Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

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honeybee58
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Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

Beitrag von honeybee58 »

Liebe Forenleser-und -schreiber,
ich habe folgendes Problem: mit Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand zum 1.7.2016 wegen DU beantragte ich die Aussetzung der Kürzung meiner Bezüge aufgrund des VersAusG wegen Scheidung.Ich erhalte nun monatlich 1500 euro,da die Kürzung in Höhe von 240 Euro ausgesetzt wurde. Mein Exmann und ich beziehen beide noch keine Leistung von anderen Versicherungsträgern. Nun erhielt ich ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde , dass diese Kürzung rechtswidrig wäre, ich zitiere:"da bei der Berrechnung des Aussetzungsbetrages keine Saldierung der Anrechte vorgenommen, sondern lediglich dasvon mir erworbene Anrecht, aus dem ichnoch keine Leistungenbeziehen konnte, in Ansatz gebracht wurde". Die Neuberechnung würde "einen vollumfänglichen Wegfall der Bisherigen Aussetzung" bedeuten. Bevor ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wird, erhalte ich die Möglichkeit, mich "zu den für die Entscheidung erhheblichen Tatsachen zu äußern". Ich habe also eine Stellungnahme bis zum 1.3. abzugeben. ??????
wie soll das bitte aussehen , ich habe keine Ahnung, was ich an den Tatsachen ändern kann,wozu ich Stellung beziehen soll ,ich kann nur mitteilen, dass ich , wenn die Kürzung nicht mehr ausgesetzt wird, genau 1250 Euro im Monat habe, das heißt für mich konkret, abzüglich aller Verbindlichkeiten wie VersicherungMiete,Nebenkosten.... noch 450 Euro als Alleinstehende zum Leben habe!! Wenn mir jemand einen Tipp geben kann,wie ich mich verhalten soll, wäre ich euch sehr verbunden.
herr b
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Re: Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

Beitrag von herr b »

Auch wenn ich dir zu deiner Frage keine Antwort geben kann. Du musst mit 1250€ netto auskommen, Glückwunsch. Ich muss mit 880€ auskommen! Und das alles nur weil meine Ex mich schröpft ohne Ende...
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
honeybee58
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Re: Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

Beitrag von honeybee58 »

HerrB,danke für deine Antwort. Dann musst du ein Überlebenskünstler sein. da bleibt einem aber nichts mehr übrig, wenn man alle laufenden Kosten bedient hat :(
Torquemada
Moderator
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Re: Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

Beitrag von Torquemada »

Aufstockende Leistungen nach SGB II bzw. XII ? Oder eventl. Wohngeld?
mecki111
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Re: Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

Beitrag von mecki111 »

Nach § 35 Abs. 3 VersAusglG erfolgt die Aussetzung der Kürzung nur in dem Umfang, wie du keine Leistungen aus dem im sogenannten Hin-und-Her-Ausgleich (gilt für Entscheidungen seit September 2009) erworbenen Anrecht beziehen kannst. Wurden für dich z.B. 50 € in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet, wird der Kürzungsbetrag nur um diesen Betrag (ggf. dynamisiert) vermindert.
Bei dem Schreiben der Versorgungsstelle handelt es sich um eine Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes. Ohne Stellungnahme wird wie darin geschildert verfahren. Sollte die Versorgungsstelle eine Rückforderung beabsichtigen, wäre in jedem Fall eine Stellungnahme angebracht, mit der du darauf verweist, dass du von der Materie keine Ahnung hast und dich im Übrigen auf den Wegfall der Bereicherung berufst, zumal der Fehler allein bei der Versorgungsstelle lag.
Viel Erfolg dabei
Es grüßt der Mecki
honeybee58
Beiträge: 33
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Re: Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

Beitrag von honeybee58 »

Hallo Mecki,ich verstehe das nicht richtig.Ich muss z.B.100€ an meinen Ex abgeben und kriege von ihm 25€,Differenz also 75. Und wie jetzt weiter ?? Müsste dann der Kürzungsbetrag für mich um diese 75 € gemindert werden?
mecki111
Beiträge: 73
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Re: Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG

Beitrag von mecki111 »

Hallo honeybee,
bei Vorliegen der Voraussetzungen könntest du 25 € bekommen. Da die Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen, wird der Kürzungsbetrag um die 25 € vermindert.
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