Anwärter Urlaub

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muhil99
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Anwärter Urlaub

Beitrag von muhil99 »

Hallo liebes Forum,

ich bin sei 2016 im kommunalen Verwaltungsdienst als Anwärter tätig.
Momentan habe ich noch Blockunterricht an der Fachhochschule, ab Juni geht es ins Rathaus.

Im Dezember 2016 hat mir die Behörde einen Urlaub für die zweite Junihälfte genehmigt.
Ich habe für diese Zeit eine Fernreise gebucht. Nun hat die Fachhochschule in dieser Zeit ein dreitägiges Methodentraining angesetzt, welches genau in meinen Urlaub fällt (Bekanntgabe also erst im April 2017).

Die Mitarbeiter der Fachhochschule argumentieren "Fachhochschule geht vor Urlaub".
Das kann ich mir nun aber sehr schwer vorstellen, zudem könnte zu dem Termin ja auch jemand krank sein, es müsste daher sowieso ein späterer Nachholtermin für die Hochschule im Hinterkopf behalten werden.

Kann ich mich unbeschwert auf meinen Urlaub freuen oder sollte ich meine Behörde einschalten?

LG

muhil99
Torquemada
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Torquemada »

Solche offenkundigen Fehler in der Planung seitens der Fachhochschule lassen sich (dank gefestigter Rechtsprechung) nicht mehr mit kurzen, burschikosen (und laienhaften) Worthülsen zu deinen Lasten vom Tisch wischen. Die Ausbildung unterliegt zudem der Fachaufsicht eines Ministeriums.

Für dich dürfte sehr einfach gelten, dass dein dir korrekt genehmigter Urlaub ohne jegliche Nachteile von dir angetreten werden kann.
Tyto
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Tyto »

Wie läuft das denn bei eurer FH ab?

Macht diese auch für ein paar Wochen zu und du machst dann Urlaub oder reichst du in der Theoriezeit normal Urlaub ein?
muhil99
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von muhil99 »

Das ist bei uns in Praxis- und Theorieblöcke eingeteilt.
Da ist zwar ein Praxisblock, aber die Methodik-Termine fallen immer in den Praxisblock.
Vorlesungen / Seminare finden in der Zeit, soweit ich weiß, nicht statt.
Tyto
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Tyto »

Dann sehe ich es wie Torquemada, wenn die FH so schlecht plant, der Dienstherr keinen Hinweis gibt (wird in den letzten Jahren vielleicht ähnlich gewesen sein).

Am besten mit dem Dienstherr Rücksprache halten, wenn es sowieso in der Praxis liegt.
muhil99
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von muhil99 »

Ich war nun nochmals, mit dem Ziel der gütlichen Erledigung, im zuständigen Sekretariat.

Der Termin für das Methodik-Training ist lt. Mitarbeiterin noch nicht mal offiziell, offizielle Bekanntgabe ist noch ungewiss, wird aber in den kommenden Wochen erfolgen - sie hatte uns den Termin nur mündlich mitgeteilt, offiziell wohl per Brief oder Mail.

Die Dame wies mich zurecht, mir würde natürlich Urlaub zustehen, es stünde mir aber nicht frei, "einfach 2 Wochen nach Übersee zu fliegen", solange der Termin noch nicht feststehe. ( Wobei das ja keine Unterschied macht, ob ich nun 2 Wochen in Beirut oder im Schwarzwald bin, weg ist weg.)

Zudem wurde auf den Studienführer der Fachhochschule verwiesen, welcher nach Aussage der Mitarbeiterin am ersten Tag ausgeteilt wurde - ich kann mich aber nicht daran erinnern, diesen jemals bekommen zu haben, geschweige denn habe ich jemals irgendwo angegeben, diesen gelesen zu haben.

Im Studienführer steht in einem Zweizeiler "Bitte beachten Sie auch während der Praktischen Phasen die Zeiträume für das Methodentraining. Das Studium hat immer Vorrang!".
Das klingt mir alles aber sehr sehr vage?

Ich habe mich mit der Mitarbeiterin nun geeinigt, dass ich nach offizieller Bekanntgabe nochmals zu ihr komme und wir nach einer alternativen Gruppe aus den Partner-Kursen für mich schauen, um das Methodik-Seminar dennoch zu belegen.

