Behörde weigert sich falsche Stufenfestsetzung zu korrigieren
Verfasst: 3. Jan 2017, 18:41
Hallo zusammen,
ich glaube, meine Besoldungsstufe wurde falsch festgesetzt und meine Behörde weigert sich, die Festsetzung zu prüfen und mich entsprechend zu bescheiden. Von dort heißt es, ich müsste als Beamter es gehobenen Dienstes selbst in der Lage sein, festzustellen, dass ich in der richtigen Stufe bin. Der Behörde habe ich jedoch vorgerechnet, dass ich in der falschen Stufe bin. Eine Erwiderung gab es dazu nicht mehr.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Unrecht bin oder doch die Behörde.
Ich war von August 2011 bis Juli 2014 im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes.
Mit Wirkung zum 01.08.2014 wurde meine Besoldung nach A9 Stufe 5 festgelegt.
Da ich mich zum Zeitpunkt der Überleitung des Besoldungsrechts noch im Vorbereitungsdienst befand, trifft auf mich das Übergangsrecht zu. Demnach ist meine erste Besoldungsstufe nach dem BDA-Verfahren festzusetzen und erst ab dem Tag meiner Ernennung wird nach neuem Recht (LBesG NRW) gezählt. Berücksichtigungsfähige Zeiten werden jedoch nicht angerechnet.
Da ich Jahrgang 1983 bin, müsste das dann so gerechnet werden:
Geboren: November 1983
BDA: 01.11.2004 - A9 Stufe 2 (Einstieg)
Aufstieg Stufe 3: 01.11.2006
Aufstieg Stufe 4: 01.11.2008
Aufstieg Stufe 5: 01.11.2010
Aufstieg Stufe 6: 01.11.2013
Also müsste ich zum Zeitpunkt meiner Ernennung 2014 in Stufe 6 gewesen sein. Meine Behörde hat mich aber in Stufe 5 gesteckt und weigert sich nun, sich mit meiner Berechnung auseinanderzusetzen. Wenn man mir das Gegenteil aufzeigen könnte, wäre ich ja zufrieden. Aber man will mich weder positiv noch negativ bescheiden.
Kann mir da jemand helfen? Habe ich richtig gerechnet oder etwas übersehen?
ich glaube, meine Besoldungsstufe wurde falsch festgesetzt und meine Behörde weigert sich, die Festsetzung zu prüfen und mich entsprechend zu bescheiden. Von dort heißt es, ich müsste als Beamter es gehobenen Dienstes selbst in der Lage sein, festzustellen, dass ich in der richtigen Stufe bin. Der Behörde habe ich jedoch vorgerechnet, dass ich in der falschen Stufe bin. Eine Erwiderung gab es dazu nicht mehr.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Unrecht bin oder doch die Behörde.
Ich war von August 2011 bis Juli 2014 im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes.
Mit Wirkung zum 01.08.2014 wurde meine Besoldung nach A9 Stufe 5 festgelegt.
Da ich mich zum Zeitpunkt der Überleitung des Besoldungsrechts noch im Vorbereitungsdienst befand, trifft auf mich das Übergangsrecht zu. Demnach ist meine erste Besoldungsstufe nach dem BDA-Verfahren festzusetzen und erst ab dem Tag meiner Ernennung wird nach neuem Recht (LBesG NRW) gezählt. Berücksichtigungsfähige Zeiten werden jedoch nicht angerechnet.
Da ich Jahrgang 1983 bin, müsste das dann so gerechnet werden:
Geboren: November 1983
BDA: 01.11.2004 - A9 Stufe 2 (Einstieg)
Aufstieg Stufe 3: 01.11.2006
Aufstieg Stufe 4: 01.11.2008
Aufstieg Stufe 5: 01.11.2010
Aufstieg Stufe 6: 01.11.2013
Also müsste ich zum Zeitpunkt meiner Ernennung 2014 in Stufe 6 gewesen sein. Meine Behörde hat mich aber in Stufe 5 gesteckt und weigert sich nun, sich mit meiner Berechnung auseinanderzusetzen. Wenn man mir das Gegenteil aufzeigen könnte, wäre ich ja zufrieden. Aber man will mich weder positiv noch negativ bescheiden.
Kann mir da jemand helfen? Habe ich richtig gerechnet oder etwas übersehen?