Teildienstfähigkeit mit 75% der Arbeitszeit (30h)

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Elster11
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Teildienstfähigkeit mit 75% der Arbeitszeit (30h)

Beitrag von Elster11 »

Hallo Zusammen,

Durch längere Ausfallzeiten in den Jahren, 2014, 2015 und 2016, hat mein Dienstherr im vergangenen Jahr eine amtsärztliche Untersuchung eingeleitet, die dann im Juni 2016 auch stattfand.
Der Amtsarzt attestierte mir aufgrund vorliegender Erkrankungen eine Teildienstfähigkeit mit 75% der Arbeitszeit und Wegfall der Leitungstätigkeit. Seit 15.09.2016 bin ich wieder dienstfähig, sitze aber trotzdem zu Hause bei vollen Bezügen. Mir liegt ein Schreiben des Dienstherren vor, das eine entsprechende Einsatzmöglichkeit gesucht wird, bis dahin, könne ich den Dienst nicht wieder antreten. Mir wurden drei Stellenausschreibungen zugesandt. Auf die Ergebnisse wurde abgewartet. Die Ausschreibungen waren drei verschiedene Tätigkeiten, mit ein und der selben Auswahlkommission. Leider konnte ich nicht als Gewinnerin der Ausschreibungen hervor gehen.

Es macht sich auch schlecht sich zu bewerben, ohne angeben zu können, welcher Tätigkeit man momentan nachgeht. Die Entscheidungen der Auswahlverfahren wurden mir im Februar bekannt gegeben, welche ich dann sofort an den Dienstherrn weiterleitete.

Nachdem ich mich telefonisch bei meiner Personalsachbearbeiterin über die weitere Vorgehensweise informierte wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass man nun die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand prüfe.

Seit meiner amtsärztlichen Untersuchung im Juni 2016, hat sich aufgrund von Medikamentenumstellungen meine Gesundheitszustand stark zum positiven verändert.
Das erstellte Gutachten ist heutiger Sicht nicht mehr richtig.

Ich habe bereits schriftlich meine Dienstherrn informiert, dass ich einer Versetzung in den Ruhestand nicht zustimmen werde und darum gebeten eine erneute Untersuchung einzuleiten.

Ich möchte arbeiten, darf aber nicht.

Meine Fragen nun dazu:
1. Wie alt muss ein amtsärztliches Gutachten sein, sollte es zum Klageverfahren kommen.
2. Kann ich den Dienstherrn auffordern, eine erneute Untersuchung einzuleiten.
3. Welche Nachweise muss der Dienstherr erbringen um nachzuweisen,dass er Weiterverwendung vor der Ruhestand ausgelotet hat. Nur Abfragen in anderen Behörden reicht meiner Meinung nicht aus.
4. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, belaufen sich die Gesamtkosten laut Rechtsanwalt zwischen 6000 -7000 Euro. Gibt es noch weitere Möglichkeiten rechtssicher begleitet zu werden?


Über Antwortn würde ich mich sehr freuen
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