Sind solche Geschichten eigentlich in irgendwelchen Beamtengesetzen geregelt oder ist das alles Ansichtssache?
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Ruheständler
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Ruheständler »

...rein rechtlich könnte ein Anwalt sicherlich das Begehren auf den genehmigten Urlaub nach den gängigen Vorschriften durchsetzen,es bleibt halt nur wie immer die Frage tut man sich letztendlich damit etwas gutes? oder sollte man sich den Gegebenheiten der individuellen Ausbildungsplanung des Dienstherrn fügen,natürlich ist eine gebuchte Fernreise sicherlich nicht so einfach ohne finanziellen Verlust zu stornieren,das Gespräch vor Ort ist meiner Meinung nach die beste Lösung um beiden Seiten gerecht zu werden.
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Torquemada »

Ich würde ich nicht an eine Dame im Sekretariat wenden, sondern an meinen zuständigen Ausbildungsleiter. Der ist nämlich für die Ausbildung und die Urlaubsgewährung zuständig. Und jemand hat doch den Urlaub korrekt genehmigt.
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Hauseltr
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Hauseltr »

Aus "dringenden" betrieblichen Gründen kann die zugesagte Urlaubsgewährung zwar gestrichen werden, aber der Arbeitgeber muss dann für die entstehenden Kosten aufkommen.

So ist mir das bekannt.
Torquemada
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Torquemada »

Hauseltr hat geschrieben: 7. Apr 2017, 13:28 Aus "dringenden" betrieblichen Gründen kann die zugesagte Urlaubsgewährung zwar gestrichen werden, aber der Arbeitgeber muss dann für die entstehenden Kosten aufkommen.

So ist mir das bekannt.
So ist es. Mit etwas menschlicher Empathie wird sich das seitens der Verantwortichen schon lösen lassen.
Im Endeffekt hat jeder seinen Anspruch auf Urlaub. Ist dieser korrekt genehmigt (und der Chef muss sich inforieren, wann es geht und wann nicht), muss die Behörde eventl. Stornokosten des Urlaubs zahlen, WENN sie darauf besteht, dass der Urlaub storniert wird. Und selbst dieses Storno kann sie nur bei Freiwilligkeit erreichen.
Also bitte: in Ruhe mit dem Ausbildungsleiter sprechen....es wird eine Lösung geben.
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Baumschubser
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Baumschubser »

Wir haben jetzt April, der Urlaub soll im Juni sein. Wann bitte gedenken diese Schlafmützen denn, die Termine mal festzusetzen? 3 Tage vorher? Was ist das für eine Fachhochschule? Jeder Arbeitnehmer und auch Beamte müssen irgendwann ihren Urlaub mal planen, weil da ggf. auch Partner und Kinder mit dran hängen. Das muss irgendwann einfach mal endgültig sein und dann ist das so. Und wenn der Urlaub vor Monaten genehmigt wurde, dann ist das so. Kann ja wohl nicht sein, wie hier mit dir umgegangen wird.
Torquemada
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Torquemada »

Richtig !!

Im Frühjahr sollte der Urlaubsplan stehen. Wenn du im Februar z.B. deinen Flug mit Hotel in USA buchst, brauchst du vorher die Urlaubsgenehmigung von der Ausbildungsstelle. Gerade deswegen, falls einer auf die Idee kommt, den Urlaub nicht zu genehmigen.
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Ruheständler
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Ruheständler »

zu meiner aktiven Zeit war es so das mit Ablauf des Monats Dezember die jeweiligen Urlaubsanträge / Planungen für das kommende Urlaubsjahr beim Dienststellenleiter vorliegen musste.
Man sieht ja wo das ganze enden kann wenn Lehrerin ihre Tochter ins Dschungelkamp begleiten will... :shock:
Gruß vom Ruheständler
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Baumschubser
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Re: Anwärter Urlaub

Beitrag von Baumschubser »

Meistens ist das sogar noch viel eher, bei uns beginnt die Urlaubsplanung meist schon kurz nach den Herbstferien. Und wenn diese dann Anfang des Jahres endgültig steht, geht die Personalrotation los und es passt nüscht mehr zusammen.
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