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Einstweiliger Ruhestand

Verfasst: 5. Okt 2016, 21:07
von Bebbi
Hallo !!!

Ich muss wahrscheinlich etwas weiter ausholen, um meine Situation zu demonstrieren.

Ich bin 51 Jahre, noch im "aktiven" Dienst, bloss jetzt - lokal gesehen - an einer anderen Dienststelle - einiges weiter weg von meiner Heimat als ich wollte.

Vom Procedere her war es so: ich sollte versetzt werden u. mir wurde "gedroht", wenn ich die Stelle - die weiter weg ist als ich will - nicht annehme, könnte ich in "einstweiligen Ruhestand" versetzt werden. Deshalb wohl auch "einstweiliger Ruhestand" - und nicht: "Vorruhestand", weil der Arzt (Psychiater u. Neurologe), der mich schon lange fachlich behandelte, es nicht für ratsam erachtete, dass ich dann so weit weg von ihm - und von daheim - wäre; der Personalchef meinte, mit einem entsprechenden Gutachten des Arztes könnte ich - bis eine neue passende Stelle - gefunden ist, in "einstweiligen Ruhestand" versetzt werden.
Ich bin jetzt an die neue Stelle gegangen, weil der Personalchef mir - lt. seinen Worten (ich kenne ihn schon relativ gut) - zusagte, dass ich mich im nächsten halben Jahr nach einer Stelle bei den Ausschreibungen umschauen sollte, so dass ich wieder in die unmittelbar erreichbare Nähe des Arztes, der diesbezüglich auch noch entsprechend ein Gutachten dem Personalchef zukommen ließ, kommen kann - und letztlich in meine nähere Heimatumgebung - also auch der sozialen Kontakte wegen.
Falls ich in dieser Zeit keine passable Lösung fände, müssten - so meinte der Personalchef - wir uns nochmal zusammen setzen.
Und da beginnt es für mich auch interessant zu werden.
Denn da stellt sich die Frage: Soll ich dann doch in einstweiligen Ruhestand gehen? Und erst mal warten, bis wirklich eine passable Stelle "kommt"? Und was heisst "einstweiliger Ruhestand" denn wirklich: 70 % vom Ruhegehalt vom Höchstalter (wie wenn ich also mit 65 oder 67 Jahren in Pension gehe) ?

Das sind alles Fragen, die mich beschäftigen; letztlich kommt es auf das richtige Verhandlungsgeschick an. Deshalb wäre es gut, mir könnten kompetente Leute helfen.

Auch andere Fragen ergäben sich daraus; diese wären aber vorerst mal sekundär zu betrachten - wie etwa:
Kann der einstweilige Ruhestand mehrmals verlängert werden?

Das ist eine grobe Beschreibung meiner Situation.
Danke erst mal für die Antwort u. für die Hilfsbereitschaft.

Bis dann,
Gruss
Bebbi

Re: Einstweiliger Ruhestand

Verfasst: 5. Okt 2016, 22:05
von Torquemada
"Einstweiligen Ruhestand" gibt es beamtenrechtlich nur für sogenannte politische Beamte.

Re: Einstweiliger Ruhestand

Verfasst: 5. Okt 2016, 22:34
von Bebbi
Ja, weiss ich schon, dass "einstweiliger Ruhestand" beamtenrechtlich nur für sogenannte politische Beamte verwendet wird.
Ich habe mal den Ausdruck für mich recherchiert.
Aber höchstwahrscheinlich hat der Personalchef da auch den falschen Ausdruck gewählt (ich weiss: das spricht nicht für seine Kompetenz).
Letztlich geht es aber um die Fakten und das Umfeld - um das, was ich insgesamt beschrieben habe.