Neuberechung der Erfahrungsstufen nach neuem/alten Recht

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Sibi
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Behörde: Finanzamt

Neuberechung der Erfahrungsstufen nach neuem/alten Recht

Beitrag von Sibi »

Hallo zusammen,

ich glaube, meine Besoldungsstufe wurde falsch festgesetzt.
Ich habe zwar bereits einen Antrag laufen, aber da habe ich nun den Hinweis bekommen, dass sich bei mir nichts ändert. Ich würde daher gerne wissen, ob ich im Unrecht bin.

Ich war von August 2011 bis August 2014 im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes.
Mit Wirkung zum 01.08.2014 wurde meine Besoldung nach A9 Stufe 2 festgelegt.

Geboren: Juni 1990
BDA: 01.06.2011
Aufstieg Stufe 2: 01.06.2013
Aufstieg Stufe 3: 01.06.2015
Aufstieg Stufe 4: 01.06.2017


Durch die Prüfung meines Antrages hat die zuständige Behörde mir mitgeteilt, dass es beim gleiche Ergebnis bleiben würde, da meine Stufe nach Abschluss meiner Prüfung ab dem 01.08.2014 mit 2 festlegt wurde.
Ich hätte aber gedacht, dass es nach dem alten Recht nach der Vollendung des 21. Lebensjahres als Grundlage für die Erfahrungsstufen gehen würde und dann wäre meine Rechnung doch eigentlich richtig, oder?

Kann mir da jemand helfen? Habe ich richtig gerechnet oder etwas übersehen?
Frau M.
Beiträge: 41
Registriert: 7. Dez 2015, 11:04
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Re: Neuberechung der Erfahrungsstufen nach neuem/alten Recht

Beitrag von Frau M. »

Um welches Bundesland handelt es sich hier?
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