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Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 14. Dez 2016, 12:56
von wolfi049
Hallo Leute.

Nachdem der Amtsarzt einen für DU hält, folgt ja in den meisten Fällen die Anstalt seinem Gutachten. D.h. die Anstalt teilt mir schriftlich mit, dass sie mich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Ich kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben. Nachdem man keinen Einspruch eingelegt hat, folgt ja die Mitteilung der Zuruhesetzung, die mit Ablauf des Monats wirksam ist.

Nun meine Frage. Handelt es sich bei den Briefen um Einschreiben?

Danke

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 14. Dez 2016, 13:04
von herr b
Sowas wird immer per Einschreibenn kommen!!!

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 14. Dez 2016, 13:55
von Andrea55
Bei mir per PZU, gelbe Post

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 14. Dez 2016, 14:40
von Torquemada
herr b hat geschrieben:Sowas wird immer per Einschreibenn kommen!!!
Nein. Weil ein Einschreiben (entgegen der Laienmeinung) die Zustellung eben nicht garantiert.
Deshalb PZU.

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 14. Dez 2016, 16:33
von wolfi049
Danke euch

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 17. Dez 2016, 12:39
von herr b
@Torquemada, du hast natürlich Recht. Ich hab mich falsch ausgedrückt.

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 17. Dez 2016, 16:20
von wolfi049
Aktualisierung:

Habe heute das Schreiben meiner Anstalt erhalten, dass ich in den Ruhestand versetzt werde. 4 Wochen Zeit Einspruch einzulegen usw.
Das Schreiben kam als normaler Brief, d.h. weder per Einschreiben geschweige denn als PZU.
Wenn ich jetzt arschig wäre, könnte ich ja nach Ablauf der 4 Wochen, wenn ich die Zuruhesetzungsurkunde bekomme ja behaupten, dass ich das erste Schreiben nicht erhalten habe und dementsprechend auch nicht Einspruch hätte einlegen können.
Vorteil 1- 2 Monate volles Gehalt. Wäre zwar gemein aber in meiner Situation sinnvoll.

Würdet ihr das machen???

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 17. Dez 2016, 16:22
von wolfi049
2ter Punkt.
Muss ich nicht über die Möglichkeit der Hinzuziehung des Personalrats informiert werden?

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Verfasst: 8. Mär 2017, 18:09
von Wachtelmeistel
Qwolfie049

In der Justiz zählt ein Brief der nicht zurück kommt als zugestellt.
Bei einenem Einschreiben bestätigt der Postzusteller das er das Einschreiben in den Briefkasten zugestellt hat.
Sicherste ist die PZA