Neufestsetzung von Erfahrungsstufen für Beamte in NRW

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Dieter007
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Registriert: 18. Apr 2017, 14:37
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Neufestsetzung von Erfahrungsstufen für Beamte in NRW

Beitrag von Dieter007 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

gem. § 91 Abs. 13 LBesG NRW besteht die Möglichkeit, bis spätestens zum 30.06.2017 einen Antrag auf Überprüfung der Stufenzuordnung und neue Stufenfestsetzung zu stellen.

Dazu folgender Fall:

Der Personalservice hat mitgeteilt, dass eine Neufestsetzung nach Erfahrungsstufen ungünstiger sei, da die Stufenlaufzeit nach dem alten Recht (Besoldungsdienstalter) bereits am 01.10.1992 begonnen hat (21. Lebensjahr). Nach neuem Recht (Erfahrungsstufen) hätte die Festsetzung erst am 01.09.1994 begonnen, also zwei Jahre später.

Das hört sich zunächst plausibel an, aber: Ist es nicht so, dass man nach neuem Recht direkt in der Erfahrungsstufe 2 beginnt, während man nach altem Recht in Stufe 1 eingeordnet wurde? Dann wäre das neue Recht (Erfahrungsstufen) doch 1 Monat günstiger als das alte Recht, oder?

Vielen Dank im voraus für Eure Einschätzungen!
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