Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin BaL im mD der Justiz des Landes Niedersachsen und würde gern ein Jura-Studium beginnen. Hierfür plane ich, mich ohne Bezüge beurlauben zu lassen. Da ich einen entsprechenden Antrag laut Merkblatt des NLBV ca. sechs Monate vor geplantem Antritt des Urlaubs einreichen sollte, ich bis dahin aber keine Rückmeldung habe, ob ich den Studienplatz überhaupt bekomme, stellt sich mir die Frage, wie kurzfristig ich diesen Antrag wieder zurückziehen könnte, um den Urlaub nicht anzutreten. Ohne Studienplatz benötige ich den Urlaub ja nicht. Die Bescheide gehen aber bestenfalls erst ca. zwei bis drei Monate vor Studienbeginn raus. Dann erst den Antrag auf Urlaub ohne Bezüge zu stellen dürfte viel zu knapp sein.
Könnte ich also bei einem negativen Bescheid kurzfristig den Antrag zurücknehmen und den Urlaub nicht antreten? Oder habe ich dann das Problem, so schnell nicht wieder auf meinen Arbeitsplatz zu kommen?
Danke schon einmal für die Hilfe
Urlaub ohne Bezüge zwecks Studium
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Re: Urlaub ohne Bezüge zwecks Studium
Einfach mal die Lage mit dem/der Personalverantwortlichen abklären.
Antrag auf Beurlaubung sollte dann so gestellt sein: ".......beabsichtige, ab dem WS 2017/18 ein Jurastudium aufzunehmen und werde mich um einen Studienplatz bewerben. Dieser Antrag gilt nur für den Fall, dass ich einen Studienplatz bekomme."
Großzügig, dein Dienstherr, dass es hierfür überhaupt eine Beurlaubung gewährt.
Antrag auf Beurlaubung sollte dann so gestellt sein: ".......beabsichtige, ab dem WS 2017/18 ein Jurastudium aufzunehmen und werde mich um einen Studienplatz bewerben. Dieser Antrag gilt nur für den Fall, dass ich einen Studienplatz bekomme."
Großzügig, dein Dienstherr, dass es hierfür überhaupt eine Beurlaubung gewährt.
Re: Urlaub ohne Bezüge zwecks Studium
Danke für die Antwort!
Gewährt hat er sie ja noch nicht, da ich den Antrag noch nicht gestellt habe
Ich kann nur hoffen, dass dem stattgegeben wird. § 64 NBG ist da relativ schwammig.
Soll angeblich aber nicht so selten vorkommen, wie man glaubt, daher versuche ich es einfach mal.
Gewährt hat er sie ja noch nicht, da ich den Antrag noch nicht gestellt habe
Ich kann nur hoffen, dass dem stattgegeben wird. § 64 NBG ist da relativ schwammig.
Soll angeblich aber nicht so selten vorkommen, wie man glaubt, daher versuche ich es einfach mal.
Re: Urlaub ohne Bezüge zwecks Studium
Dran denken, während Urlaub ohne Bezüge fällt die Beihilfe weg und man muss sich zu 100% privat versichern
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Re: Urlaub ohne Bezüge zwecks Studium
Nöö....ganz in Ruhe mit der früheren gesetzlichen KV klären. Befreiung wurde nämlich nicht für das Studium beantragt sondern er gab kraft Beamtengesetzes keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV.
Re: Urlaub ohne Bezüge zwecks Studium
Für die Zeit der Beurlaubung würde ich eine Anwartschaft bei der PKV laufen lassen und mich über meinen Mann gesetzlich versichern.
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Re: Urlaub ohne Bezüge zwecks Studium
Tja, wieder was gelernt