjahr 15)und es gab auch keinen Einspruch von Seiten Finanzamt. Nun machte mich das Steuerbüro darauf aufmerksam, dass 2016 ab Juli die Frühpensionierung eintrat und damit eventuell Probleme auftreten könnten,wenn sie die erste Hälfte des Jahres Arbeitszimmer und Fahrtkostenpauschale noch mit gerechnet haben.Das Steuerbüro überlässt mir natürlich die Entscheidung,ob sie wie gehabt einrechnen sollen oder nicht.Wie verhält sich das überhaupt im Krankheitsfall? Ich hab mir da ehrlich gesagt, eigentlich bishergar keine Gedanken gemacht.Falls jemand einen Tipp oder Hinweis hat, wäre ich dankbar. Schließlich ist man ja auch nicht unbedingt auf Rückzahlungen ans Finanzamt erpicht.
Torquemada
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Re: Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von Torquemada »

honeybee58 hat geschrieben: 24. Apr 2017, 10:28 Nun machte mich das Steuerbüro darauf aufmerksam, dass 2016 ab Juli die Frühpensionierung eintrat und damit eventuell Probleme auftreten könnten,wenn sie die erste Hälfte des Jahres Arbeitszimmer und Fahrtkostenpauschale noch mit gerechnet haben.Das Steuerbüro überlässt mir natürlich die Entscheidung,ob sie wie gehabt einrechnen sollen oder nicht.Wie verhält sich das überhaupt im Krankheitsfall?
Schwaches "Steuerbüro".

Wenn du dir bitte mal selbst die Anlage N , Zeile 35 auf Seite 2 anschaust, wirst du entdecken, dass hier wahrheitsgemäße Angaben zu machen sind.
Hättest du (auf das "Steuerbüro" kannst du das nie schieben), für 2015 korrekte Angaben gemacht, hättest du überhaupt keine "Fahrkostenpauschale" (der Begriff ist falsch, du meinst offenbar die pauschalierten Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) ansetzen dürfen.

Also haben wir für 2015 eine Steuerverkürzung, in Paragraph 378 Absatz 1 der AO geregelt. Ordnungswidrigkeit....
Oder eine Steuerhinterziehung, weil dir klar sein musste, dass du keine Tage mit Fahrten angeben darfst, wenn du krank zu Hause sitzt.
honeybee58
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Re: Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von honeybee58 »

Na dann bedanke ich mich für eure ehrlichen Antworten,werde mich also tunlichst zurückhalte mit den Angaben.
Torquemada
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Re: Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von Torquemada »

honeybee58 hat geschrieben: 24. Apr 2017, 11:52 Na dann bedanke ich mich für eure ehrlichen Antworten,werde mich also tunlichst zurückhalte mit den Angaben.
Richtig. Die bist pensioniert und für 2016 fällt nichts mehr an.
Dienstunfall_L
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Re: Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn keine Fahrtkosten (bzw steuerrechtl. korrekter Begriff) zur Dienststelle angefallen sind, können die nicht geltend gemacht werden, da stimme ich zu.
Fahrtkosten zu Arzt und Behandlung sind in anderer "Rubrik" anzugeben.

Beim Arbeitszimmer leuchtet es mir nicht ein und ich wurde auch anders informiert dahingehend, dass bis zur Zurruhesetzung ja unklar ist, ob es weiter benötigt wird, deshalb sei es bis zur Zurruhesetzung absetzbar.
War die Info nicht korrekt?
Torquemada
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Re: Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von Torquemada »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 24. Apr 2017, 20:29

Beim Arbeitszimmer leuchtet es mir nicht ein und ich wurde auch anders informiert dahingehend, dass bis zur Zurruhesetzung ja unklar ist, ob es weiter benötigt wird, deshalb sei es bis zur Zurruhesetzung absetzbar.
War die Info nicht korrekt?
Zum Arbeitszimmer hatte ich nichts geschrieben. Stellt sich nur die Frage, ob man da für 2016 noch schlafende Hunde wecken will.
Torquemada
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Re: Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: 25. Apr 2017, 06:41
Dienstunfall_L hat geschrieben: 24. Apr 2017, 20:29 .Beim Arbeitszimmer leuchtet es mir nicht ein und ich wurde auch anders informiert dahingehend, dass bis zur Zurruhesetzung ja unklar ist, ob es weiter benötigt wird, deshalb sei es bis zur Zurruhesetzung absetzbar.
War die Info nicht korrekt?
Für 2015 gehe ich diese Meinung mit. Aber in 2016 ist er in den Ruhestand versetzt worden und hat somit nachweislich in 2016 das Arbeitszimmer nicht benötigt.
Hängt theoretisch davon ab, wann er in den Ruhestand versetzt wurde.
Aber ob sich da das Theater wegen ein paar Monaten lohnt?
Steuerteufel
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Re: Angaben zur Steuererklärung bei DU

Beitrag von Steuerteufel »

Hallo Honeybee, ich weise darauf hin, dass Dich hinsichtlich der steuerlich geltend gemachten "Fahrtkosten" für das Jahr 2015 in jedem Fall die Berichtigungspflicht nach 153 AO trifft. Dir ist spätestens jetzt klar, dass Du diese Aufwendungen nicht geltend machen durftest. Soweit Du der Berichtigungspflicht nicht nachkommst verwirklichst Du den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß 370 AO. Hinsichtlich des Arbeitszimmers kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Wenn Du das AZ tatsächlich für berufliche Zwecke genutzt hast kannst Du dies - bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen - bis zur Frühpensionierung geltend machen. Für 2016 in keinem Fall "Fahrtkosten" geltend machen (Steuerhinterziehung siehe oben). Bei einer Entdeckung steht hier neben der strafrechtlichen Ahndung auch eine disziplinarrechtliche Ahndung (auch nach Pensionierung möglich) im Raum. Vielleicht solltest Du in Dich gehen und die Nachzahlung für 2015 in Kauf nehmen (Stichwort reines Gewissen). LG Steuerteufel
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