Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

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Amtsdackel
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Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Zuverdienstgrenze bei meiner Pension. Hierzu gibt es so viele verschiedene Aussagen der zuständigen Stelle, dass ich Euch mal fragen wollte. Die Aussagen gehen von 570 € Nettohinzuverdienstgrenze bis hin zu 1600€ Bruttozuverdienstgrenze. Was ist richtig?

Anbei ein Foto meines Bescheides.

Gruß Amtsdackel
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herr b
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von herr b »

Moin Amtsdackel, hat mit deiner Frage nix zu tun, aber darf ich mal fragen wie alt du bist? Finde das etwas wenig was du an MIndestversorgung bekommst. Komme aus NRW und habe auch nur die Mindestversorgung, die aber knapp 130€ höher als deine ausfällt.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Amtsdackel
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
ich bin 41 Jahre alt.

Gruß
Gertrud1927
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Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Im BeamtVG § 53 steht folgendes über Höchstgrenze bei Versorgung plus Erwerbseinkommen.
(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 7), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze.
(2) Als Höchstgrenze gelten
3.
für Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder nach § 52 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe von 71,75 vom Hundert des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 sowie eines Betrages von monatlich 450 Euro zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres.
Ich denke Dein Beispiel ganz grob auch wenn es für manchen vielleicht Quatsch ist.
Endstufe A4. 2500 *72% =1800 * 1,5 =2700 +450 +100 FZ = 3250 als Höchstgrenze
abfallteil
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von abfallteil »

ist vlt schon veraltet aber vlt doch nützlich..

in meinem bescheid steht...

ich darf sie darauf hinweisen, dass versorgungsbezüge neben erwerbseinkommen nur bis zum erreichen einer individuellen höchstgrenze gezahlt werden.
übersteigt dabei die summe aus einkommen und ruhegehalt die höchstgrenze, so ruht der die höchstgrenze überstiegende betrag, das heißt, das ihr ruhegehalt um diesen betrag reduziert gezahlt wird.

also höchstgrenze weniger pension = möglicher zuverdienst.

dabei würde ich aber immer darauf achten das man stundenmäßig unter einem halbtgsjob bleibt, sonst könnte man ja wenn man dienstunfähig ist zu einer halbtagsstelle im üblichen job herangezogen werden ;)

dabei ist auch zu beachten das der schnitt berechnet wird, also hat man einen monat etwas mehr und den anderen etwas weniger dann gleicht sich das aufs jahr gesehen aus. bzw sollte sich ausgleichen.

bei mir wurde es genau ausgerechnet und da meine pensionsansprüche niedriger sind is tmeine höchstgrenze niedriger und somit mein möglicher zuverdienst auch niedriger als die angesprochenen 570€ (abe rhöher asl 450€)

das ist eben von der höchstgrenze abhängig und kann man sich selbst ausrechnen oder asurechnen lassen ;)

mit einem 450€ job ist man in jedem fall auf der sicheren seite ;).
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Hauseltr
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von Hauseltr »

Der erlaubte Zuverdienst ist doch in der Bezügemitteilung ersichtlich oder sehe ich das falsch?

Höchstgrenze = 3258,14 € - 1732,00€ Bezüge = 1526,14€ möglicher Zuverdienst
Karl-Heinz
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von Karl-Heinz »

mmmmmmh........

ein Gedanke hierzu kam mir ganz spontan :

Offensichtlich bist Du aus gesundheitlichen Gründen, bereits im Alter von 41 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden und erhältst dafür ca. 1.700.- € Pension / Ruhegehalt - richtig ?

Nun stellt sich mir die Frage wie es denn sein kann, dass Du nun versuchst,
Dich mit einem "Hinzuverdienst" möglichst nahe an die "maximale Höchstgrenze" heranzutasten ......... ?

Entweder ich bin dienstunfähig / krank ........... oder eben doch nicht ????

Diese sicherlich zu einfach formulierte Frage stellte Dir ein :
Beamter


PS :
Ins Grübeln kam ich übrigens angesichts der, im Vergleich zu Deiner Pension, denn doch recht mickrigen Rente meines kürzlich verstorbenen Vaters (ein ca. 50 Jahre lang hart arbeitender Mann).
Torquemada
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von Torquemada »

Es ist in diesem Forum nicht zur Debatte, warum ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Kollege versucht, sich etwas dazuzuverdienen. Er hat das RECHT dazu.
Persönliche Hintergründe bzw. sonderbare Hinweise zu Einzelfällen von Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung spielen dabei keine Rolle.

So kann ein aus psychischen Gründen pensionierten Beamter sehr wohl in einem anderen Umfeld etwas arbeiten.
me-myself-and-i
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von me-myself-and-i »

"So kann ein aus psychischen Gründen pensionierten Beamter sehr wohl in einem anderen Umfeld etwas arbeiten."

Ganz genau!!
Karl-Heinz
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Re: Unterschiedliche Aussagen Zuverdienst

Beitrag von Karl-Heinz »

Klar !
Er hat das RECHT dazu ......... garantiert.

Ich selbst bin halt noch "vom alten Schlag" und zum geltenden Recht kommt bei mir denn doch noch so etwas wie Moral und "Bauchgefühl" hinzu.
Psychisch krank, könnte man denn eventuell auch weiterhin als Beamter (eben dann z.B. körperlich) etwas für sein Geld tun und nicht beides anstreben :
1. Die, im Vergleich zum Rentensystem recht großzügige Pension (nach so kurzer aktiver Zeit) einstreichen und
2. gleichzeitig auf dem Arbeitsmarkt eine körperliche Tätigkeit suchen, um an die "Höchstgrenze" heranzukommen. Hier beginnt ein "Grummeln" in meiner Magengegend und einem Außenstehenden (Nicht-Beamten) kann man ein derartiges Verhalten nur sehr, sehr schlecht vermitteln.

Aber Du hast schon Recht - steht ja gar nicht zur Debatte.
Also lassen wir es.
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