Höchstbetrag bei Zusammentreffen Rente und Pension

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
honeybee58
Beiträge: 33
Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
Behörde:

Höchstbetrag bei Zusammentreffen Rente und Pension

Beitrag von honeybee58 »

Hilfe, Ich blicke nicht mehr durch. Beim heutigen Gespräch bei der LVA bezüglich Rente wurde gesagt, dass die Pension gekürzt wird, wenn man dann beim Bezug der Altersrente plus Pension über einen gewissen Höchstbetrag kommt. Laut Berechnung der Versorgungsbezüge Bei A 12 Stufe 12 beträgt das Grundgehalt 4318 €. weiter heißt es :Ruhegehalt: 1512€, entspricht 35,01 v.H. woher kommt diese Zahl ??abzüglich einer Minderung des Ruhegehaltes, weil ich ja wegen DU vorzeitig im Ruhestand bin, beträgt das Ruhegehlt 1.348 € ",jedoch mindestens1549€" .wie kann ich mir denn da ausrechnen, was ich dann ,wenn ich 2024 das Renteneintrittsalter erreicht habe, tatsächlich monatlich bekomme, also Pension plus Rente ??die Rente würde ca 600€ betragen( so wenig wegen Versorgungsausgleich). wie kriege ich denn nun raus, wie hoch diese oben erwähnte kürzung bei der Pension ausfällt? kann mir jemand helfen ?
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Höchstbetrag bei Zusammentreffen Rente und Pension

Beitrag von Baumschubser »

Na 35,01% sind deine Dienstjahre, daraus ergeben sich 1348€. Das liegt aber unter der Mindestpension von 1549€, weshalb du diesen Betrag bekommst.
Ob und in welcher Höhe eine Pension gekürzt wird, wenn die Rente dazu kommt, hängt vom Einzelfall ab. Mein Bauchgefühl (und wirklich nur das!!!) sagt mir, dass man bei dir möglicherweise die Differenz zwischen der Mindestpension und deiner tatsächlich erarbeiteten Pension kürzt. Aber das ist wirklich nur in die Glaskugel geschaut.
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Höchstbetrag bei Zusammentreffen Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Die Höchstgrenze wird berechnet aus: Ruhegehaltsfähige Dienstzeit vom 17 Lj bis Versorgungsfall und Zurechnungszeit. Die Besoldungsgruppe vom Ruhegehalt , aber Endstufe. Die Höchstgrenze ist fiktiv kann aber muß nicht mit dem Ruhegehalt überein stimmen. Die Rente gibt es voll, die Pension dann nur bis zu Deiner Höchstgrenze. Was über der Höchstgrenze ist wird von der Pension einbehalten. §55 BeamtVG.
honeybee58
Beiträge: 33
Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
Behörde:

Re: Höchstbetrag bei Zusammentreffen Rente und Pension

Beitrag von honeybee58 »

danke erst einmal für eure Antworten. Gertrud," bis Versorgungsfall" wäre dann der Zeitpunkt der Versetzung in den Vorruhestand, also bei mir konkret Juli 2016? und was ist bitte die Zurechnungszeit?Also geht man dann nicht von dem Geld aus, was ich jetzt imVorruhestand kriege, sondern von dem, was ich bei Erreichung des tatsächlichen Pensionseintrittsalters, also konkret bei mir 2024, bekommen würde?
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Höchstbetrag bei Zusammentreffen Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.Wenn Du jetzt keine Zurechnungszeit hast wird für Höchstsatz auch keine gerechnet. Die gibt es glaub ich nur bei DU. Dann ist bei Dir nur die Zeit vom 17 Lj bis Jul 16. Das ergibt Deine ruhegehaltsfähige Dienstzeit für die Höchstgrenze bei Versogungsbezug plus Renten. Für die Berechnung wird bei Deiner Besoldungsgruppe die Endstufe genommen. Die Höchstgrebnze hat nichts mit Deinem jetzigen Ruhegehalt zu tun. Ob bei Euch beim Vorruhestand aber andere Bedingungen gelten weiß ich nicht.
Antworten