Seite 1 von 1

BY: Verweigerung der Kommunikation?

Verfasst: 20. Nov 2016, 21:01
von Slia_Mu
Liebe Forenteilnehmer,

ich würde um eure Einschätzung zu folgender fiktiver Situation bitten:

Angenommen, ein Beamter einer bayerischen Behörde würde sich vom stellv. Leiter der Dienststelle ungerecht behandelt fühlen, wobei sein Gefühl nicht auf Tatsachen begründbar wäre. Nun teilte der Beamte dem stellv. Leiter schriftlich mit, dass er ab sofort und in Zukunft aufgrund einer nicht gegebenen Vertrauensbasis nur noch mit dem Leiter der Dienststelle kommunizieren würde.

Hätte der Beamte das Recht, sich so zu verhalten? Welche möglichen Folgen könnte eine solche Haltung haben, wenn der Beamte sich beispielsweise auch der Einladung zu einem klärenden Gespräch durch Fernbleiben entziehen würde?

Vielen Dank.

Re: BY: Verweigerung der Kommunikation?

Verfasst: 21. Nov 2016, 01:58
von Mikesch
Aus dem Bauch heraus...
Der stellv. Leiter ist wohl auch der Vorgesetzte. Dienstl. Weisungen hat der Beamte sehr wohl auch mündl. entgegen zu nehmen, ebenso auch rein dienstl. zu kommunizieren. Z.B. die Frage nach einem Sachverhalt zu beantworten...
Macht er das nicht, kann es ein Dienstvergehen sein...
Alles was darüber hinaus geht, muss er natürlich nicht. Ebenso wenig muss er an einem Gespräch teilnehmen, wenn es sich um eine Einladung handelt. Ist es eine Weisung zu erscheinen, muss er, erscheint er nicht, kann es ebenso ein Dienstvergehen sein.

Sicherlich sind Dienstvergehen nicht exakt definiert, aber dies lässt sich leicht konstruieren, wenn er seine Dienstpflichten verletzt. Dazu gehört auch die Kommunikation mit dem Vorgesetzten, da ansonsten das ganze System ad absurdum geführt werden würde.
Liegt ein Dienstvergehen vor, kann das disziplinarische Folgen haben.

Der Beamte scheint noch jung und unreif zu sein, sonst würde er solch einen Blödsinn nicht machen.
Mit einem Vorgesetzten, mit dem ich nicht kann, kommuniziere ich auf rein dienstlicher Basis. Bei jeder subjektiven Richtung ließe ich den stehen.
Nie käme ich auf die Idee, ein nicht Kommunizieren wollen einem Leiter schriftlich mitzuteilen und dann sogar ein klärendes Gespräch abzulehnen.
Wenn ich schon so etwas anleiern würde, dann hätte ich auch die Eier in der Hose, das zu klären!

Abgesehen von den evtl. rechtl. Folgen wäre für solch einem Feigling die Karriere beendet, da der Beamte scheinbar nicht gewillt ist, eine Lösung des Problems zu finden und er als unglaubhafter Stänkerer da steht.

Re: BY: Verweigerung der Kommunikation?

Verfasst: 21. Nov 2016, 09:19
von Slia_Mu
Vielen Dank für diese wertvolle Einschätzung. In unserem fiktiven Fall wäre der Beamte allerdings kurz vor der Pensionierung (2 Jahre) und hat scheinbar keine Lust mehr, sich in ein neues Aufgabengebiet einzuarbeiten und versucht dem, durch Kommunikationsverweigerung zu entgehen...

Re: BY: Verweigerung der Kommunikation?

Verfasst: 21. Nov 2016, 12:48
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben:Und wenn der Beamte in dem fiktiven Fall ein Disziplinarverfahren an den Hals bekommt, dann kann er sich eventuell von seiner fiktiven Pension verabschieden.
Dem "fiktiven Beamten" ist es in so eine Fall angeraten, einen Facharzt für Psychiatrie aufzusuchen und seine Anspassungsstörungen und eventl. Borderlinegeschichten anzusprechen. Dann wäre ein "fiktives" Disziplinarverfahren nämlich schon etwas schwieriger, da eine reale Erkrankung bei dem "fiktiven Beamten" vorläge, die seine Steuerungsfähigkeit beeinflusste...

Re: BY: Verweigerung der Kommunikation?

Verfasst: 21. Nov 2016, 17:05
von Ruheständler
,,fiktiv,, oder ,,real,, ? so ganz fremd und unrealistisch ist solch ein Geschehen bestimmt nicht ,zu meiner aktiven Zeit wurde solch ein Vorgehen von den disziplinarischen Vorgesetzten bzw, von den Personen die sich dazu berufen gefühlt haben Entscheidungsgewalt ausüben zu können an den Mann bzw.die Person gebracht.Nicht jeder hat so ein Erfahrungsschatz und Durchsetzungsvermögen wie z.B. Mikesch um sich vor solch einer Vorgehensweise entsprechend zu schützen,das kann dann manchmal schon die eigene Psyche in die Knie zwingen,und jedesmal einen Fachanwalt mit seinen Problemen zu beauftragen ist auch nicht jedem möglich.
In meinen knapp 45 Dienstjahren habe ich schon einige Vorgesetzte unbeschadet überlebt :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler

Re: BY: Verweigerung der Kommunikation?

Verfasst: 21. Nov 2016, 18:29
von Mikesch
Na ja, der Sachverhalt hier ist doch der:
Beamter, 2 Jahre vor der Pense hat keine Lust eine neue Aufgabe wahr zu nehmen und hofft, durch Nichtkommunikation daran vorbei zu kommen und auch ein Lösungsgespräch ablehnt (so steht es im Text).
Hier ist es der Beamte, der Stress macht...