Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

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Klaus1717
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Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo :)
habe mich freiwillig für 6 Monate ( nach Aufruf, durch Schließung JVA Münster ) an die wieder
ans Netz gegangene JVA Mönchengladbach (Zweigestelle Willich) abordnen lassen.
Habe nun einen Dienstweg von 34,3 Kilometern, und mir eigentlich, da über 30 Km, Wegegeld
erhofft.
Leider hat man mir die kürzeste Strecke augerechnet, welche nur 28,7 Kilometer ergibt.
Für diese brauche ich allerdings auch statt 25 (80 % AB, ca.45-60 Minuten ( 21 Ampeln , sonst 2, Durchfahrt mehrerer Orte)
zum Dienst.
Also absoluter Blödsinn diese Strecke zu nehmen.
Die Frage könnt ihr euch schon denken. Muss ich das so hinnehmen oder gibt es die Möglichkeit
des Einpruches gegen die Verwährung des Trennungsgeldes ?
Würde mich sehr über eine fachundige Antwort freuen.
Einen freundlichen Gruß an alle Leser :)
sdh1807
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

TGV § 1(3)
Trennungsgeld wird nur gewährt, wenn
1.   bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 13 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist und
die Wohnung nicht im Einzugsgebiet (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt,

BUKG § 3
(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge
1.aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß
a)mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist,
b)der Umzug aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden soll,
c)die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet) oder


Verwaltungsvorschrift zum BUKG
3.1.4
Die Umzugskostenvergütung darf auch dann nicht zugesagt werden, wenn der Berechtigte schon im Einzugsgebiet wohnt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c). Maßgebend für die Frage, ob die Wohnung im Einzugsgebiet liegt, ist allein ihre Entfernung von der neuen Dienststätte. Die Zusage ist nicht zu erteilen, wenn die Wohnung im neuen Dienstort liegt.
Bei der Berechnung der 30-km-Grenze ist die kürzeste "üblicherweise befahrene Strecke" von der Wohnung zur Dienststätte zugrunde zu legen. Üblicherweise befahrene Strecken sind die Verkehrswege, auf denen die Dienststätte mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln oder mit privaten Kraftfahrzeugen erreicht werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Verkehrsweg der Berechtigte persönlich benutzt.
Torquemada
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben: 14. Feb 2017, 12:00 Üblicherweise befahrene Strecken sind die Verkehrswege, auf denen die Dienststätte mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln oder mit privaten Kraftfahrzeugen erreicht werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Verkehrsweg der Berechtigte persönlich benutzt.
Lässt es sich da nicht trefflich streiten, wenn die kürzeste Wegstrecke so blödsinnig ist, dass sie kein normaler Mensch fährt?
Was sagen die üblichen Navigationssysteme bzw. Google-Maps?
Klaus1717
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von Klaus1717 »

Navi sagt natürlich auch als schnellste / optimale Strecke die 34 km..kürzeste natürlich die knapp 29 ...
Ja die Gesetzeslage habe ich auch gegoogelt... danach war ich genauso klug wie vorher...
hatte gehofft, dass jemand mal in einer ähnlichen Lage ist /war.
Hanswurst I.
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von Hanswurst I. »

Zeit nachweisen. Strecke A ist kürzer, dauert aber 45 min während B länger ist, aber in 20 min zu fahren ist.

Ich habe das ähnlich. 8km morgens quer durch die Stadt in 15 min und abends 15 km aussenrum in gleicher Zeit weil innen unfahrbar um die Zeit ohne einen Schlaganfall zu erleiden. Das FA erkennt´s an und die Reisekostenstelle hat auch noch nie gemeckert wenn das plausibel erklärt wird.
Klaus1717
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von Klaus1717 »

Bedanke mich für die Antworten. Werde es jedenfalls mal beantragen.
Ein Versuch ist es wert und kostet nichts.
sdh1807
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

Die rechtliche Lage ist hier zumindest nach Bundesrecht eindeutig.
(vielleicht regelt das Land ja etwas anderes, meine Zitate betreffen ja Bundesrecht)

Damit man eben nicht vortrefflich darüber streiten muss, legt der Gesetzgeber in der Verwaltungsvorschrift zum BUKG eben genau fest dass für die kürzeste Strecke maßgeblich ist das auf diesem Wege die Dienststelle erreicht werden kann.
Die benötigte Zeit spielt dabei keine Rolle. Die Strecke muss nur befahrbar sein (also keine Wirtschaftswege). Natürlich darf jeder fahren, wie er will, das führt jedoch nicht dazu das ein Anspruch auf TG entsteht.
Sollte der Anspruch anerkannt sein, wird dann jedoch die Strecke erstattet, die man tatsächlich fährt, wenn dadurch Zeit gespart wird.
Also Trennungsgeldanspruch nicht mit dem verwechseln, was erstattet wird.

Beantragen sollte man natürlich immer, dann wird zumindest rechtskräftig abgelehnt und man weiß woran man ist.
Klaus1717
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo sdh

Werde es auf jedenfall versuchen.
Das ganze hört sich jedenfalls in meinen Ohren, und denen der Kollegen
,die sich deine Antwort durchgelesen haben, nach einem ganz klaren jein an.
Natürlich fahre ich keine Feldwege auf der kürzesten Strecke ( welche bei google maps )
nicht mal mehr angezeigt wird.
Laut FALK gibt es diese Kurzstrecke aber, wenn man ganz runter scrollt.
Fakt: Kein vernünftiger Mensch würde 28 KM zum Dienst fahren wenn er dafür ca. 20 Min
länger braucht wie die 34 Kilometer in 25 Minuten
Bin kein Streithammel, aber das würde ich so nicht einsehen.
Werde jetzt erst einmal abwarten und Tee trinken. :-)
Torquemada
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von Torquemada »

Mach das. Nur wenn sich Leute gegen Dinge wehren, passiert was. Sonst hätten wir immer noch alles wie 1950.
sdh1807
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Re: Abordnung an die JVA MG kein Trennungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

Im wirklichen Zweifelsfall einfach zum Katasteramt gehen und um amtliche Entfernungsermittlung der kürzesten befahrbaren Strecke bitten.
Bei der Bundeswehr hat so was der GeoInfoDienst der Bw gemacht.
Zu meinen Zeiten beim Katasteramt haben wir solche Ermittlungen aber auch gemacht.

Wenn Sie wollen schreiben Sie mir eine PN mit den Adressen und ich schaue mal was ich als Abrechner für TG als Strecke ermitteln würde.
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