Versorgungsbezüge "Absenkungs"faktor - neuerdings vermindert

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Dienstunfall_L
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Versorgungsbezüge "Absenkungs"faktor - neuerdings vermindert

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

in HB erhalte ich seit Ende 2015 Unfallruhegehalt.

Die neue Bezügemitteilung erklärt mir:
Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen vom 20.12.2016 (Brem.GBl. Nr. 135) hat der Gesetzgeber für alle Versorgungsempfänger*innen ab 01.01.2017 die ruhegehaltsfähigen Versorgungsbezüge durch Multiplikation mit einem Faktor vermindert. In tatsächlicher Hinsicht werden sich die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge dadurch um ca. 0,4% vermindern.
Der gesetzliche Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Freibetrag wurden berücksichtigt.
1.
Wer kann mir erklären, was es mit diesem Faktor der Verminderung auf sich hat, wo kann ich dazu etwas Verständliches nachlesen, nach welchen Stichwörtern muss ich suchen? (Habe es mit Absenkungsfaktor versucht, aber wurde nicht schlauer.)

2.
Das GBl habe ich gefunden, ich verstehe es aber nicht.
Was wurde warum geändert?
Dann frage ich mich auch: Gilt nicht Bestandschutz? Ich hatte Ende 2015 und im Jahr 2016 keine "Absenkung".

3.
Ich weiß nicht mehr, wo ich die Info gelesen und gefunden habe, dass bei Unfallruhegehalt kein Absenkungsfaktor (oder wie es heißt) zur Anwendung kommt.
Vielleicht war das abhängig vom BL?
Evtl. wäre dann im Zitat oben die Betonung auf "alle" ("für alle Versorgungsempfänger*innen") zu legen?

Ich blicke nicht durch, ich verstehe nicht, um was es geht.
Wenn jemand das in nicht juristischen Worten erklären (übersetzen) kann und Nerv darauf hat, um mir zu helfen, dann danke ich vielmals!

LG
Dienstunfall_L
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Re: Versorgungsbezüge "Absenkungs"faktor - neuerdings vermindert

Beitrag von Dienstunfall_L »

Danke für den Service.

Hier noch Brem.GBl. Nr. 123 (S. 564) https://ssl.bremen.de/senatskanzlei/six ... signed.pdf vom 28.11.2014, auf das Bezug genommen wird.

Nov. 2014 war ein Verminderungsfaktor für bestimmte Fälle festgelegt worden.

Kann mir jemand erklären, was es mit diesem Faktor auf sich hat?
Wodurch rechtfertigt sich die Verminderung durch diesen Faktor?
Wird der dauerhaft angewandt bis Lebensende (Ende der Versorgungsansprüche) - und wo kann ich so etwas nachlesen?

LG
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