Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD

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Edil
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Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD

Beitrag von Edil »

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau ist Teilzeitbeschäftigte bei einer Eheberatungsstelle seit 1998. 2005 erfolgte die Umstellung von BAT auf TVÖD. Bis dorthin erhielten meine Frau und ich jeweils den hälftigen Ehegattenzuschlag. Im Zuge der Besitzstandswahrung erfuhr meine Frau erstmal keine Gehaltseinbußen. Bei einer allgemeinen Überprüfung wurde nun festgestellt, dass mir ab 2008 der volle Ehegattenzuschlag zugestanden hätte. Im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist erhielt ich bis 2013 den restlichen Ehegattenzuschlag nachgezahlt.
Ein Anwalt riet mir, einen Antrag auf 10jährige Verjährungsfrist zu stellen, da ich dies nicht wissen konnte. Die Besoldungsdienststelle lehnte dies u. a. mit der Begründung ab, dass vom Arbeitgeber meiner Frau keine Änderungsmitteilung erfolgte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Vielen Dank!
GFunkt
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Re: Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD

Beitrag von GFunkt »

Welches Besoldungsgesetz gilt?
Edil
Beiträge: 3
Registriert: 11. Apr 2017, 16:24
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Re: Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD

Beitrag von Edil »

Für mich gilt das Bayerische Besoldungsgesetz.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD

Beitrag von GFunkt »

In Bayern ist die Verjährung von Besoldungsansprüchen grundsätzlich in Art. 13 BayBesG geregelt (Verjährungsfrist 3 Jahre, Frist beginnt kenntnisunabhängig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist). Außerdem gilt für Besoldungsansprüche, die vor dem 1.1.2011 entstanden sind eine Übergangsvorschrift, Art. 108 Abs. 7 BayBesG. Deren Satz 1 bestimmt, dass in Fällen, in denen ein Besoldungsanspruch vor dem 1. Januar 2011 entstanden ist, die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Verjährungsbeginn mit Kenntniserlangung) aber noch nicht begonnen hat, die Verjährung nach Art. 13 BayBesG kenntnisunabhängig generell am 1. Januar 2011 beginnt.

Von daher erscheint mir eine Nachzahlung der Besoldung ab 2013 auf den ersten Blick richtig zu sein. Ob für Zeiträume davor ein noch nicht verjährter Amtshaftungsanspruch besteht, wage ich nicht zu beurteilen.
Torquemada
Moderator
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Re: Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD

Beitrag von Torquemada »

Es ist ja bereits an Anwalt im Boot (oder zumindest beraterisch tätig gewesen (siehe TS).
Der kann die Sache schließlich ausfechten. Ist sein Beruf.
Edil
Beiträge: 3
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Re: Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD

Beitrag von Edil »

Vielen herzlichen Dank für die Antworten!
Ein Anwalt, der aber nicht auf Beamtenrecht spezialisiert ist, gab mir den Hinweis. Aber beauftragt habe ich noch keinen Rechtsanwalt. Der Klageweg wäre auch mit größeren Kosten verbunden. Die Streitsumme würde ungefähr 3000 € betragen. Das würde auf jeder Seite auch Ressourcen binden. Von daher bin ich immer noch auf der Suche nach einer einfachen und vielleicht weniger risikoreichen Möglichkeit. Es könnte ja sein, dass es Leute gibt, die in einer ähnlichen Situation sind oder waren.
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