Brief zur Zuruhesetzung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
wolfi049
Beiträge: 39
Registriert: 6. Jul 2016, 15:35
Behörde:

Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von wolfi049 »

Hallo Leute.

Nachdem der Amtsarzt einen für DU hält, folgt ja in den meisten Fällen die Anstalt seinem Gutachten. D.h. die Anstalt teilt mir schriftlich mit, dass sie mich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Ich kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben. Nachdem man keinen Einspruch eingelegt hat, folgt ja die Mitteilung der Zuruhesetzung, die mit Ablauf des Monats wirksam ist.

Nun meine Frage. Handelt es sich bei den Briefen um Einschreiben?

Danke
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von herr b »

Sowas wird immer per Einschreibenn kommen!!!
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Andrea55
Beiträge: 207
Registriert: 11. Apr 2013, 00:15
Behörde:

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von Andrea55 »

Bei mir per PZU, gelbe Post
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von Torquemada »

herr b hat geschrieben:Sowas wird immer per Einschreibenn kommen!!!
Nein. Weil ein Einschreiben (entgegen der Laienmeinung) die Zustellung eben nicht garantiert.
Deshalb PZU.
wolfi049
Beiträge: 39
Registriert: 6. Jul 2016, 15:35
Behörde:

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von wolfi049 »

Danke euch
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von herr b »

@Torquemada, du hast natürlich Recht. Ich hab mich falsch ausgedrückt.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
wolfi049
Beiträge: 39
Registriert: 6. Jul 2016, 15:35
Behörde:

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von wolfi049 »

Aktualisierung:

Habe heute das Schreiben meiner Anstalt erhalten, dass ich in den Ruhestand versetzt werde. 4 Wochen Zeit Einspruch einzulegen usw.
Das Schreiben kam als normaler Brief, d.h. weder per Einschreiben geschweige denn als PZU.
Wenn ich jetzt arschig wäre, könnte ich ja nach Ablauf der 4 Wochen, wenn ich die Zuruhesetzungsurkunde bekomme ja behaupten, dass ich das erste Schreiben nicht erhalten habe und dementsprechend auch nicht Einspruch hätte einlegen können.
Vorteil 1- 2 Monate volles Gehalt. Wäre zwar gemein aber in meiner Situation sinnvoll.

Würdet ihr das machen???
wolfi049
Beiträge: 39
Registriert: 6. Jul 2016, 15:35
Behörde:

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von wolfi049 »

2ter Punkt.
Muss ich nicht über die Möglichkeit der Hinzuziehung des Personalrats informiert werden?
Wachtelmeistel
Beiträge: 4
Registriert: 15. Feb 2017, 12:11
Behörde: STA

Re: Brief zur Zuruhesetzung

Beitrag von Wachtelmeistel »

Qwolfie049

In der Justiz zählt ein Brief der nicht zurück kommt als zugestellt.
Bei einenem Einschreiben bestätigt der Postzusteller das er das Einschreiben in den Briefkasten zugestellt hat.
Sicherste ist die PZA
Antworten